Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 17.10.2022 - 14 OB 312/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 188 S 2 VwGO
Gerichtskostenfreiheit; Jugendhilfe
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 7 A 10057/16
Zuwendung für den Umbau einer Kindertagesstätte - Gerichtskostenfreiheit
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2022 - 14 OB 312/22
Der Wortlaut des Gesetzes ist insoweit eindeutig, so dass auch Angelegenheiten mit lediglich "mittelbarem" Bezug zu fürsorgerischen Maßnahmen wie etwa die Anerkennung und Förderung von Trägern der Jugendhilfe, insbesondere die Zuschussgewährung für Kindertageseinrichtungen, Jugendhilfestreitigkeiten sind (OVG RP, Urt. v. 17.1.2017 - 7 A 10057/16, juris Rn. 52;… Clausing/Kimmel, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: 42. EL Februar 2022, § 188 Rn. 11;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 188 Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 4 L 4439/97
Kindertagesstätte; Finanzhilfe; Zulassung einer Ausnahme
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2022 - 14 OB 312/22
Streitigkeiten darüber sind nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts gerichtskostenfrei (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.1998 - 4 L 4439/97 -, juris Rn. 34). - VGH Bayern, 14.06.2006 - 12 C 06.881
Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2022 - 14 OB 312/22
Nach dem Sinn und Zweck des § 188 VwGO ist das unabhängig davon, ob es sich um die Gewährung oder Rückforderung von Jugendhilfe, um die Förderung von Kindern in Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, um eine Förderung von Verbänden und Trägern, um eine Pflegeerlaubnis, eine Kostenerstattung, um Teilnahmebeiträge, eine Heranziehung zu den Kosten, eine Überleitung oder einen sonstigen Streit aus dem Jugendhilferecht handelt (BayVGH, Beschl. v. 14.06.2006 - 12 C 06.881 -, juris Rn. 3;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 188 Rn. 5).
- OVG Niedersachsen, 24.03.2025 - 2 OA 6/25
Gerichtskostenfreiheit; Jugendhilfe; Subvention
Dieser Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz habe sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17. Oktober 2022 (Az. 14 OB 312/22) angeschlossen.Die Kammer hat der Beschwerde mit Beschluss vom 10. Januar 2025 nicht abgeholfen und zur Begründung ausgeführt, die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2022 (14 OB 312/22) beziehe sich auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 NKiTaG.
In der von der Klägerin genannten Entscheidung (Beschl. v. 17.10.2022 - 14 OB 312/22 -, juris) hat der ehemals für das Sozialrecht zuständige 14. Senat ausgeführt:.
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.05.2023 - 4 P 103/23
Streitigkeit über die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe als …
Um Fälle unmittelbar im Sachgebiet geregelter Bedingungen handelt es sich auch bei den von dem Erinnerungsführer benannten Entscheidungen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. Juni 2015 - OVG 3 K 32.14 -, juris Rn. 9 zu § 90 SGB VIII; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - 14 OB 312/22 -, juris Rn. 4 zu § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 NKiTaG; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 12. März 2013 - 6 KE 12/13 -, juris Rn. 27 zu § 16 Abs. 2 BbgKitaG). - VGH Bayern, 10.12.2025 - 4 CE 25.2009
Zugang zu einer kommunalen Kindertageseinrichtung, Bedingungsfeindlichkeit einer …
An der im Beschluss vom 12. Oktober 2022 (…4 CS 22.2054 - juris Rn. 20) geäußerten gegenteiligen Auffassung hält der Senat nicht fest (so schon BayVGH, B.v. 27.1.2025 - 4 CE 24.2023 - juris), sondern schließt sich der obergerichtlichen Rechtsprechung an, die es genügen lässt, wenn die sachliche Nähe zu fürsorgerischen Leistungen zugunsten Kinder und Jugendlicher überwiegt, auch wenn die konkret geltend gemachte Anspruchsnorm nicht im SGB VIII, sondern im Kommunalrecht liegt (…so ausdrücklich VGH BW, B.v. 26.9.2022 - 12 S 1770/22 - juris Rn. 6 f. m.w.N.; ebenso OVG RP, B.v. 16.1.2020 - 7 B 10222/20 - juris zum KiTaG RP; OVG SH, B.v. 17.10.2022 - 14 OB 312/22 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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