Rechtsprechung
| OLG Dresden, 17.12.2002 - 14 U 1732/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses; Voraussetzungen für die Beurteilung einer Werbeaussage als irreführend; Begriff der erlaubnispflichtigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 20.08.2002 - 1 HKO 4894/02
- OLG Dresden, 17.12.2002 - 14 U 1732/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97
Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2002 - 14 U 1732/02
Nach der Rechtsprechung des BGH liegt eine erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG vor, wenn eine geschäftsmäßige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH, GRUR 1998, 956 - Titelschutzanzeigen für Dritte; BGH, GRUR 2000, 729 - Sachverständigen-Beauftragung).Maßgeblich ist, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt, oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (BGH, GRUR 2000, 729 m.w.N.).
Der Kunde wünscht und erwartet in einem solchen Fall aufgrund der Person und der Qualifikation des Geschäftsbesorgers, der verkehrstypischen Gepflogenheiten und den objektiven Maßstäben des jeweiligen Geschäftes erkennbar nicht eine besondere rechtliche Prüfung (vgl. BGH, GRUR 2000, 729).
Bei den insoweit zu erbringenden Tätigkeiten wirtschaftlicher Art spielt sich die mit ihr notwendig verbundene rechtliche Betätigung in Formen ab, die den angesprochenen Verkehrskreisen - hier insbesondere den Existenzgründern - geläufig sind und die daher ihrer Art nach nicht mehr als Betätigung auf rechtlichem Gebiet empfunden werden, so dass die Geschäftsbesorgung den Besonderheiten einer Rechtsbesorgung entbehrt (vgl. BGH, GRUR 2000, 729).
- BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87
Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2002 - 14 U 1732/02
Sind die Tätigkeiten im Schwerpunkt darauf gerichtet und geeignet, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten, werden sie von der Erlaubnispflicht erfasst (BGH, GRUR 1989, 437 - Erbensucher).Die Rechtsbesorgung darf dabei jedoch nicht selbstständig neben die anderweitigen Berufsaufgaben treten oder gar im Vordergrund stehen, sondern muss eine Hilfs- oder Nebentätigkeit darstellen, die sich im Rahmen der eigentlichen Berufsaufgabe vollzieht und deren Zweck dient, ohne dass sie untergeordnet zu sein brauchten (vgl. BGH, GRUR 1989, 437).
- BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98
Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2002 - 14 U 1732/02
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis liegt vor, wenn die Wettbewerber den gleichen Kundenkreis haben und sich deshalb mit ihren Angeboten gegenseitig behindern können (vgl. BGH, GRUR 2001, 260 [BGH 05.10.2000 - I ZR 237/98] - Vielfachabmahner, m.w.N.). - BGH, 25.06.1998 - I ZR 62/96
"Titelschutzanzeigen für Dritte"; Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten
Auszug aus OLG Dresden, 17.12.2002 - 14 U 1732/02
Nach der Rechtsprechung des BGH liegt eine erlaubnispflichtige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten i.S.d. Art. 1 § 1 RBerG vor, wenn eine geschäftsmäßige Tätigkeit darauf gerichtet und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten (BGH, GRUR 1998, 956 - Titelschutzanzeigen für Dritte; BGH, GRUR 2000, 729 - Sachverständigen-Beauftragung).
- KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16
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Da es dem Verletzten freisteht, wen er in Anspruch nimmt und wen nicht, wird die Dringlichkeitsvermutung grundsätzlich - und so auch hier - nicht allein dadurch widerlegt, dass der Antragsteller gegen ihm bekannte gleichartige Verstöße anderer nicht (im Wege eines Eilverfahrens) eingeschritten ist (vgl. OLG Celle v. 27.03.2017 - 13 U 199/16 - II 2 c bb; OLG Dresden v. 17.12.2002 - 14 U 1732/02 [zit. nach Marx, WRP 2004, 970, 972]; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 307;… Hess a.a.O. Rn. 126).
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