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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29255
OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03 (https://dejure.org/2003,29255)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2003 - 14 W 28/03 (https://dejure.org/2003,29255)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2003 - 14 W 28/03 (https://dejure.org/2003,29255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZSEG § 7 Abs. 1
    Vergütung des Sachverständigen bei unrichtiger Auskunft des Gerichts über Einverständnis der Parteien mit einem erhöhten Stundensatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1999 - 10 W 75/99

    Vergütung des Sachverständigen)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03
    Rn. 6 b) Obwohl damit die gesetzlichen Voraussetzungen einer besonderen Entschädigung nicht gegeben sind, darf der Sachverständige in Ausnahmefällen aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG verlangen (OLG Hamm RPfleger 88, 550; OLG Düsseldorf BauR 95, 880 f.; MDR 99, 1528; Meyer/Höver/Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Aufl., § 7 Rdn.
  • OLG München, 23.01.2001 - 11 W 3216/00

    Anforderungen an die Entschädigung eines Sachverständigen; Voraussetzungen für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03
    Die teilweise vertretene Auffassung, der Vertrauensschutz des Sachverständigen zwinge nicht dazu, ihm den erhöhten Stundensatz zuzubilligen, wenn keine ausreichende Zahlung an die Staatskasse geleistet worden sei, weil er mit einer solchen Fallgestaltung rechnen müsse (OLG Düsseldorf MDR 89, 366; OLG München, OLGR 01, 108), überzeugt den Senat nicht.
  • OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 10 W 25/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03
    Rn. 6 b) Obwohl damit die gesetzlichen Voraussetzungen einer besonderen Entschädigung nicht gegeben sind, darf der Sachverständige in Ausnahmefällen aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG verlangen (OLG Hamm RPfleger 88, 550; OLG Düsseldorf BauR 95, 880 f.; MDR 99, 1528; Meyer/Höver/Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Aufl., § 7 Rdn.
  • OLG Hamm, 25.02.1988 - 23 W 735/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2003 - 14 W 28/03
    Rn. 6 b) Obwohl damit die gesetzlichen Voraussetzungen einer besonderen Entschädigung nicht gegeben sind, darf der Sachverständige in Ausnahmefällen aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Entschädigung auf der Grundlage des § 7 ZSEG verlangen (OLG Hamm RPfleger 88, 550; OLG Düsseldorf BauR 95, 880 f.; MDR 99, 1528; Meyer/Höver/Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Aufl., § 7 Rdn.
  • OLG Koblenz, 20.05.2005 - 14 W 305/05

    Sachverständigenentschädigung bei erheblicher Überschreitung des …

    Haben die Parteien oder das Gericht sich mit einem bestimmten Stundensatz des Sachverständigen einverstanden erklärt, rechtfertigt dies eine den Kostenvorschuss erheblich übersteigende Gesamtentschädigung allenfalls dann, wenn der Sachverständige vor der Einverständniserklärung auch mitgeteilt hat, dass der Vorschuss unzureichend ist (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, 20. Mai 2003, 10 W 30/03, OLGR Düsseldorf 2003, 367 und OLG Frankfurt, 9. April 2003, 14 W 28/03, OLGR Frankfurt 2004, 32).

    Das gilt auch für den Sachverhalt, der dem in OLGR Frankfurt 2004, 32 ff abgedruckten Beschluss zugrunde liegt.

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