Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 12.03.2004 - 14 U 9/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 195; BGB § 638
Gewährleistung für Sachmangel im Rahmen eines Bauvertrags - Voraussetzungen einer der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen Organisationsverschuldens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Organisationsverschulden als arglistiges Verschweigen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen einer kontradiktorischen Entscheidung; Säumnis einer Partei bei mündlicher Verhandlung; Entscheidung nach Lage der Akten; Arglistige Täuschung wegen Offensichtlichkeit und Schwere von Mängeln; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mangelhafte Wärmedämmung: Kein Organisationsverschulden! (IBR 2004, 308)
Papierfundstellen
- NZBau 2004, 442
- BauR 2004, 1349 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …
Auszug aus OLG Schleswig, 12.03.2004 - 14 U 9/03
Der Unternehmer hat wegen eines der Arglist gleichzustellenden Verhaltens einzustehen, wenn er die Überwachung und Prüfung des Werkes nicht oder nicht richtig organisiert hat und der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre (BGH NJW 1992, 1754, 1755). - BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97
Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender …
Auszug aus OLG Schleswig, 12.03.2004 - 14 U 9/03
Die nochmalige Vernehmung von Zeugen kann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht für seine von der Vorinstanz abweichende Würdigung der Aussage auf solche Umstände stützt, die die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen, die Wahrheitsliebe des Zeugen und die Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit seiner Aussage nicht betreffen (BGH NJW 1998, 2222, 2223). - BGH, 25.10.2001 - III ZR 43/01
Entscheidung nach Lage der Akten bei Säumnis einer Partei
Auszug aus OLG Schleswig, 12.03.2004 - 14 U 9/03
Dazu gehört aber auch die mündliche Anhörung des Sachverständigen gemäß § 411 Abs. 3 ZPO vor Eintritt in die mündliche Verhandlung (BGH NJW 2002, 301, 302).
- OLG Schleswig, 26.08.2015 - 1 U 154/14
Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen der Errichtung einer …
Dabei kann allein aus dem Vorliegen eines gravierenden Mangels, der bei einer Kontrolle entdeckt worden wäre, nicht auf das notwendige Bewusstsein geschlossen werden, weil die Frage, ob sich jemand arglistig verhält, einer typisierten Beurteilung nicht zugänglich ist, sondern von den individuellen Umständen des Einzelfalls abhängt, und solange ein unsorgfältiges, auch grob fahrlässiges Verhalten in Betracht kommt (BGH NZBau 2007, 96, 97; OLG Hamm NJW-RR 1999, 171, 172; OLG Schleswig, Urteil vom 12. März 2004, 14 U 9/03, juris). - OLG Dresden, 25.06.2009 - 10 U 1559/07
Architekten & Ingenieure: Verjährung und Arglisthaftung
Denn die Sicherheit und Bewohnbarkeit der Kindertagesstätte als solche werden von der teilweise mangelhaften Dämmung des Dachs nicht berührt (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 12. März 2004 - 14 U 9/03, NZBau 2004, S. 442 ff). - OLG Koblenz, 28.03.2013 - 1 U 295/12
Abdichtungsarbeiten sind intensiv zu überwachen!
Bei der vorliegenden Fallgestaltung spricht nämlich zu Gunsten der vortrags- und beweisbelasteten Klägerin der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beklagte, dem die Umstände seiner besonderen Überwachungspflicht (Dachsanierung) bekannt waren, bei sachgerechter Bauüberwachung die grob mangelhafte Bauausführung erkennen und zutreffend einordnen musste (vgl. OLG Schleswig NZBau 2004, 442 Tz. 28; OLG Braunschweig BauR 2000, 109 Tz. 21;… Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht [Stand 25. Februar 2013], § 648a Rn. 55 m.w.N.; s. auch BGH NJW 1992, 1754 Tz. 14). - OLG Stuttgart, 14.11.2006 - 12 U 52/06
Verjährungsdurchbrechung für Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln: …
Für ein solches arglistiges Verhalten ist es insbesondere nicht ausreichend, dass die Mängel möglicherweise Folge unsorgfältiger Arbeit waren, selbst wenn sie grob fahrlässig herbeigeführt oder verkannt wurden (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG AktZ 14 U 9/03 vom 14.03.04, zit. nach Juris; Korbion-Frank, Baurecht 2005, Teil 20 Rz 358).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.08.2003 - 14 U 9/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Feststellung einer Einstandspflicht des Ehemannes für Zahlungsansprüche der Ehefrau aus der zwischen diesem und einer Kommanditgesellschaft (KG) getroffenen Ruhegeldvereinbarung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.02.2003 - 24 O 249/02
- OLG Köln, 07.08.2003 - 14 U 9/03
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 27.11.2003 - 14 U 15/03
Möglichkeit einer Ausdehnung des Insolvenzschutzes nach § 17 Abs. 1 S. 2 Gesetz …
Allein der Umstand, dass ein Komplementär aufgrund getroffenener Absprachen nicht oder nur geringfügig am Verlust der Gesellschaft teilnimmt, hat den Senat auch in einem vergleichbaren Parallelfall (Urteil vom 7.8.2003 - 14 U 9/03) nicht zu der Annahme veranlasst, dass es sich dann um einen Ausnahmefall des sogenannten angestellten Komplementärs handelt.
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