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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.11.1988 - 14 U 285/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3505
OLG Karlsruhe, 18.11.1988 - 14 U 285/87 (https://dejure.org/1988,3505)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.11.1988 - 14 U 285/87 (https://dejure.org/1988,3505)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. November 1988 - 14 U 285/87 (https://dejure.org/1988,3505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 401
  • NJW-RR 1989, 479 (Ls.)
  • GRUR 1989, 73
  • VersR 1989, 259
  • afp 1989, 558
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78

    Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.1988 - 14 U 285/87
    b) Die Beklagte schuldet der Klägerin daher das Honorar, das sie sich dadurch erspart hat, dass sie das Bildnis der Klägerin ohne deren Zustimmung zur Werbung benutzt hat (vgl. BGH, NJW 1979, 2205, 2206 m.w.N.;… zusammenfassend Wenzel, aaO., Rdn. 9.5 ff. 14.6 ff.).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.1988 - 14 U 285/87
    Ob ein schwerer Eingriff anzunehmen ist, lässt sich nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles beurteilen; hierbei sind insbesondere Art und Schwere der Beeinträchtigung, ihr Anlass und Beweggrund und der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (BGH, NJW 1980, 2801, 2807 - insoweit nicht in BGHZ 78, 9 abgedruckt; NJW 1985, 1617, 1619;… zusammenfassend Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 847 Rdn. 138 ff).
  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung - …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.1988 - 14 U 285/87
    Sie mag sich nicht damit entlasten können, dass die Zeuginnen R. und S. das Bild als "freigegeben" bezeichnet haben (Zeuge S. L 209); wenn die Beklagte sich darauf verlassen und eigene Nachforschungen bei der Bildrechtsinhaberin unterlassen hat, ist dies jedenfalls nicht als schweres Verschulden einzustufen, da das Bild - anders als etwa im Falle BGH, NJW 1971, 698, "Pariser Liebestropfen - keinerlei anrüchigen Charakter hatte und die Klägerin auch nicht der Lächerlichkeit preiszugeben drohte.
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 159/78

    Ehrenscbutz gegen "verdeckte" Behauptungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.1988 - 14 U 285/87
    Ob ein schwerer Eingriff anzunehmen ist, lässt sich nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles beurteilen; hierbei sind insbesondere Art und Schwere der Beeinträchtigung, ihr Anlass und Beweggrund und der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (BGH, NJW 1980, 2801, 2807 - insoweit nicht in BGHZ 78, 9 abgedruckt; NJW 1985, 1617, 1619;… zusammenfassend Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 847 Rdn. 138 ff).
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    Dabei sind alle Umstände des konkreten Falles zu berücksichtigen (BGHZ 44, 372, 380; BGH…, Urteil vom 24. November 1981 = a.a.O. S. 287 ff), also u.a. die Auflagenstärke und Verbreitung der die Werbeanzeige enthaltenden Zeitschrift (OLG Hamburg AfP 1983, 282, 283 f; OLG Karlsruhe NJW 1989, 401, 402) [OLG Karlsruhe 18.11.1988 - 14 U 285/87], die Art und Gestaltung der Anzeige (…Senatsurteil vom 26. Juni 1979 = aaO) sowie die Werbewirkung der Bildveröffentlichung (BGH, Urteil vom 17. November 1960 - I ZR 87/59 - GRUR 1961, 138, 140).
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