Rechtsprechung
| KG, 30.04.2004 - 14 U 159/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 823, 847
Streupflicht des Eigentümers bei anhaltendem gefrierenden Sprühregen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers bei winterlichen Witterungsverhältnissen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeldanspruch gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft eines Hauses wegen Verletzung von Räumpflichten und Streupflichten durch einen Bewohner des Hauses; Plicht zum Wiederholen des Streuens bei außergewöhnlichen Glätteverhältnissen auch bei abgeschwächter ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Streu- und Räumpflichten bei Schnee und Eis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.06.2001 - 35 O 11/01
- LG Berlin, 04.06.2002 - 35 O 11/01
- KG, 30.04.2004 - 14 U 159/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- KG, 19.01.1999 - 9 U 5915/97
Schmerzensgeld wegen Verstoßes gegen die Streupflicht auf Gehwegen; Verstoß gegen …
Auszug aus KG, 30.04.2004 - 14 U 159/02
Eine solche Situation kann bei fast ununterbrochenem gefrierenden Regen gegeben sein (…OLG Brandenburg a.a.O.) oder im Falle sogenannten Blitzeises, d.h. dem plötzlichen Entstehen von Glatteis am Boden durch Niederschläge., Sie liegt nicht vor bei nur andauerndem gefrierenden Sprühregen, der Streumaßnahmen nicht von vornherein zwecklos macht (KG Grundeigentum 1999, S. 1496).Der Senat verweist insoweit auf die allgemein zutreffenden Ausführungen in der Entscheidung des 9. Zivilsenats des Kammergerichts (Grundeigentum 1999, S. 1496), die ohne weiteres auf den vorliegenden Fall Anwendung finden können.
- BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus KG, 30.04.2004 - 14 U 159/02
Denn der Rechtsstreit hat keine grundsätzliche Bedeutung, da er keine entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen oder die Interessen der Allgemeinheit berühren; ebenso erfordern auch die Fortbildung des Rechts oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Zulassung nicht, da insbesondere von bisheriger Rechtsprechung nicht abgewichen wird (vgl. allg. u.a. BGH NJW 2002, S. 2473ff., NJW 2003, S. 65ff.). - BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83
Streupflicht von Wohnungseigentümern
Auszug aus KG, 30.04.2004 - 14 U 159/02
Diese Streupflicht findet ihre Grenze allein bei Vorliegen außergewöhnlicher Wetterverhältnisse, bei denen wiederholtes Streuen sinn- oder zwecklos ist bzw. nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der Verkehrsgefährdung führen kann, denn Unzumutbares kann insoweit nicht verlangt werden, (BGH a.a.O., NJW 1985, S. 484/485, OLG Brandenburg MDR 2000, S. 159).
- BGH, 01.07.1993 - III ZR 88/92
Streupflichten einer Stadtgemeinde
Auszug aus KG, 30.04.2004 - 14 U 159/02
Auch bei außergewöhnlichen Glätteverhältnissen entfällt nicht regelmäßig die Streupflicht, vielmehr intensiviert sie sich auch im Hinblick auf die zeitliche Abfolge, das Streugut muss aufgebracht werden, damit jedenfalls die Gefahr des Ausgleitens vermindert wird, mag die abstumpfende Wirkung auch durch weitere Eisbildung später abgeschwächt werden (BGH NJW 1993, S. 2802/2803). - OLG Brandenburg, 28.09.1999 - 2 U 11/99
Auszug aus KG, 30.04.2004 - 14 U 159/02
Diese Streupflicht findet ihre Grenze allein bei Vorliegen außergewöhnlicher Wetterverhältnisse, bei denen wiederholtes Streuen sinn- oder zwecklos ist bzw. nur zu einer unwesentlichen oder ganz vorübergehenden Minderung der Verkehrsgefährdung führen kann, denn Unzumutbares kann insoweit nicht verlangt werden, (BGH a.a.O., NJW 1985, S. 484/485, OLG Brandenburg MDR 2000, S. 159). - BGH, 08.10.1974 - VI ZR 43/72
Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht des Grundstückseigentümers; Deligierung auf …
Auszug aus KG, 30.04.2004 - 14 U 159/02
Indessen kann nach der Rechtsprechung des BGH der Verkehrssicherungspflichtige sich generell nicht durch Weitergabe der Pflichten entlasten, es bleibt wegen der Streupflicht eine Pflicht zur Überwachung auch eines ansonsten zuverlässigen Mitarbeiters, wobei an das Maß der bei der Beaufsichtigung anzuwendenden Sorgfalt ein strenger Maßstab anzulegen ist (BGH VersR 1975, S. 42f.).
- KG, 23.06.2014 - 8 U 32/14
Haftung eines Berliner Grundstückseigentümers wegen eines Glatteisunfalls eines …
Noch viel weniger kann der Klägerin vorgeworfen werden, dass sie im Hinblick auf die vorhandene Straßenglätte nicht gänzlich vom Verlassen des Hauses Abstand genommen hat (Kammergericht, Urteil vom 19. Januar 1999 - 9 U 5915/97 - Kammergericht, Urteil vom 30. April 2004 - 14 U 159/02 -).
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