Rechtsprechung
| OLG Celle, 26.03.2001 - 14 U 141/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Restwerklohn trotz vorangeg. SE-Forderung wg. Feuchtigkeitsschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Dickbeschichtung - Unternehmer muss über Ausführung genau instruieren! (IBR 2001, 303)
Papierfundstellen
- BauR 2001, 1778
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 14.01.1998 - 6 U 209/96
Wer "schlüsselfertig" zu bauen hat, erhält keine Sowiesokosten!
Auszug aus OLG Celle, 26.03.2001 - 14 U 141/98
Hersteller eines schlüsselfertigen Hauses müssen nämlich von sich aus für eine den anstehenden Wasserverhältnissen entsprechende Kellerabdichtung sorgen und sind für den Fall, dass für die Abdichtung im Vertrag ausdrücklich eine bestimmte Ausführungsart vereinbart worden war, ggf. lediglich berechtigt, Mehrkosten geltend zu machen bzw. im Falle einer mangelhaften Abdichtung die Mängelbeseitigungsmaßnahmen mit der Forderung nach Bezahlung der Sowieso-Kosten zu verbinden (vgl. OLG Celle, BauR 1998, 801 f.).
- OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 94/02
Dickbeschichtung: Mangelhafte Ausführung
= VersR 2000, 1542-1543; vgl. zur ordnungsgemäßen Erbringung einer Dickbeschichtung auch OLG Ce11e, Urteil vom 26.03.2001, 14 U 141/98 = BauR 2001, 1778-1780) .
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