Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.10.1997 - 14 U 8/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Für die Wirksamkeit der Klausel haben sich ausgesprochen: OLG Frankfurt, VersR 1988, 733; LG Braunschweig, VersR 1990, 1341 [LG Braunschweig 17.05.1990 - 7 S 383/89] mit zustimmender Anmerkung von E. Lorenz; LG Nürnberg-Fürth, VersR 1992, 688; LG Duisburg, VersR 1992, 1082 [LG Duisburg 04.06.1992 - 5 S 16/91]; AG Köln, VersR 1991, 1238 [AG Köln 14.03.1991 - 121 C 137/90] (nur Leitsatz); AG Neuss, VersR 1977, 1119; AG Saarbrücken, NJW 1987, 718 [AG Saarbrücken 11.03.1986 - 5 C 521/85]; Bach in Bach/Moser, Private Krankenversicherung 2. Aufl. § 5 MB/KK Rdn. 78; Flore, VersR 1992, 1436 [OLG Stuttgart 26.09.1991 - 14 U 8/97]; Horn in Wolf/Horn Lindacher, AGBG 2. Aufl. § 23 Rdn. 500; Prölss in Prölss/Martin, VVG 25. Aufl. § 5 MB/KK Anm. 7 A d; Wriede in Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. Bd. VI 2, K 320; auch Schirmer, Die Wissenschaftlichkeitsklausel in der privaten Krankenversicherung, 1993, Gutachten im Auftrag der Beklagten für das vorliegende Verfahren.Dem ist auch nicht durch eine "systematische" Auslegung abzuhelfen, die die Wissenschaftlichkeitsklausel so ausdehnt, daß von ihr auch die Behandlungsmethoden der Heilpraktiker generell erfaßt werden (so aber wohl Bach in Bach/Moser aaO Rdn. 63 und Flore, VersR 1992, 1436 [OLG Stuttgart 26.09.1991 - 14 U 8/97] unter II 2).
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