Rechtsprechung
| SG Braunschweig, 28.06.2011 - S 14 U 82/08 |
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 28.06.2011 - S 14 U 82/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 3 U 150/11
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 28.03.2013 - 12 U 96/12
Architektenvertrag: Aufgaben des von einem anderen Architekten mit der …
Der Kläger ist in den Rechtsstreiten 2 O 16/99 vor dem Landgericht Potsdam (Berufungsverfahren: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az. 4 U 124/99) und 6 O 415/04 vor dem Landgericht Hannover (Berufungsverfahren: Oberlandesgericht Celle, Az. 14 U 82/08) von der Bauherrin und jetzigen Streithelferin des Klägers auf Schadensersatz wegen Planungs- und Bauüberwachungsfehlern sowie wegen Mietausfällen und weiteren Schadensersatzforderungen infolge der Mängel in Anspruch genommen und verurteilt worden.Rn. 51 f) Wegen der Mängel "fehlerhaft befestigten Balkongeländer und Vordächer" sowie wegen seiner Verurteilung im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle zum Aktenzeichen 14 U 82/08 (= LG Hannover 6 O 415/04) steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 93.078,34 EUR gegen den Beklagten zu, wobei der Senat mit dem Landgericht eine Haftung des Beklagten in Höhe von 50 % sieht.
Rn. 56 Weiterhin kann der Kläger die Erstattung von 50 % des Betrages verlangen, zu dem er im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle zum Aktenzeichen 14 U 82/08 (= LG Hannover 6 O 415/04) verurteilt worden ist.
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