Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 11.05.1995 - 14 U 39/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 13.12.2005 - 1 U 51/05
Ermittlung des dem Geschädigten zu ersetzenden behinderungsbedingten …
Die Haftung des Beklagten dem Grunde nach steht auf Grund des Urteils des Senats vom 11.5.1995 - 14 U 39/92 - fest.Dass der Beklagte der Klägerin dem Grund nach für die materiellen Folgen ihrer schweren Behinderung vertraglich und deliktisch einzustehen hat, steht aufgrund des - rechtskräftigen - Urteils des Senats vom 11.5.1995 - 14 U 39/92 - fest.
- OLG Stuttgart, 13.04.1999 - 14 U 17/98
Sichere Abklärung der Lage des Kindes bei der Eingangsuntersuchung einer vor der …
Hinsichtlich des materiellen Schadens bleibt es bei der Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte, wonach bei einem in der Entwicklung begriffenen Schaden schon aus prozeßökonomischen Gründen der in der Vergangenheit bereits angefallene und bezifferbare Schaden nicht in einem Leistungsantrag geltend gemacht werden muß, sondern zusammen mit dem erst künftig entstehenden Schaden Gegenstand eines einheitlichen Feststellungsantrags sein kann (…Senat a.a.O.; ferner vom 11.05.95 - 14 U 39/92 - S. 13; vgl. ferner BGH v. 30.03.83 - VII ZR 3/82 = NJW 1984, 1552, 1554; OLG Saarbrücken VersR 1992, 1359;… Zöller/Stephan, ZPO , 21. Aufl., § 256 Rn. 7).Dieser Bewertung entspricht, daß in der verzögerten Einleitung einer Schnittentbindung im Regelfall ein grober Behandlungsfehler gesehen wird, da während der Geburt eine Sauerstoffmangelversorgung schnellstmöglich bekämpft werden muß, um Hirnschädigungen zu vermeiden (vgl. OLG Frankfurt VersR 1996, 584; dazu Anm. Gaisbauer VersR 1996, 1110; OLG Schleswig VersR 1994, 310 = AHRS 2500/103; OLG Hamm VersR 1994, 730 = AHRS 6570/101; OLG Köln VersR 1991, 669 = AHRS 6570/21; OLG Oldenburg VersR 1993, 753 = AHRS 6570/32; OLG München VersR 1991, 586 = AHRS 3010/38; Urteil des Senats vom 11.05.95 - 14 U 39/92, Zeitverlust von 8 Minuten durch den vergeblichen Versuch, das Kind an einer anliegenden Nabelschnur vorbei zu entwickeln; ferner Senat vom 22.07.93 - 14 U 46/92, verzögerte Schnittentbindung).
Es kann danach nicht ausgeschlossen werden, daß der irreparable Hirnschaden des Klägers bei einer um 6 Minuten verkürzten Entbindung vermieden worden wäre (vgl. Senat vom 11.05.95 - 14 U 39/92 - Zeitverlust von 8 Minuten bei Nabelschnurkomplikation).
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