Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 14 W 121/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 254
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Schleswig, 21.07.2025 - 16 U 118/24
Anfechtung des BU-Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung; …
Rn. 70 Entgegen weit verbreiteter Praxis (etwa BGH, Beschluss vom 15. Januar 1997 - VIII ZR 303/96, NJW 1997, 1241 unter 2a) m.w.N.; OLG München Beschluss vom 11. November 2014 - 32 W 2075/14, NJOZ 2015, 952 Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 2019 - 14 W 121/19, NJW-RR 2020, 254, 255 Rn. 8) sieht der Senat vorliegend keinen genügenden Anlass, bei der Bewertung des auf die Pflicht zur Zahlung künftiger BU-Renten gerichteten Feststellungsantrags den "üblichen" Feststellungsabschlag von 20% vorzunehmen. - LG Stuttgart, 08.08.2024 - 47 O 252/22
Zahnzusatzversicherung - medizinisch notwendige Anzahl von Zahnimplantaten
Denn bei der positiven Feststellungsklage ist grundsätzlich ein Abschlag zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Juli 2012 - VII ZR 134/11 -, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 2019 - 14 W 121/19 -, juris Rn. 8).
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