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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5691
OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02 (https://dejure.org/2002,5691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2002 - 14 U 99/02 (https://dejure.org/2002,5691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 14 U 99/02 (https://dejure.org/2002,5691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuckerkranker Richter unterliegt gegen den Hersteller von „Mars“ und „Snickers“ auch in zweiter Instanz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 912
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (29)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
    Darlegungs- und beweispflichtig für diesen Ursachenzusammenhang ist der Kläger als der Geschädigte (vgl. nur BGHZ 116, 60, 76;… v. Westfalen, Produkthaftungshandbuch, 2. Auflage, § 30 Rdn. 95).

    Rn. 65 Warnpflichten bestehen nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstrecken sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen naheliegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 280; 116, 60, 65; BGH, NJW 1999, 2815 m.w.N.).

    Eine derartige Situation war in den sog. "Kindertee-Entscheidungen" (BGHZ 116, 60 ff.; BGH, NJW 1994, 932 ff.; NJW 1995, 1286 ff.) gegeben.

    Diese für Laien nicht erkennbare Wirkungsweise gerade des modernen Saugers im Zusammenhang mit "Dauernuckeln" war der maßgebliche Gesichtspunkt zur Begründung einer Warn- und Hinweispflicht der Hersteller der genannten Produkte (vgl. etwa BGHZ 116, 60, 67; BGH, NJW 1994, 932, 933).

    Dementsprechend hat es der Bundesgerichtshof als erforderlich erachtet, gerade die Art der drohenden Gefahr deutlich herauszustellen, den Funktionszusammenhang - warum ist das Produkt gefährlich - klarzumachen (BGHZ 116, 60, 68; BGH, NJW 1994, 932, 933).

    Rn. 72 Der Einwand des Klägers, ein Übermaßkonsum könne dem Verbraucher nur entgegengehalten werden, wenn der Hersteller die Grenzen maßvollen Konsums deutlich mache (in diese Richtung BGHZ 116, 60, 66 f.), dringt demgegenüber nicht durch.

    Insoweit liegt der Fall anders als in dem Kindertee-Fall (BGHZ 116, 60, 66 f.), wo gerade auf die Eignung des Tees zum - besonders schädlichen - Konsum am Abend vor dem Schlafengehen hingewiesen wurde.

  • BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93

    Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
    Eine derartige Situation war in den sog. "Kindertee-Entscheidungen" (BGHZ 116, 60 ff.; BGH, NJW 1994, 932 ff.; NJW 1995, 1286 ff.) gegeben.

    Diese für Laien nicht erkennbare Wirkungsweise gerade des modernen Saugers im Zusammenhang mit "Dauernuckeln" war der maßgebliche Gesichtspunkt zur Begründung einer Warn- und Hinweispflicht der Hersteller der genannten Produkte (vgl. etwa BGHZ 116, 60, 67; BGH, NJW 1994, 932, 933).

    Dementsprechend hat es der Bundesgerichtshof als erforderlich erachtet, gerade die Art der drohenden Gefahr deutlich herauszustellen, den Funktionszusammenhang - warum ist das Produkt gefährlich - klarzumachen (BGHZ 116, 60, 68; BGH, NJW 1994, 932, 933).

    Wenn die Hersteller zusätzlich durch die Gefahren verharmlosende Werbung Bedenken der Verbraucher zerstreuten - etwa durch den Hinweis, der Tee sorge für eine ungestörte Nachtruhe und schmecke zur Abendmahlzeit oder als "Gute-Nacht-Trunk" -, soll dies die Anforderungen an den Gefahrenhinweis noch verschärfen; Voraussetzung für eine Hinweispflicht sind derartige verharmlosende Angaben aber nicht (so ausdrücklich BGH, NJW 1994, 932, 933).

    Jedenfalls aber hat sich eine etwaige Suchtgefahr bei dem Kläger nicht verwirklicht, ist mithin - was entscheidend ist (vgl. BGH, NJW 1994, 932, 933 f.) - in dem individuellen Fall nicht kausal geworden.

    Rn. 83 Ob der Kläger - was weitere Voraussetzung einer Haftung der Beklagten wegen einer Instruktionspflichtverletzung wäre (BGH, NJW 1994, 932, 933 m.w.N.) - die Gefahren nicht kannte, vor denen gegebenenfalls hätte gewarnt werden müssen, kann nach alledem ebenso offen bleiben wie die Frage, ob die behaupteten Gesundheitsschäden durch eine ausreichende Warnung vor dem Risiko vermieden worden wären (vgl. hierzu BGHZ 99, 167, 181; 106, 273, 284) und ob die Beklagte ein Verschulden trifft.

  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
    Ist für einen Produzenten trotz Einhaltung der technischen Regeln und Wahrung etwaiger behördlicher Zulassungsvoraussetzungen eine von seinem Erzeugnis ausgehende Gefahr erkennbar, so hat er die darüber in Unkenntnis befindlichen Benutzer zu warnen (BGHZ 99, 167, 176; 106, 273, 280).

    Rn. 65 Warnpflichten bestehen nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstrecken sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen naheliegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 280; 116, 60, 65; BGH, NJW 1999, 2815 m.w.N.).

    Voraussetzung von Warnpflichten des Herstellers ist schließlich nicht stets, dass von dem Produkt ausgehende Gefahren feststehen; sie können abhängig von dem gefährdeten Rechtsgut und der Größe der Gefahr schon dann eingreifen, wenn aufgrund eines zwar nicht dringenden, aber ernst zu nehmenden Verdachts zu befürchten ist, dass Gesundheitsschäden entstehen können (vgl. BGHZ 80, 186, 191 f.; 106, 273, 283; die Haftung wegen Verletzung der Instruktionspflicht setzt aber auch in solchen Fällen den Nachweis der Kausalität voraus).

    Rn. 83 Ob der Kläger - was weitere Voraussetzung einer Haftung der Beklagten wegen einer Instruktionspflichtverletzung wäre (BGH, NJW 1994, 932, 933 m.w.N.) - die Gefahren nicht kannte, vor denen gegebenenfalls hätte gewarnt werden müssen, kann nach alledem ebenso offen bleiben wie die Frage, ob die behaupteten Gesundheitsschäden durch eine ausreichende Warnung vor dem Risiko vermieden worden wären (vgl. hierzu BGHZ 99, 167, 181; 106, 273, 284) und ob die Beklagte ein Verschulden trifft.

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
    Nach Anscheinsbeweisgrundsätzen kann auf einen Kausalablauf geschlossen werden, wenn ein Schadensereignis nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine typische Folge der als ursächlich in Betracht kommenden Handlung darstellt (vgl. BGHZ 51, 91, 104; 104, 323, 330 f.).

    Diese Rechtsprechung betrifft aber in erster Linie die Frage, ob ein Produktmangel dem Bereich der Herstellung zuzuordnen ist (so BGH, NJW 1993, 528, 529; NJW 1995, 2162, 2164; BGHZ 129, 353, 361; 104, 323, 326 ff.); zugrunde lagen Fälle, in denen nachweislich ein Schaden durch ein Gefahren bergendes Produkt entstanden war und lediglich zweifelhaft war, ob der Produktmangel in der Sphäre des Herstellers entstanden ist.

    Ist jedoch - wie vorliegend - schon streitig, ob von dem fraglichen Produkt überhaupt eine Gefahr ausgeht, wie sie sich in dem streitgegenständlichen Schaden verwirklicht hat, besteht kein Anknüpfungspunkt für eine Befundsicherungspflicht, die gerade voraussetzt, dass es sich um ein Produkt mit einer besonderen Schadenstendenz handelt (vgl. BGH, NJW 1988, 2611, 2613 f.).

    Dabei sind die durchschnittlichen Kenntnisse und Erwartungen derjenigen Verbraucher maßgebend, für die das Produkt bestimmt ist (…v. Westfalen, a.a.O., § 24 Rdn. 4, 178 m.w.N.; BGH, NJW 1988, 2611, 2612).

  • BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
    Er ist vielmehr grundsätzlich auch zum Ersatz solcher Schäden verpflichtet, die dadurch eintreten, dass er die Verbraucher nicht auf Gefahren des Produkts hingewiesen hat, die sich trotz einwandfreier Herstellung aus dessen Verwendung ergeben (BGH, NJW 1999, 2815).

    Rn. 65 Warnpflichten bestehen nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstrecken sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen naheliegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 280; 116, 60, 65; BGH, NJW 1999, 2815 m.w.N.).

    Dagegen trifft den Hersteller keine Warnpflicht, wenn es um die Verwirklichung von Gefahren geht, die sich aus einem vorsätzlichen oder leichtfertigen Fehlgebrauch ergeben (BGH, NJW 1981, 2514; NJW 1999, 2815, 2816).

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
    Ist für einen Produzenten trotz Einhaltung der technischen Regeln und Wahrung etwaiger behördlicher Zulassungsvoraussetzungen eine von seinem Erzeugnis ausgehende Gefahr erkennbar, so hat er die darüber in Unkenntnis befindlichen Benutzer zu warnen (BGHZ 99, 167, 176; 106, 273, 280).

    Rn. 83 Ob der Kläger - was weitere Voraussetzung einer Haftung der Beklagten wegen einer Instruktionspflichtverletzung wäre (BGH, NJW 1994, 932, 933 m.w.N.) - die Gefahren nicht kannte, vor denen gegebenenfalls hätte gewarnt werden müssen, kann nach alledem ebenso offen bleiben wie die Frage, ob die behaupteten Gesundheitsschäden durch eine ausreichende Warnung vor dem Risiko vermieden worden wären (vgl. hierzu BGHZ 99, 167, 181; 106, 273, 284) und ob die Beklagte ein Verschulden trifft.

  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79

    Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
    Klassifiziert man die typischen Herstellerpflichten nach Fehlerkategorien (so etwa BGH, NJW 1981, 1603, 1604; NJW 1995, 2162, 2163 f.), kommt vorliegend ein Konstruktions- oder ein Instruktionsfehler in Betracht.

    Voraussetzung von Warnpflichten des Herstellers ist schließlich nicht stets, dass von dem Produkt ausgehende Gefahren feststehen; sie können abhängig von dem gefährdeten Rechtsgut und der Größe der Gefahr schon dann eingreifen, wenn aufgrund eines zwar nicht dringenden, aber ernst zu nehmenden Verdachts zu befürchten ist, dass Gesundheitsschäden entstehen können (vgl. BGHZ 80, 186, 191 f.; 106, 273, 283; die Haftung wegen Verletzung der Instruktionspflicht setzt aber auch in solchen Fällen den Nachweis der Kausalität voraus).

  • BGH, 09.05.1995 - VI ZR 158/94

    Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht des Herstellers kohlensäurehaltigen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
    Diese Rechtsprechung betrifft aber in erster Linie die Frage, ob ein Produktmangel dem Bereich der Herstellung zuzuordnen ist (so BGH, NJW 1993, 528, 529; NJW 1995, 2162, 2164; BGHZ 129, 353, 361; 104, 323, 326 ff.); zugrunde lagen Fälle, in denen nachweislich ein Schaden durch ein Gefahren bergendes Produkt entstanden war und lediglich zweifelhaft war, ob der Produktmangel in der Sphäre des Herstellers entstanden ist.

    Klassifiziert man die typischen Herstellerpflichten nach Fehlerkategorien (so etwa BGH, NJW 1981, 1603, 1604; NJW 1995, 2162, 2163 f.), kommt vorliegend ein Konstruktions- oder ein Instruktionsfehler in Betracht.

  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
    Die dem entgegenstehende Aussage des Bundesgerichtshof in einer - die Strafbarkeit wegen des Vertriebs eines Holzschutzmittels betreffenden - Entscheidung, der Tatrichter könne auch rechtsfehlerfrei zu der Überzeugung gelangen, ein Kausalzusammenhang liege in einem konkreten Fall vor, wenn in den Naturwissenschaften keine Einigkeit über die Existenz eines derartigen Kausalverlaufs bestehe (BGHSt 41, 206, 214 ff. = BGH, NJW 1995, 2930, 2932), ist vereinzelt geblieben und war zudem für die Entscheidung nicht erheblich, da die konkrete zu einem derartigen Schluss kommende Beweiswürdigung gerade beanstandet und das ergangene Urteil aufgehoben wurde.
  • BGH, 25.10.1988 - VI ZR 344/87

    Eigentumsverletzung durch Beimischung pharmokologischer Stoffe in Tierfutter; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
    Rn. 65 Warnpflichten bestehen nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstrecken sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen naheliegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 280; 116, 60, 65; BGH, NJW 1999, 2815 m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94

    Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees

  • BGH, 23.09.1986 - VI ZR 261/85

    Sachaufklärung und Beweiswürdigung bei widerstreitenden Sachverständigengutachten

  • BGH, 07.07.1981 - VI ZR 62/80

    Umfang der Warn- und Hinweispflichten des Herstellers

  • BGH, 04.02.1986 - VI ZR 179/84

    Anforderungen an Montageanleitung für in Landmaschinen einzubauende Überrollbügel …

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

  • BGH, 26.10.1978 - III ZR 26/77

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Bauarbeiten an öffentlicher Straße

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 31/94

    Zulässigkeit des Vortrags vermuteter Tatsachen

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 24/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung

  • BGH, 11.05.1951 - I ZR 106/50

    Adäquater Kausalzusammenhang

  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 67/87

    Zahlung der Maklerprovision an einen Dritten - Treuwidriges Verschweigen bei …

  • BGH, 13.02.1976 - V ZR 55/74

    Ausgleichsanspruch beim Zusammentreffen mehrerer Immissionen

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83

    Kausalität der unterbliebenen Aufklärung eines Patienten für eine …

  • BGH, 07.10.1980 - VI ZR 176/79

    Schuldhaft fortgesetzte Fehlinjektion

  • BGH, 01.12.1971 - VIII ZR 88/70

    Abschluss eines Pachtvertrages über Grundstück und Unternehmen - Vorliegen der …

  • BGH, 13.10.1966 - II ZR 173/64

    Anforderungen an Kausalitätsnachweis

  • BGH, 05.02.1965 - VI ZR 239/63

    Ausbleiben von Einkünften aufgrund Erkrankung

  • BGH, 13.02.1958 - VII ZR 108/57
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2021 - 4 U 19/19

    Ausschluss der Vermutung der Schadenseignung des Verhütungsmittels "Yasminelle"

    In diesem Sinne "verursacht" z.B. Rauchen Krebs bzw. der übermäßige Zuckerkonsum Karies und Diabetes, nicht aber in einem juristisch-haftungsrechtlichen Sinne (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2002 - 14 U 99/02; LG Arnsberg, Urteil vom 14. November 2003 - 2 O 294/02; jeweils nach juris).
  • LG Essen, 12.05.2005 - 16 O 265/01

    Schmerzensgeldklage gegen Coca Cola gescheitert: Kein Zuckerli für …

    Dies ist in der Rechtsprechung insbesondere für Genussmittel wie Tabakwaren (LG Bielefeld, NJW 2000, 2514, 2515; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2001, 1471; LG Arnsberg, NJW 2004, 232, 234; OLG Hamm NJW 2005, 295) und Alkoholika (OLG Hamm NJW 2001, 1654 - Bier), aber auch für Süßwaren (OLG Düsseldorf VersR 2003, 912 - Schokoriegel; LG Bonn, Urteil vom 19.04.2004, Az. 9 O 2004 [richtig: 9 O 603/03 - d. Red.] - Lakritz) entschieden worden.
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