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Rechtsprechung
   VG Hamburg, 27.02.2002 - 14 VG 446/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15225
VG Hamburg, 27.02.2002 - 14 VG 446/02 (https://dejure.org/2002,15225)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2002 - 14 VG 446/02 (https://dejure.org/2002,15225)
VG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2002 - 14 VG 446/02 (https://dejure.org/2002,15225)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • VG Mainz, 01.02.2002 - 1 L 1106/01

    Rasterfahndung als zulässiger Eingriff in das informationelle …

    Auszug aus VG Hamburg, 27.02.2002 - 14 VG 446/02
    Letztlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden und erscheint die Annahme grundsätzlich nicht als abwegig, dass dem Antragsteller aus dem Umstand, dass über ihn durch die Rasterfahndung Daten gesammelt, abgeglichen und weiter verwendet worden sind, irgendwie geartete Nachteile entstehen können, die im Nachhinein nur schwer reparabel wären (so auch VG Mainz, Beschl. v. 1.2.2002, 1 L 1106/01 Mz, Seite 2 der Ausfertigung).

    Staatsangehörigen und die Auffassung des VG Mainz (Beschl. v. 1.2.2002, 1 L 1106/01 Mz).

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes - …

    Auszug aus VG Hamburg, 27.02.2002 - 14 VG 446/02
    Die Rechtsprechung bezeichnet eine Gefahr als gegenwärtig, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses unter anderem unmittelbar oder in allernächster Zeit mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bevorsteht; nicht erforderlich ist, dass die Realisierung des Schadens unmittelbar bevorsteht (BVerwG, U. v. 26.6.1970, IV C 99/67, NJW 70, 1891, 1892 = DÖV 1970, 714, 715).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2002 - 3 Wx 351/01

    Rasterfahndung nach dem "11. September" war verhältnismäßig

    Auszug aus VG Hamburg, 27.02.2002 - 14 VG 446/02
    Die Kammer teilt insoweit im Wesentlichen die Auffassung des OLG Düsseldorf in seinem, den Beteiligten bekannten Beschluss vom 8.2.2002 (3 Wx 351/01, Seite 5 der Ausfertigung), betreffend das Verfahren eines .
  • KG, 16.04.2002 - 1 W 89/02

    Rechtmäßigkeit der Rasterfahndung zur Gefahrenabwehr

    Der Senat schließt sich im Ergebnis sowie im Wesentlichen auch in der rechtlichen Würdigung den überzeugend begründeten Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 8. Februar 2002 - 3 Wx 351/01 - zur vergleichbaren Vorschrift des § 31 PolGNW und des OVG Rheinland-Pfalz vom 22. März 2002 - 12 B 10331/02.OVG - zur (mit Ausnahme des Rechtsweges) vergleichbaren Vorschrift des § 25 d RhPfPOG an, wonach die dort aus dem gleichen Anlass erfolgte Anordnung der Rasterfahndung rechtmäßig ist (ebenso bereits die Vorinstanz VG Mainz, Beschluss vom 1. Februar 2002 - 1 L 1106/01.MZ -, ferner auch VG Bremen, Beschluss vom 27. März 2002 - 8 V 356/02 - zu § 29 BremPolG unter Hinweis auf eine entsprechende Auffassung des VG Hamburg, Beschluss vom 27. Februar 2002 - 14 VG 446/02).
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