Rechtsprechung
| LG Memmingen, 19.02.2020 - 14 S 1269/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Mieter darf Originalbelege nicht einsehen; §§ 226, 259 Abs. 1, 556 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Anspruch auf Einsicht in die Originale der Belege!
Verfahrensgang
- AG Günzburg, 30.07.2019 - 1 C 143/19
- LG Memmingen, 19.02.2020 - 14 S 1269/19
- BGH, 15.12.2021 - VIII ZR 66/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.02.2018 - VIII ZR 189/17
Zu Grundsätzen der Darlegungslast des Vermieters bei bestrittener …
Auszug aus LG Memmingen, 19.02.2020 - 14 S 1269/19
Zwar ist im Urteil des BGH vom 7.2.2018 (VIII ZR 189/17, NJW 2018, 1599 ff) die Rede vom Einsichtsrecht in Originalbelege, allerdings ging in dem dort zu Grunde liegenden Fall der Streit nicht darum ob auch Belegkopien genügen, sondern ob ein Anspruch auf Übersendung besteht. - AG Günzburg, 30.07.2019 - 1 C 143/19
Zustimmung zur Mieterhöhung
Auszug aus LG Memmingen, 19.02.2020 - 14 S 1269/19
Auf die Berufung der Klägerin und Widerbeklagten wird das Urteil das Amtsgerichts Günzburg vom 30.07.2019, Az. 1 C 143/19, abgeändert und die Widerklage abgewiesen.
dejure.org
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