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Rechtsprechung
   LG Bochum, 12.05.2005 - 14 O 35/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24053
LG Bochum, 12.05.2005 - 14 O 35/05 (https://dejure.org/2005,24053)
LG Bochum, Entscheidung vom 12.05.2005 - 14 O 35/05 (https://dejure.org/2005,24053)
LG Bochum, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 14 O 35/05 (https://dejure.org/2005,24053)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Markenrechtsverletzung durch die Verwendung der Bezeichnung "Haus & Grund"; Markenrechtliche Ausgestaltung des Prioritätsgrundsatzes; Voraussetzungen der Entstehung eines Kennzeichenrechts; Voraussetzungen eines Anspruchs aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 4 W 139/00
    Auszug aus LG Bochum, 12.05.2005 - 14 O 35/05
    Bei den KIägermarken handelt es sich um Wortbildmarken, bei der die Wortkombination "Haus & Grund" der prägende Bestandteil ist (vgl. OLG Hamm, 4 W 139/00, Beschluss vom 28.08.2000).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Das Landgericht hat die Klage abgewiesen (LG Bochum, Urt. v. 12.5.2005 - 14 O 35/05, juris).
  • LG Bochum, 12.05.2005 - 14 O 29/05

    Streit um Unterlassungsansprüche eines Dachverbandes von Grundeigentümern …

    Rn. 40 Die Akte 14 0 35/05 Landgericht Bochum lag zu lnformationszwecken vor.

    Darüber hinaus ist unstreitig, dass Ortsvereine ausgetreten sind, gleichwohl die Bezeichnung "Haus & Grund" über viele Jahre weiter nutzen, so auch der Ortsverband "Haus & Grund I e.V." in dem Verfahren 14 0 35/05.

    Denn wie bereits in dem Verfahren 14 0 35/05 Landgericht Bochum dargelegt, verfügte der Ortsverein Haus & Grund I e.V. über ein eigenes, originäres Recht an der Verwendung des Begriffs "Haus & Grund", das unabhängig bestand von Zustimmungserfordernissen des Klägers oder von Zugehörigkeiten zu dessen Organisation.

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