Rechtsprechung
| OLG Dresden, 11.02.2014 - 14 U 1561/13 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Die Werbung mit einem TÜV-Siegel ist nach denselben Kriterien zu beurteilen wie die Werbung mit einem Testergebnis
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Auch bei Werbung mit TÜV-Siegel muss die Fundstelle angegeben werden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Krankenkasse wirbt mit TÜV-Siegel - Wer mit guten Noten Reklame macht, muss eine Fundstelle für den Test angeben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Rechtliche Kriterien für Testwerbung gelten auch für TÜV-Siegel
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Kriterien für Testwerbung gelten auch für TÜV-Siegel
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Rechtliche Kriterien für Testwerbung gelten auch für TÜV-Siegel
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Rechtliche Kriterien für Testwerbung gelten auch für TÜV-Siegel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Werbung mit TÜV-Siegel zur Service-Qualität ohne Fundstelle
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Bei der Online-Werbung mit TÜV-Siegeln ist ein Verweis auf die Fundstelle anzugeben
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07
Kamerakauf im Internet
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2014 - 14 U 1561/13
Anderenfalls enthält der Unternehmer dem Verbraucher eine wesentliche Information vor, die ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen kann, die er andernfalls nicht getroffen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 16.07.2009, I ZR 50/07 Rn. 31 - Kamerakauf in Internet; zitiert nach juris). - LG Dresden, 22.08.2013 - 44 HKO 76/13
AOK Plus-Werbung mit TÜV-Siegeln untersagt
Auszug aus OLG Dresden, 11.02.2014 - 14 U 1561/13
Die Beklagte beantragt, Das am 22.8.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Dresden, Aktenzeichen: 44 HK O 76/13, wird aufgehoben.
- OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14
Anforderungen an die Werbung mit einem Prüfsiegel
Rn. 71 Soweit die Beklagte rügt, das Landgericht habe aufgrund unzureichender Feststellungen die Besonderheiten der Verkehrswahrnehmung von Prüfsiegeln einerseits im Vergleich zu "Warentests" andererseits verkannt und infolgedessen zu Unrecht die vorgenannte Rechtsprechung zur Fundstellenpflicht auf in Werbung enthaltene Prüfsiegel übertragen, verfängt dies letztlich nicht (vgl. im Ergebnis auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2014, I-20 U 208/13 = Anlage K 10; vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2014, Az. 14 U 1561/13, Rz 27 - zitiert nach iuris).Es ist ihm insbesondere nicht zumutbar, die Beklagte oder die Streithelferin anzuschreiben und um nähere Auskünfte zu ersuchen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2014, Az. 14 U 1561/13, Rz 27 - zitiert nach iuris).
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