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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.10.1990 - 14 TH 2428/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2317
VGH Hessen, 11.10.1990 - 14 TH 2428/90 (https://dejure.org/1990,2317)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.10.1990 - 14 TH 2428/90 (https://dejure.org/1990,2317)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Oktober 1990 - 14 TH 2428/90 (https://dejure.org/1990,2317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs 2 S 1 AbfG HE
    Zur Pflicht, Maßnahmen zur Erforschung eines Altlastenverdachts vorzunehmen und deren Kosten zu tragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erforschung eines Altlastenverdachts: Wer trägt die Kosten? (IBR 1991, 84)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1774 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 498
  • DB 1991, 90
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Hessen, 24.06.1991 - 4 TH 899/91

    Gutachten über die Standsicherheit eines Gebäudes - Maßnahme zur Förderung der …

    Der Anordnung steht deshalb nicht § 24 Abs. 1 Satz 1 HVwVfG entgegen, nach dem die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt, wozu sie sich der Beweismittel des § 26 Abs. 1 HVwVfG bedient und wobei der Adressat der behördlichen Aufklärungsmaßnahme lediglich eine Duldungspflicht hat (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 11.10.1990 -- 14 TH 2428/90 --, NVwZ 1991, 498; Breuer, NVwZ 1987, 751, 754 mit zahlreichen Nachweisen in Fußn. 41).

    Dieses Problem wird in Literatur und Rechtsprechung unter dem Stichwort des sogenannten Gefahrerforschungseingriffs bei vornehmlich nach Wasser- und Abfallgesetzen zu beurteilenden sogenannten Altlastfällen, in denen bereits die Ermittlungen des Vorliegens und des Umfangs einer Gefahr sehr kostspielig ist, erörtert (vgl. Papier, DVBl. 1985, 873, 875, Schink, DVBl. 1986, 161, 165 f.; Pietzker, JuS 1986, 719, 722 f.; Breuer, NVwZ 1987, 751; Fleischer, JuS 1988, 530 f.; Bay. VGH, Beschl. v. 13.05.1986 -- 20 CS 86.00338 --, NVwZ 1986, 942;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.02.1985 -- 5 S 1380/83 --, DÖV 1985, 687 …und Urt. v. 11.10.1985 -- 5 S 1738/85 --, NVwZ 1986, 325 …sowie Urt. v. 23.06.1988 -- 5 S 2908/87 --, N+R 1989, 260; OVG Saarland, Beschl. v. 21.09.1983 -- 2 W 1695/83 --, N+R 1986, 216; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 25.03.1986 -- 1 B 14/86 --, NVwZ 1987, 240; Hess. VGH, Beschl. v. 20.03.1986 -- 7 TH 455/86 --, DÖV 1987, 260 und Beschl. v. 11.10.1990, a.a.O.).

    Für den Bereich des Baurechts gilt nach Auffassung des Senats, daß die Behörde nach § 24 Abs. 1 Satz 1 HVwVfG von Amts wegen den Sachverhalt aufklären muß hinsichtlich der Frage, ob eine Gefahr im Sinne der Ermächtigungsgrundlage des § 83 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 1 HBO vorliegt (ebenso Hess. VGH, Beschl. v. 11.10.1990, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 10.06.1992 - 7 TH 3585/89

    Altlastenverdacht; Voraussetzung für ein Vorgehen der Wasserbehörde; Duldung …

    Im Hinblick darauf geht die insoweit fast einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, der sich der Senat anschließt, dahin, daß bei einem bloßen Gefahrenverdacht derjenige, der lediglich als Grundstückseigentümer von einem derartigen Verdacht betroffen ist, zur Duldung von Gefahrerforschungseingriffen seitens der Wasserbehörde verpflichtet werden kann, nicht aber zu eigener Vornahme solcher Maßnahmen (…vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 7. Mai 1991 - 1 A 10297/89 -, a.a.O.;… Breuer, a.a.O., (338 ff. u. 345 f.); ders., Rechtsprobleme der Altlasten, NVwZ 1987, 751 (754 f.);… Papier, a.a.O.;… Schink, a.a.O.; zum Abfallrecht Hess. VGH, B. v. 11. Oktober 1990 - 14 TH 2428/90 -, NVwZ 1991, 498 = ZfW 1991, 240 = UPR 1991, 197 = NuR 1991, 387).

    Denn abgesehen davon, daß zweifelhaft erscheint, ob die Vorschrift über die Kostentragungspflicht des Verantwortlichen hinaus noch eine Ermächtigung der Wasserbehörde enthält, diesem die Durchführung der genannten Maßnahmen aufzuerlegen (verneinend für den ähnlich gefaßten § 17 Abs. 2 S. 1 HAbfAG: Hess. VGH, B. v. 11. Oktober 1990 - 14 TH 2428/90 -, a.a.O.), lassen die vom Antragsgegner festgestellten tatsächlichen Umstände nicht die Annahme zu, der hier fragliche Gefahrenverdacht beruhe auf Ablagerungen (vgl. hierzu §§ 1 Abs. 2, 4 Abs. 1 S. 1 AbfG, 16 Abs. 2 Nr. 1 HAbfAG) oder auf Unfallstellen.

  • VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96

    Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach …

    Entgegen der Rechtsprechung des Senats zu dem früheren § 17 Abs. 2 Satz 1 HAbfAG (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 11. Oktober 1990 - 14 TH 2428/90 - NVwZ 1991 S. 498, Beschluss vom 3. März 1992 - 14 TH 2158/91 - NVwZ 1992 S. 1101 ff., Beschluss vom 28. Oktober 1994 - 14 TH 1631/94 -), wonach Gefahrerforschungsmaßnahmen nicht gegenüber den potentiell Sanierungsverantwortlichen angeordnet werden konnten, sondern von Amts wegen von der Behörde durchzuführen und die Kosten je nach dem Ergebnis der Untersuchungen zu tragen waren, hat die oben dargestellte Auffassung ihren Niederschlag im Hessischen Altlastengesetz vom 20. Dezember 1994 und im Entwurf eines das Altlastenrecht vereinheitlichenden Bundesbodenschutzgesetzes vom 14. Januar 1997 (BT-Ds 13/6701) - BBodSchG-E - gefunden.
  • VGH Hessen, 24.06.2026 - 8 B 154/23

    Glückspielrechtliches Auskunfts- und Vorlageverlangen

    Eine Beschränkung der Inanspruchnahme des Verdachtsstörers auf Duldungspflichten, wie es teilweise vertreten wird, ist schon deshalb nicht sachgerecht, weil der insofern vor allem angeführte - in jedem Fall strikt zu wahrende - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine derart weitreichende Beschränkung der Handlungsmöglichkeiten der Behörde gerade nicht gebietet und eine - wie auch der vorliegende Fall einer unvertretbaren Aufklärungsmaßnahme verdeutlicht - effektive Gefahrerforschung respektive Gefahrenabwehr konterkarieren würde (…vgl. Bäcker, in: Lisken/Denninger/Bäcker, Handbuch Polizei- und SicherheitsR, 8. Aufl. 2026, Kap. 3 Rn. 142 m. w. N., u. a. auf OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 21 A 5820/00 -, juris Rn. 7 f.; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 10. Mai 1990 - 5 S 1842/89 -, juris Rn. 31 f.; zur Beschränkung auf Duldungspflichten [nach alter - durch die Einführung von § 9 BBodenSchG überholter - Rechtslage] Hess. VGH, Beschluss vom 11. Oktober 1990 - 14 TH 2428/90 -, juris Rn. 5 ff.).
  • VG Oldenburg, 20.09.2007 - 2 A 16/05

    Verpflichtung der für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörde zur …

    Die von der Klägerin genannten Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Kassel ( Beschluss vom 11. Oktober 1990 - 14 TH 2428/90 -, NVwZ 1991, 498) und des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 R 10297/89 -, NVwZ 1992, 499) führen zu keinem anderen Ergebnis, weil ihnen keine Sachverhalte zugrunde lagen, die Gefahrerforschungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung von Baumaßnahmen zum Gegenstand hatten.
  • VGH Hessen, 03.03.1992 - 14 TH 2158/91

    Abfallrecht: Sanierung von Altlasten - Anordnung von Probebohrungen - …

    Rn. 34 An der dem § 17 Abs. 2 HAbfAG lediglich den Sinn einer Kostentragungsregelung gebenden Auffassung, die der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluß vom 11. Oktober 1990 - 14 TH 2428/90 - (NVwZ 1991, S. 498 passim;… in die gleiche Richtung gehen die Ausführungen von Knopp, "Altlasten"-Regelungen im Hessischen Abfallrecht, DÖV 1990, S. 683/684) vertreten hat, hält der beschließende Senat auch und gerade in Ansehung der dagegen vom Antragsgegner erhobenen Einwände ausdrücklich fest.
  • VGH Hessen, 19.10.1992 - 14 TH 1154/92

    Altlast: Befreiung des Grundeigentümers von der Sanierungsverantwortlichkeit; …

    Unabhängig von der Verwendung des nicht näher definierten Begriffs "beim Erwerb" (zu der bereits als redaktionell wenig geglückten Fassung des § 17 Abs. 2 Satz 1 HAbfAG Hess. VGH, B. v. 11. Oktober 1990 - 14 TH 2428/90 -, NVwZ 1991, S. 498 = UPR 1991, S. 197 = ZfW 1991, S. 240, passim) hängt nach dem erkennbaren Sinn und Zweck der in § 21 Abs. 1 Nr. 5 HAbfAG getroffenen Regelung der Ausschluß der Sanierungsverantwortlichkeit davon ab, ob der Erwerber gutgläubig in bezug auf den ordnungsmäßigen Zustand des Grundstücks ist.
  • VG Darmstadt, 21.02.1994 - 8 H 2154/92

    Verpflichtung zur Sanierung wegen Steinkohlerückständen innerhalb der …

    Dieser Auftrag betrifft nach dem Verständnis der Kammer nicht etwa Erstuntersuchungsmaßnahmen nach § 17 Abs. 2 HAbfAG, die von der Antragstellerin nicht verlangt werden dürften (vgl. HessVGH, Beschluß vom 11.10.1990, NVwZ 1991, 498).
  • VGH Hessen, 14.01.1993 - 14 TH 2465/92

    Aufteilung eines Altstandortes in Grundstücksparzellen - Erklärung zur Altlast …

    Rn. 12 Das Interesse der Antragsteller, bis zum Nachweis einer gerade von ihrem Grundstück ausgehenden allgemeinwohlschädlichen Verunreinigung nicht dem mit einer sofort vollziehbaren Erklärung zur Altlast verbundenen Kostenrisiko für die Untersuchung ihrer Grundstücke auch dann ausgesetzt zu sein, wenn sich der Verdacht einer Altlast nicht bestätigen sollte -- anders nur die Risikoverteilung bei einer Erstuntersuchung im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 HAbfAG (vgl. Hess. VGH, B. v. 11.10.1990 -- 14 TH 2428/90 -- NVwZ 1991, S. 498) --, geht dem Vollzugsinteresse des Antragsgegners vor.
  • VG Gießen, 16.12.1991 - VI/2 H 722/90

    Anordnung von Sanierungs- und Erkundungsmaßnahmen im Abfallrecht

    Wie die Kammer bereits in ihrem Beschluß vom 30.07.1991 ausgeführt hat, folgt sie insoweit der Rechtsprechung des Hess.VGH (Beschluß v. 11.10.1990 - 14 TH 2428/90 - S. 3ff. des amtlichen Umdrucks), wonach § 17 Abs. 2 lediglich zur Duldung von Untersuchungsmaßnahmen verpflichtet, nicht jedoch zu deren Vornahme selbst.
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