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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1090
LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17 (https://dejure.org/2018,1090)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2018 - 14 Sa 591/17 (https://dejure.org/2018,1090)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 14 Sa 591/17 (https://dejure.org/2018,1090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Düsseldorf PDF

    Rechtsweg - Schadensersatz - Kartellbußen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 87 S. 2
    Verweisung des Rechtsstreits an die ordentlichen Gerichte - Kartellgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Schienenkartell-Prozess - LAG Düsseldorf verweist Schadenersatzklage gegen Ex-Geschäftsführer an Kartellgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verweisung des Rechtsstreits an die ordentlichen Gerichte; Kartellgerichte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (59)

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 189/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Kartellbußen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
    Rn. 172 I. Was unter einer kartellrechtlichen Vorfrage nach § 87 S. 2 GWB zu verstehen ist, erschließt sich durch Abgrenzung zu den Kartellstreitsachen im Sinne von § 87 S. 1 GWB (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15).

    Für die Einordnung einer Rechtsfrage als kartellrechtliche Vorfrage genügt nicht ein - abwegiger - Hinweis auf einen kartellrechtlichen Anspruch oder Einwand (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15;… LG Münster, Urt. v. 16.04.2015 - 11 O 276/13 - juris;… Bornkamm, in: Langen/Bunte § 87 GWB Rn. 8;… KK-KartR/Voss § 87 GWB Rn. 32).

    Vielmehr ist eine Zuständigkeit der Kartellgerichte für einen Rechtsstreit nach dem Zweck des GWB nur gerechtfertigt, wenn eine Partei durch ausreichenden Tatsachenvortrag einen kartellrechtlich relevanten, entscheidungserheblichen Sachverhalt darlegt (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15; OLG Hamm, Beschl. v. 29.07.2011 - I-32 SA 57/11 - juris;… LG Münster, Urt. v. 16.04.2015 - 11 O 276/13 - juris).

    Die Vorfrage muss sich in einem Rechtsstreit entscheidungserheblich stellen (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15;… Dicks, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/N.-Lindemann § 87 GWB Rn. 17).

    Ist der Streit ohne Entscheidung der kartellrechtlichen Vorfrage, und zwar im Sinne einer Abweisung der Klage oder eines Stattgebens, aus anderen Gründen entscheidungsreif, sind die Kartellgerichte nicht zuständig (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15;… Dicks, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/N.-Lindemann § 87 GWB Rn. 19;… FK/N.-Lindemann § 87 GWB Rn. 58).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Urteil dies dahingehend konkretisiert, dass in dem Fall, dass eine Klageabweisung wegen einer kartellrechtlichen Vorfrage geboten ist, die Klage aber auch wegen einer für den Kläger unergiebigen Beweisaufnahme abzuweisen sein könnte, die Beweisaufnahme vom Nichtkartellgericht durchzuführen sei (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15).

    Rn. 176 III. Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15) zugleich erkennen lassen, dass es die im Schrifttum umstrittene Frage, ob § 87 S. 2 GWB auch für Streitigkeiten anderer Rechtswege Bedeutung erlangt (…dafür FK/N.-Lindemann, § 87 GWB Rn. 47;… dagegen Immenga/Mestmäcker/Schmidt, § 87 GWB Rn. 23;… Dicks, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kersting/N.-Lindemann § 87 GWB Rn. 18), positiv entscheidet.

    Daher ist diese Frage auch nicht einfach zu beantworten im Sinne des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15).

    Rn. 207 II. Wenn man zu der Auffassung käme, dass unabhängig von der Frage der Beweislast sich eine Pflichtverletzung des Beklagten schon allein aus seiner Rolle im Zusammenhang mit dem "Sideletter" ergibt, könnte der Klage jedenfalls deswegen nicht stattgegeben werden, weil es sich bei der Frage, ob und in welcher Höhe ein Regressanspruch aufgrund der Bußgeldbescheide bestehen kann, um eine kartellrechtliche (Vor-)Frage handelt (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15).

    Diese Beweisaufnahme müsste in einem solchen Fall wegen der fehlenden Bindungswirkung, auf welche das Bundesarbeitsgericht in der zugrunde liegenden Entscheidung noch einmal hingewiesen hat (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15), vor dem zuständigen Gericht wiederholt werden.

    Rn. 223 III. Den vorstehenden Ausführungen steht in mehrfacher Hinsicht nicht entgegen, dass das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil ausgeführt hat, es sei nicht geklärt, ob der Beklagte überhaupt gegen seine Pflichten als Geschäftsführer verstoßen habe und ob nicht die Klage schon wegen unergiebiger Beweisaufnahme abzuweisen sein könnte (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15).

    Daher könnte nicht einmal dieser Teil - unabhängig davon, dass sich ein Teilurteil verbietet (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15) - ohne Beantwortung kartellrechtlicher Vorfragen einer Entscheidung zugeführt werden.

    Das Bundesarbeitsgericht hat dieser Norm auch Bedeutung für die Rechtswegzuständigkeit beigemessen (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15).

    Rn. 270 II. Der Rechtsstreit war unter Aufhebung der jeweiligen erstinstanzlichen Urteile (BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15) an das Landgericht Dortmund - Kammer für Kartellsachen - zu verweisen (§ 89 Abs. 1 S. 1 GWB i.V.m. dem Gesetz über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte vom 07.11.1961 i.V.m. § 1 Nr. 2 der Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte und über die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz vom 30.08.2011 - GV.NRW S. 469).

  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 886/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
    Auf den Arbeitsvertrag mit der Klägerin zu 1) (Bl. 136 ff. der Beiakte 14 Sa 886/17) wird Bezug genommen.

    Allerdings existierte eine Übersicht über den Verantwortungsbereich des Beklagten, auf den Bezug genommen wird (Bl. 1408 der Beiakte 14 Sa 886/17).

    Hinsichtlich der einzelnen Zuständigkeiten des Beklagten bezüglich der einzelnen Firmen wird auf die Übersicht Bl. 431-446 der Beiakte 14 Sa 886/17 Bezug genommen.

    In diesem Zusammenhang schlossen die U. und die Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 3) einen Vertriebsvertrag, auf den Bezug genommen wird (Bl. 181 ff. der Beiakte 14 Sa 886/17).

    Rn. 7 Darüber hinaus gibt es einen Vermerk des Beklagten (Bl. 190 der Beiakte 14 Sa 886/17) vom 06.11.2001, auf den Bezug genommen wird.

    Auf die entsprechenden Vermerke (Bl. 542 ff. der Beiakte 14 Sa 886/17) wird Bezug genommen.

    Auf den Aufhebungsvertrag (Bl. 599 der Beiakte 14 Sa 886/17) wird Bezug genommen.

    Rn. 13 Das Bundeskartellamt verhängte gegen die Klägerin zu 2) mit Bescheid vom 03.07.2012 ein Bußgeld in Höhe von 103.000.000,- EUR (Bl. 119 ff. der Beiakte 14 Sa 886/17) und mit Bescheid vom 18.07.2013 ein weiteres Bußgeld in Höhe von 88.000.000,- EUR (Bl. 893 ff. der Beiakte 14 Sa 886/17) wegen rechtswidriger Kartellabsprachen beim Vertrieb von T. und anderer Oberbaumaterialien, die die Klägerin zu 2) seit ihrer Gründung bis zur Aufdeckung des Kartells im Mai 2011 mit anderen T.- und Weichenproduzenten und entsprechenden Händlern getroffen hatte.

    Auf den entsprechenden Beschluss (Bl. 1701 ff. der Beiakte 14 Sa 886/17) wird Bezug genommen.

    Während die Klägerseite schon diese als kartellrechtlichen Verstoß einordnet (vgl. Bl. 58 ff. der Beiakte 14 Sa 886/17), sieht der Beklagte in der "Zweimarkenstrategie" selbst noch keinen kartellrechtswidrigen Zustand.

  • LG Münster, 16.04.2015 - 11 O 276/13

    Verjährung von Lieferungsansprüchen über Frischholz auf Grundlage eines …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
    Für die Einordnung einer Rechtsfrage als kartellrechtliche Vorfrage genügt nicht ein - abwegiger - Hinweis auf einen kartellrechtlichen Anspruch oder Einwand (…BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15; LG Münster, Urt. v. 16.04.2015 - 11 O 276/13 - juris;… Bornkamm, in: Langen/Bunte § 87 GWB Rn. 8;… KK-KartR/Voss § 87 GWB Rn. 32).

    Vielmehr ist eine Zuständigkeit der Kartellgerichte für einen Rechtsstreit nach dem Zweck des GWB nur gerechtfertigt, wenn eine Partei durch ausreichenden Tatsachenvortrag einen kartellrechtlich relevanten, entscheidungserheblichen Sachverhalt darlegt (…BAG, Urt. v. 29.06.2017 - 8 AZR 189/15; OLG Hamm, Beschl. v. 29.07.2011 - I-32 SA 57/11 - juris; LG Münster, Urt. v. 16.04.2015 - 11 O 276/13 - juris).

    Ein Rechtsstreit betrifft nur dann die Anwendung von Kartellrecht, wenn der Tatsachenvortrag des Klägers einen kartellrechtlichen Anspruch wahrscheinlich macht (LG Münster, Urt. v. 16.04.2015 - 11 O 276/13 - juris) oder wenn der Kläger seinen Anspruch in vertretbarer Weise, wenn auch möglicherweise objektiv falsch, auch auf Kartellrecht stützt.

    Dafür ist ein substantiierter und nicht bloß lapidarer Vortrag von Tatsachen notwendig, der es erforderlich macht, die genannten kartellrechtlichen Normen ernsthaft zu prüfen (LG Münster, Urt. v. 16.04.2015 - 11 O 276/13 - juris).

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
    Rn. 260 aa) Die Berufung des Schädigers auf rechtmäßiges Alternativverhalten, also der Einwand, der Schaden wäre auch bei einer ebenfalls möglichen, rechtmäßigen Verhaltensweise entstanden, kann für die Zurechnung eines Schadenserfolgs beachtlich sein (BAG, Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14, AP Nr. 184 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Rechtmäßiges Alternativverhalten setzt voraus, dass derselbe Schadenserfolg effektiv herbeigeführt worden wäre; die bloße Möglichkeit, ihn rechtmäßig herbeiführen zu können, reicht nicht aus (BAG, Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14, AP Nr. 184 zu Art. 9 GG Arbeitskampf;… BGH, Urt. v. 09.03.2012 - V ZR 156/11, NJW 2012, 2022).

    Darlegungs- und beweispflichtig ist der Schädiger (BAG, Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14, AP Nr. 184 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 156/11

    Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages: …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
    Rn. 239 c)Auch die für Feststellungsanträge erforderliche "gewisse Wahrscheinlichkeit" eines Schadenseintritts (BGH vom 09.03.2012 - V ZR 156/11; 3..01.2006 - XI ZR 384/03; 15.10.1992 - IX ZR 43/92) ist für alle drei Klägerinnen gegeben, die sich aus der zum Teil wohl schon erfolgten Inanspruchnahme durch geschädigte Kundinnen ergibt.

    Die Erheblichkeit des Einwandes richtet sich nach dem Schutzzweck der jeweils verletzten Norm oder Vertragspflicht (…BGH, Urt. v. 14.07.2016 - III ZR 446/15, BGHZ 211, 201; BGH, Urt. v. 09.03.2012 - V ZR 156/11, NJW 2012, 2022;… BGH, Urt. v. 25.11.1992 - VIII ZR 170/91, BGHZ 120, 281;… BGH, Urt. v. 3..10.1985 - IX ZR 91/84, BGHZ 96, 157).

    Rechtmäßiges Alternativverhalten setzt voraus, dass derselbe Schadenserfolg effektiv herbeigeführt worden wäre; die bloße Möglichkeit, ihn rechtmäßig herbeiführen zu können, reicht nicht aus (…BAG, Urt. v. 26.07.2016 - 1 AZR 160/14, AP Nr. 184 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BGH, Urt. v. 09.03.2012 - V ZR 156/11, NJW 2012, 2022).

  • BGH, 01.06.2017 - IX ZR 204/15

    Zurückverweisung an das Berufungsgericht: Umfang der Bindung an die rechtliche …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
    Insoweit führt der Bundesgerichtshof aus: "Gebunden ist das Berufungsgericht aber nur an diejenige rechtliche Beurteilung, auf welcher die Aufhebung unmittelbar beruht" (BGH, Urt. v. 01.06.2017 - IX ZR 204/15, NJW-RR 2017, 1020; ferner BGH, Beschl. v. 19.02.2015 - V ZR 97/14 - juris;… BGH, Urt. v. 16.06.2005 - IX ZR 27/04, BGHZ 163, 223, 233;… BGH, Urt. v. 2..10.2000 - III ZR 242/98, BGHZ 145, 316, 319).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Beschränkung der Bindungswirkung auf die unmittelbaren Aufhebungsgründe notwendig, um eine klare Grenzziehung zu gewinnen und Unsicherheit darüber zu vermeiden, ob ein vom Revisionsgericht mit beurteilter, für die Endentscheidung wesentlicher, aber für die Aufhebung unmaßgeblicher Gesichtspunkt oder eine logisch vorausgehende und billigend entschiedene oder unerwähnt gelassene Frage bindend entschieden ist oder nicht (BGH, Urt. v. 01.06.2017 - IX ZR 204/15, NJW-RR 2017, 1020).

    Das Berufungsgericht soll den Fehler, der zur Aufhebung seines Urteils geführt hat, nicht wiederholen; es soll im Übrigen aber in seiner Entscheidung frei bleiben und bei der Findung eines gerechten Urteils nicht eingeengt sein (BGH, Urt. v. 01.06.2017 - IX ZR 204/15, NJW-RR 2017, 1020;… BGH, Urt. v. 06.11.1951 - I ZR 61/51, BGHZ 3, 321, 326).

  • BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14

    Bindungswirkung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
    Die Bindungswirkung betrifft die rechtliche Beurteilung durch das Revisionsgericht, die der Aufhebung der angefochtenen Entscheidung zugrunde liegt und zur Zurückverweisung geführt hat (BAG, Urt. v. 11.10.2016 - 1 AZR 679/14, NZA-RR 2017, 94).

    Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache dadurch verzögert oder gar verhindert wird, dass sie ständig zwischen Berufungsgericht und Revisionsgericht wechselt, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert (BAG, Urt. v. 11.10.2016 - 1 AZR 679/14, NZA-RR 2017, 94;… BAG, Urt. v. 23.02.2016 - 3 AZR 960/13, AP Nr. 2. zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).

    Einzubeziehen sind ebenso die denknotwendigen Voraussetzungen für die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts (BAG, Urt. v. 11.10.2016 - 1 AZR 679/14, NZA-RR 2017, 94; BVerwG, Beschl. v. 03.11.2011 - 2 B 1/11 - juris).

  • OLG Düsseldorf, 07.07.1993 - 11 U 6/93
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
    Jede Frage des Gerichts im Rahmen einer Beweisaufnahme oder schon im Rahmen eines Beweisbeschlusses liefe darauf hinaus, zu klären, ob und wann der Beklagte an einer noch legalen, oder schon illegalen Absprache beteiligt war oder ob er lediglich von legalen oder schon illegalen Absprachen Kenntnis erlangt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.07.1993 - 11 U 6/93, GRUR 1993, 994).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat - zur damals vorgesehenen Aussetzung - formuliert, eine Beweisaufnahme sei vom Nichtkartellgericht nur durchzuführen, wenn die kartellrechtliche Frage gänzlich entbehrlich werde (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.07.1993 - 11 U 6/93, GRUR 1993, 994).

    Dies führt aber nicht dazu, dass die Beweisaufnahme durchgeführt werden dürfte: "Lässt sich erst aufgrund einer Beweisaufnahme klären, ob der Rechtsstreit auch ohne Beantwortung der kartellrechtlichen Frage entschieden werden kann, muss das Nicht-Kartellgericht seine Zuständigkeit ebenfalls verneinen" (…Bornkamm in Langen/Bunte Kartellrecht Bd. 1 § 87 GWB Rn. 14; ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.07.1993 - 11 U 6/93, GRUR 1993, 994).

  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
    Rn. 241 Der Zweck des kartelldeliktsrechtlichen Schadenersatzanspruchs steht einer Vorteilsanrechnung nicht grundsätzlich entgegen, das heißt, eine Berufung hierauf ist möglich (BGH vom 28.06.2011 - KZR 75/10).

    Rn. 242 aa)Zwar kommt grundsätzlich eine sekundäre Darlegungslast der anderen Partei in Betracht, wenn die beweisbelastete und primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH vom 28.06.2011 - KZR 75/10; 13.06.2002 VII ZR 30/01; 19.04.1999 - II ZR 331/07).

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17
    Insoweit führt der Bundesgerichtshof aus: "Gebunden ist das Berufungsgericht aber nur an diejenige rechtliche Beurteilung, auf welcher die Aufhebung unmittelbar beruht" (…BGH, Urt. v. 01.06.2017 - IX ZR 204/15, NJW-RR 2017, 1020; ferner BGH, Beschl. v. 19.02.2015 - V ZR 97/14 - juris; BGH, Urt. v. 16.06.2005 - IX ZR 27/04, BGHZ 163, 223, 233;… BGH, Urt. v. 2..10.2000 - III ZR 242/98, BGHZ 145, 316, 319).

    Denn schließlich wäre im Regressprozess der Schadensersatzprozess gewissermaßen vollständig inzident zu führen (BGH, Urt. v. 16.06.2005 - IX ZR 27/04, BGHZ 163, 223, 233).

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 458/14

    Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig

  • BGH, 14.03.2000 - KZB 34/99

    Hörgeräteakustik; Rechtsweg für Ansprüche eines Leistungserbringers gegen eine …

  • LG München I, 10.12.2013 - 5 HKO 1387/10

    Schadensersatzanspruch gegen ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft: …

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und …

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 459/14

    Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage; …

  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 111/09

    Verurteilung von Trienekens-Geschäftsführern wegen Beihilfe zur Untreue bestätigt

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 48/11

    Fresenius

  • BGH, 29.09.2008 - II ZR 234/07

    Zur Verjährung des durch verbotene Auszahlung entstandenen Erstattungsanspruchs …

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 11/13

    Schadensersatz bei Margenverlust nach kartellrechtswidrigem Doppelpreissystem zum …

  • BGH, 23.04.2012 - II ZR 75/10

    Prospekthaftung: Nichteintritt der prognostizierten Nettodurchschnittsverzinsung …

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der …

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts; …

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 460/14

    Unternehmenskartellbuße nicht erstattungsfähig

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14

    Schadensersatz - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten

  • OLG Jena, 22.02.2017 - 2 U 583/15

    Voraussetzungen eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs in …

  • BGH, 14.07.2016 - III ZR 446/15

    Heimversorgungsvertrag: Rechtsnatur des zwischen Apotheker und Heimträger …

  • BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars …

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung: …

  • BGH, 13.06.2002 - VII ZR 30/01

    Haftung des Verhandlungsführers für unvollständige oder unrichtige Angaben über …

  • BGH, 21.02.2005 - II ZR 112/03

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Geschäftsführer

  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZR 248/97

    Zum Handelsvertreter im Nebenberuf

  • LG Dortmund, 28.06.2017 - 8 O 25/16

    Schadensersatzanspruch bzgl. Beschaffungsvorgänge aufgrund der Preisgestaltung; …

  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 32 Sa 43/16

    Gerichtsstandbestimmung; internationale Zuständigkeit; …

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

  • BGH, 26.06.1995 - II ZR 109/94

    Kündigung des mit der Buchführung beauftragten GmbH-Geschäftsführers wegen …

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

  • BGH, 27.10.2009 - VIII ZB 45/08

    Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen …

  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 242/98

    Abbau von Grundeigentümerbodenschätzen

  • BAG, 07.04.2003 - 5 AZB 2/03

    Rechtsweg - Vertreter ohne Vertretungsmacht

  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits- …

  • BGH, 19.02.2015 - V ZR 97/14

    Schadensersatz wegen einer schuldhaften Verletzung einer vorvertraglichen …

  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

  • BGH, 25.02.1987 - IVa ZR 162/85

    Hinweispflichten des steuerlichen Beraters bei gesellschaftsrechtlicher …

  • BVerwG, 03.11.2011 - 2 B 1.11

    Bindungswirkung nach § 144 Abs. 6 VwGO

  • OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11

    Zuständigkeit der Kartellgerichte für Streitigkeiten gem. § 102 EnWG

  • LAG Köln, 22.11.2004 - 2 Sa 491/04

    Arbeitnehmerhaftung, Feststellungsklage

  • LG Münster, 06.02.2017 - 26 O 55/16

    Sind Dynamisierungen wesentliche Vertragsinhalte?

  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 592/17
  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 886/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 29.01.2018 - 14 Sa 591/17 (neues führendes Aktenzeichen nach Verbindung; zuvor 16 Sa 458/14).

    Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 14 Sa 886/17, Verbindungsbeschluss vom 29.01.2018 (zuvor 16 Sa 459/14: Teilurteil vom 20.01.2015 aufgehoben durch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017 - 8 AZR 189/15) und Landesarbeitsgericht Düsseldorf 14 Sa 592/17, Verbindungsbeschluss vom 29.01.2018 (zuvor 16 Sa 460/14), beide Verfahren verbunden mit 14 Sa 591/17.

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