Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 24.08.1999 - 14 V 19/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verlust des Anspruches auf Kindergeld bei Überschreitung der Einkommensgrenze für Kinder ; Aussetzung der Vollziehung zurückgeforderter Kindergeldbeträge; Hinterbliebenenrente und Unfallrente als Bezüge; Hinterbliebenenrente und Unfallrente als Einkünfte ; Zulässigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1999, 1145
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.08.1994 - X B 318/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 06.02.1990 - VII R 97/88
Das FA kann einen Erstattungsbetrag, den es irrtümlich an den Abtretungsempfänger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 16.03.1998 - 14 V 9110/97
Anspruch des Steuerpflichtigen auf umfassenden einstweiligen Rechtsschutz; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 25.11.1994 - I S 2/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Sachsen-Anhalt, 05.05.2006 - 3 V 866/05
Zulässigkeit der Stellung eines AdV-Antrags beim Finanzgericht im Fall eines beim …
Ein Auffangtatbestand allgemeiner Unzumutbarkeit eines vorherigen Ersuchens ums AdV bei der Finanzbehörde, wie ihn Art. 3 § 7 S. 2 Nr. 4 VGFGEntLG bildete, besteht nicht mehr (FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Beschluss vom 24. August 1999 14 V 19/99, EFG 1999, 1145, FG Münster Beschluss vom 19. Oktober 1999 13 V 4519/99 Kg, EFG 2000, 91).Der Gesetzgeber unterscheidet Vollziehung und Vollstreckung (FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Beschluss vom 24. August 1999 14 V 19/99, EFG 1999, 1145), wobei letztere den engeren Begriff bildet.
Unter Vollstreckung wird nämlich ein staatliches Verfahren verstanden, das dazu dient, einen Anspruch des Gläubigers mit Hilfe staatlicher (hoheitlicher) Zwangsgewalt zu verwirklichen (FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Beschluss vom 24. August 1999 14 V 19/99, EFG 1999, 1145; Tipke/Kruse, AO , 102. Lfg., Oktober 2003, vor § 249, Rz 10).
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