Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 30.11.1990 - 14 S 797/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.01.1989 - 12 K 3702/86
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.1990 - 14 S 797/89
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 15.01.2024 - 2 S 1301/23
Festsetzung eines Fremdenverkehrsbeitrags; Festlegung des …
Der Einschätzungsausschuss muss bei der Schätzung also - soweit einschlägig - jedes dieser Kriterien heranziehen, die hierfür wesentlichen Tatsachen ermitteln und berücksichtigen und die Schätzungskriterien angemessen gewichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.1990 - 14 S 797/89 - n. v.; Gössl/Pauge in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 44 Anm. 3.4.1).Auch die Frage der Gewichtung der einzelnen Kriterien untereinander bedingt es, dass dem Einschätzungsausschuss bei der Schätzung des Vorteilssatzes anhand der satzungsrechtlichen Kriterien ein weiter Einschätzungsspielraum zukommt, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - juris Rn. 36; Urteil vom 30.11.1990 - 14 S 797/89 - n. v.; Gössl/Pauge in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 44 Anm. 3.4.1, 3.4.2.;… Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 44 Rn. 11).
Dem Senat ist insoweit eine Kausalitätsprüfung verwehrt, da die Ausübung des Schätzungsspielraums allein dem hierfür zuständigen Einschätzungsausschuss obliegt und das Gericht zu einer eigenen Beurteilung nicht befugt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.1990 - 14 S 797/89 - n. v.;… Urteil vom 28.08.1980 - II 2733/78 - juris Rn. 18).
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.2003 - 2 S 2192/02
GbR als Beitragsschuldner für Fremdenverkehrsbeitrag
Denn der Fremdenverkehrsbeitrag stellt den Gegenwert für diejenigen Lasten dar, die die Gemeinde zur Förderung des Fremdenverkehrs aufbringt, so dass wirtschaftliche Vorteile der Abgabepflichtigen, für die die abzugeltenden Maßnahmen der Gemeinde nicht zumindest mitursächlich sind, außer Betracht zu bleiben haben (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.11.1990 - 14 S 797/89 - Urteil vom 13.5.1987 - 14 S 1539/85 -). - VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 2 S 2669/02
Kostendeckung bei der Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrags
Eine Begrenzung dieses Personenkreises nach dem Aufenthaltszweck ist nicht geboten; insbesondere muss die Fremdenverkehrsgemeinde dem Motiv für den Aufenthalt der betroffenen Personen nicht nachgehen (dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.11.1990 - 14 S 797/89 - Beschluss vom 10.8.1998 - 2 S 2753/97 - BWGZ 1998, 715).Zu Recht hat allerdings das Verwaltungsgericht dargelegt, dass der Kläger seiner Mitwirkungspflicht im Rahmen der Abgabeerhebung nicht nachgekommen ist und deshalb seine Einwendungen gegen die Schätzung des Vorteilssatzes nicht gehört werden können (zur Mitwirkungspflicht VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.11.1990 - 14 S 797/89 - Urteil vom 13.5.1987 - 14 S 1539/85 -).
- VG Freiburg, 28.08.2002 - 1 K 675/00
Heranziehung einer anwaltlichen Sozietät zur Fremdenverkehrsabgabe
Nur mittelbare, allerdings ebenfalls beitragsrelevante Vorteile erwachsen den Personen, die mit den Nutznießern unmittelbarer Vorteile im Rahmen der für den Fremdenverkehr oder Kurbetrieb notwendigen Bedarfsdeckung entgeltliche Geschäfte abschließen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.11.1990 - 14 S 797/89 - Urt. v. 12.01.1995 - 2 S 505/93 - Bayr. VGH, Urt. v. 17.07.1992, KStZ 1992, 237).
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