Rechtsprechung
| LAG Hamm, 10.06.1998 - 14 Sa 883/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchsetzung der Freigabe für einen Vereinswechsel eines Lizenzfußballspielers im Wege der einstweiligen Verfügung; Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen Nichtgebrauchmachung innerhalb der Vollziehungsfrist; Zulässigkeit eines erneuten Antrags auf Erlass einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
- LAG Hamm, 10.06.1998 - 14 Sa 883/98
Papierfundstellen
- SpuRt 1999, 75
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Lizenzspieler und Verein; …
Auszug aus LAG Hamm, 10.06.1998 - 14 Sa 883/98
Auf die Berufung des beklagten Vereins wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.03.1998 - 6 Ga 15/98 - abgeändert.SpuRt 1999, 73-77 (red. Leitsatz und Gründe).
- BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87
Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung
Auszug aus LAG Hamm, 10.06.1998 - 14 Sa 883/98
Es ist aber gerade Sinn der gesetzlichen Vollziehungsfrist, daß der dem Gläubiger gewährte vorläufige Rechtsschutz unverzüglich realisiert wird, um sicherzustellen, daß der Verfügungsgrund im Zeitpunkt der Vollziehung auch noch fortwirkt (vgl. Bundesverfassungsgericht in NJW 88, 3141). - LAG Köln, 22.08.1996 - 6 Sa 815/96
Transferliste; Willenserklärung; Rechtsschutzinteresse; einstweilige Verfügung
Auszug aus LAG Hamm, 10.06.1998 - 14 Sa 883/98
Es fehlt insofern schon an dem notwendigen Rechtsschutzinteresse (vgl. hierzu auch LAG Köln, Urteil vom 22.08.1996 - 6 Sa 815/96 -).
- LAG Hamm, 06.09.2013 - 7 TaBVGa 7/13
Streit über die Wirksamkeit der Bestellung des Wahlvorstandes
Zwar geht die erkennende Kammer davon aus, dass in den Fällen, in denen andere Rechtsschutzmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen, ausnahmsweise auch eine Feststellungsverfügung zulässig sein kann, wobei an eine solche Verfügung hohe Anforderungen zu stellen sind; insbesondere darf eine Feststellungsverfügung nicht ohne Wirkung bleiben (vgl. grundlegend LAG Hamm, 14 Sa 883/98, bei juris Rn. 50, AuR 1999, S. 362). - LAG Nürnberg, 06.08.2024 - 3 GLa 4/24
Profihandballspieler - Einstweilige Verfügung - Feststellung und Abgabe einer …
Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, eine von vornherein wirkungslose Entscheidung zu treffen (in einem vergleichbaren Fall ebenso LAG Hamm v. 10.06.1998 - Az. 14 Sa 883/98).Erforderlich hierfür ist jedoch, dass der Verfügungskläger mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Hauptsacheverfahren mit seinem Anspruch durchdringt und er auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist, mithin, dass ihm im Falle der Nichterfüllung schwerwiegende Nachteile drohen (vgl. LAG Hamm v. 10.06.1998 - Az.14 Sa 883/98; LAG Berlin, 31.08.2000 - Az. 10 Sa 1728/00).
- LAG Berlin, 31.08.2000 - 10 Sa 1728/00
Arbeitsverhältnis: einstweilige Verfügung auf Feststellung des Nichtbestehens …
Dementsprechend hat das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm vom 10.06.1998 - 14 Sa 883/98 - LAGE Nr. 9 zu § 611 BGB Berufssport) in einem mit dem hiesigen vergleichbaren Fall den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, weil die erstrebte einstweilige Verfügung schon daran scheitern müsse, dass weder sicher noch wahrscheinlich sei, dass die vom Kläger erstrebte Spielberechtigung durch eine antragsgemäße Verurteilung erreicht werden könne.
- ArbG Nürnberg, 27.06.2024 - 16 Ga 30/24
Profisportler - einstweilige Verfügung - Feststellungsantrag - Nichtbestehen …
(ebenso LAG Hamm, Urteil vom 10.06.1998 - 14 Sa 883/98, Rn. 47).(vgl. LAG Hamm, Urteil vom 10.06.1998 - 14 Sa 883/98).
- ArbG Dortmund, 10.03.1998 - 6 Ga 15/98
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Lizenzspieler und Verein; …
Verfahrensgang:nachgehend LArbG Hamm, Urteil vom 10.06.1998, Az.: 14 Sa 883/98.Berufung eingelegt unter dem Aktenzeichen 14 Sa 883/98 beim LArbG Hamm.
- LAG Köln, 20.11.1998 - 11 Sa 125/98
Anspruch auf Zustimmung zu seiner Aufnahme in die Transferliste des Deutschen …
Ein Verstoß gegen Art. 12 GG liegt zum einen deshalb nicht vor, weil die Option keine stärkere Grundrechtsberührung mit sich bringt als eine von vornherein vereinbarte entsprechend längere Befristung; zum anderen deshalb nicht, weil § 624 BGB die Frage der Grundrechtskollision durch arbeitsvertragliche Bindung bereits durch die Einräumung eines Kündigungsrechts nach Ablauf von fünf Jahren gelöst hat; und schließlich deshalb, weil die Einräumung des Gestaltungsrechts für beide Parteien eine sachgerechte Regelung der Risikostreuung herbeiführt (…Hanau/Kania a.a.O. unter B II 2 b cc): Es sind mehrere Fälle bekannt, in denen die Fußballspieler sich das Optionsrecht gegen den Willen der Vereine zu Nutze gemacht haben: In der Entscheidung des LAG Hamm vom 10.06.1998 ( 14 Sa 883/98 ) wird z.B. der Fall des Torhüters im Verein erwähnt. - ArbG Ulm, 11.07.2008 - 3 Ga 3/08
Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung der Vertragsbeendigung eines …
Der Entscheidung des LAG Hamm vom 10.06.1998 (Aktenzeichen 14 Sa 883/98) lagen dieselben Anträge zugrunde.
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