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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.05.1997 - 14 W 267/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8830
OLG Koblenz, 28.05.1997 - 14 W 267/97 (https://dejure.org/1997,8830)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.05.1997 - 14 W 267/97 (https://dejure.org/1997,8830)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 14 W 267/97 (https://dejure.org/1997,8830)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer vollstreckbaren Titelausfertigung für den Rechtsnachfolger; Umschreibung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf den Rechtsschutzversicherer; Beurteilung nicht bestrittener Tatsachenbehauptungen im Titelüberschreibungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 883
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • OLG Koblenz, 24.03.2003 - 14 W 197/03

    Rechtsschutzversicherer Rechtsnachfolger einer Prozesspartei-Titelumschreibung

    Der erkennende Senat hat sich in seinem Beschluss vom 28. Mai 1997, 14 W 267/97, MDR 1997, 883 = r + s 1998, 43 = VRS 1998, Bd. 94, 47 = ZfSch 1997, 390 = InVo 1998, 160 der Auffassung des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz angeschlossen ( JurBüro 1990, 518 ), wonach § 138 Abs. 3 ZPO im Verfahren nach § 727 ZPO entsprechend anwendbar ist.
  • LG Stade, 21.02.2005 - 7 T 19/05

    Abtretung; Abtretungserklärung; Anhörung; Forderungsübergang; gesetzlicher …

    Diese Auffassung wird zwar in der Rechtsprechung mit der Begründung vertreten, in solchen Fällen sei der Rechtsgedanke des § 138 Abs. 3 ZPO heranzuziehen und das Schweigen des Schuldners deshalb als Zugeständnis der von dem Neugläubiger vorgetragenen Tatsachenbehauptungen zu werten; zum Teil wird die Auffassung vertreten, es entspreche nicht den Anforderungen der Praxis, den Neugläubiger zur Erhebung einer Klage gem. § 731 ZPO zu veranlassen, weil jedenfalls in einem solchen Verfahren § 138 Abs. 3 ZPO uneingeschränkt gelte (vgl. die von der Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerdeschrift aufgeführten Entscheidungen; OLG Koblenz MDR 97, 883, MDR 2003, 1014, OLG Köln JurBüro 91, 1000, MDR 93, 381, s.a. die Darstellung des Meinungsstandes bei Zöller/Stöber, Kommentar zur ZPO, 25.Aufl.,Rn.20ff.zu§ 727).
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