Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 24.08.1999 - 14 V 19/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,21131
FG Baden-Württemberg, 24.08.1999 - 14 V 19/99 (https://dejure.org/1999,21131)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.08.1999 - 14 V 19/99 (https://dejure.org/1999,21131)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. August 1999 - 14 V 19/99 (https://dejure.org/1999,21131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,21131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Anspruches auf Kindergeld bei Überschreitung der Einkommensgrenze für Kinder ; Aussetzung der Vollziehung zurückgeforderter Kindergeldbeträge; Hinterbliebenenrente und Unfallrente als Bezüge; Hinterbliebenenrente und Unfallrente als Einkünfte ; Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.05.2006 - 3 V 866/05

    Zulässigkeit der Stellung eines AdV-Antrags beim Finanzgericht im Fall eines beim …

    Ein Auffangtatbestand allgemeiner Unzumutbarkeit eines vorherigen Ersuchens ums AdV bei der Finanzbehörde, wie ihn Art. 3 § 7 S. 2 Nr. 4 VGFGEntLG bildete, besteht nicht mehr (FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Beschluss vom 24. August 1999 14 V 19/99, EFG 1999, 1145, FG Münster Beschluss vom 19. Oktober 1999 13 V 4519/99 Kg, EFG 2000, 91).

    Der Gesetzgeber unterscheidet Vollziehung und Vollstreckung (FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Beschluss vom 24. August 1999 14 V 19/99, EFG 1999, 1145), wobei letztere den engeren Begriff bildet.

    Unter Vollstreckung wird nämlich ein staatliches Verfahren verstanden, das dazu dient, einen Anspruch des Gläubigers mit Hilfe staatlicher (hoheitlicher) Zwangsgewalt zu verwirklichen (FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, Beschluss vom 24. August 1999 14 V 19/99, EFG 1999, 1145; Tipke/Kruse, AO , 102. Lfg., Oktober 2003, vor § 249, Rz 10).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht