Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Ablehnung, Befangenheit, saloppe Redensart, derbe Redensart
- openjur.de
- Betriebs-Berater
Unmutsäußerungen des Richters kein Hinweis für dessen Befangenheit
- ra.de
- beck.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 42 Abs. 2
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Unmutsäußerungen über das Nichterscheinen einer Partei - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Unmutsäußerungen des Richters: Besorgnis der Befangenheit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Saloppe bis derbe Redensart
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der enttäuschte Richter und der "Beklagte, der den Schwanz einzieht”
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichterscheinen vor Gericht = "Schwanz einziehen"
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Beklagter erscheint nicht, Richter wird derb - Eine "saloppe" Unmutsäußerung ist kein Grund, den Richter als befangen abzulehnen
- haufe.de (Kurzinformation)
Derbe Ausdrucksweise rechtfertigt noch keine Ablehnung des Richters
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Richter bei salopper Redensart "Schwanz einziehen" nicht befangen - OLG Stuttgart lehnt Befangenheitsantrag gegen einen Richter ab / "Derbe Äußerung" darf nicht isoliert betrachtet werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters bei Unmutsäußerungen über das Nichterscheinen eines Geschäftsführers trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wo beginnt die Befangenheit eines Richters? (IBR 2012, 1161)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 18.01.2012 - 35 O 42/11
- OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 960
- MDR 2012, 732
- BB 2012, 974
- BauR 2012, 1151
- NZG 2012, 512
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Hamburg, 23.03.1992 - 7 W 10/92
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12
Die Äußerung darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden; vielmehr kommt es auf den Zusammenhang an, in dem sie gefallen ist (vgl. OLG Hamburg, NJW 1992, 2036).Rn. 18 Anders als im Falle der Äußerungen der abgelehnten Richter, welche Gegenstand der von der sofortigen Beschwerde zitierten Entscheidungen waren (…BGH, NJW-RR 2007, 776 Rz. 9: "Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen"; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036: "Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten"; Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 47: "Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!"; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933: Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als "Unsinn"), durfte die beklagte Partei des hiesigen Rechtsstreits von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Vorsitzenden Richters am Landgericht ... nicht dahin verstehen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt wäre.
- BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06
Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12
Rn. 18 Anders als im Falle der Äußerungen der abgelehnten Richter, welche Gegenstand der von der sofortigen Beschwerde zitierten Entscheidungen waren (BGH, NJW-RR 2007, 776 Rz. 9: "Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen"; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036: "Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten"; Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 47: "Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!"; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933: Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als "Unsinn"), durfte die beklagte Partei des hiesigen Rechtsstreits von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Vorsitzenden Richters am Landgericht ... nicht dahin verstehen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt wäre. - BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03
Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12
Rn. 14 Hierzu geeignet sind nämlich nur objektive Gründe, welche vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1220, 1221). - LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03
Ablehnung von Richtern im sozialgerichtlichen Verfahren wegen Besorgnis der …
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12
Rn. 18 Anders als im Falle der Äußerungen der abgelehnten Richter, welche Gegenstand der von der sofortigen Beschwerde zitierten Entscheidungen waren (…BGH, NJW-RR 2007, 776 Rz. 9: "Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen"; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036: "Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten"; Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 47: "Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!"; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933: Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als "Unsinn"), durfte die beklagte Partei des hiesigen Rechtsstreits von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Vorsitzenden Richters am Landgericht ... nicht dahin verstehen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt wäre. - OLG Brandenburg, 15.09.1999 - 1 W 14/99
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.03.2012 - 14 W 2/12
Rn. 18 Anders als im Falle der Äußerungen der abgelehnten Richter, welche Gegenstand der von der sofortigen Beschwerde zitierten Entscheidungen waren (…BGH, NJW-RR 2007, 776 Rz. 9: "Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen"; OLG Hamburg, NJW 1992, 2036: "Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten"; Brandenburgisches OLG, MDR 2000, 47: "Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!"; LSG Nordrhein-Westfalen, NJW 2003, 2933: Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als "Unsinn"), durfte die beklagte Partei des hiesigen Rechtsstreits von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Vorsitzenden Richters am Landgericht ... nicht dahin verstehen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt wäre.
- BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1750/12
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG …
Rn. 16 Die dienstliche Stellungnahme des abgelehnten Richters, nach der er "wohl etwas ungehalten" reagiert habe, gibt keine Veranlassung, der Frage nachzugehen, unter welchen Voraussetzungen Unmutsbekundungen eines Richters, die sich auf das Verhalten von Prozessparteien oder Zeugen beziehen, bereits als solche geeignet sind, den Eindruck der Voreingenommenheit zu wecken (…vgl. BverfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 247/09 -, juris, Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.?März 2012 - 14 W 2/12 - NJW-RR 2012, S. 960 ; OLG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 W 42/11 (Abl.) -, juris, Rn. 28;… Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl. 2012, § 42 Rn. 17;… Gehrlein, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3. Aufl. 2008, § 42 Rn. 24 m.w.N.). - OLG München, 26.09.2025 - 19 U 2796/24
Erfolgloser Befangenheitsantrag nach Unmutsäußerung des Richters
Rn. 24 cc) Beanstandete richterliche Äußerungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden; vielmehr kommt es auf den Zusammenhang an, in dem sie gefallen sind (OLG Stuttgart, Beschluss v. 29.03.2012, Az. 14 W 2/12, juris Rz. 15; OLG Hamburg, Beschluss v. 23.03.1992, Az. 7 W 10/92, BeckRS 1992, 5736). - OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15
Kein Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandlung nach förmlichem …
Ein salopper Tonfall oder die Verwendung umgangssprachlicher Redewendungen allein ist deshalb nicht ausreichend (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.11.2006 - 10 W 86/06; OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.3.2008 - 9 WF 45/08; OLG München, Beschluss vom 11.11.2009 - 7 W 2449/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.3.2012 - 14 W 2/12).
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