Rechtsprechung
| LG Köln, 27.06.2024 - 14 O 259/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,20983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Büroinhaber vs. Angestellter: Wem steht das Architektenurheberrecht zu?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Büroinhaber vs. Angestellter: Wem steht das Architektenurheberrecht zu? (IBR 2025, 1022)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.04.2021 - I ZR 193/20
Wirksamkeit einer in Musterverträgen zugunsten von Architekten verwendeten …
Auszug aus LG Köln, 27.06.2024 - 14 O 259/22
Rn. 44 Im Einklang damit formulierte der BGH kürzlich (angesichts des thematischen Bezugs, statt der nachfolgenden Urteile des BGH: NJW 2022, 782, Rn. 57 f. - Zugangsrecht des Architekten, m.w.N. aus der Rechtsprechung des EuGH): Eine persönliche geistige Schöpfung ist eine Schöpfung individueller Prägung, deren ästhetischer Gehalt einen solchen Grad erreicht hat, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer "künstlerischen" Leistung gesprochen werden kann.
dejure.org
Übersicht LG Köln
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.