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| OLG Koblenz, 25.05.1999 - 14 W 323/99, 14 W 326/99 |
Zitiervorschläge
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Mai 1999 - 14 W 323/99, 14 W 326/99 (https://dejure.org/1999,6072)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 269 III; ; BRAGO § 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 6; ZPO § 269 Abs. 3
Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel; Einwendungen des Konkursverwalters gegen die Kostengrundentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klagerücknahme; GmbH; Natürliche Person; Prozeßgebühr; Rechtsanwalt; Kostenfestsetzungsbeschluß; Teilentscheidung; Konkursverwalter; Verfahrenskosten; Kostengrundentscheidung
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 4 O 399/95
- OLG Koblenz, 25.05.1999 - 14 W 323/99, 14 W 326/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 1369
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 22.05.1991 - 14 W 264/91
Auszug aus OLG Koblenz, 25.05.1999 - 14 W 323/99
Mangels anderweitiger Angaben ist in derartigen Fällen davon auszugehen, dass die insgesamt auf der Beklagtenseite angefallene Prozessgebühr von der früheren Beklagten (KG) und dem jetzigen Beklagten zu gleichen Teilen zu tragen ist (vgl. Senat in JurBüro 1991, 1542 - ständige Rechtsprechung).
- BGH, 19.10.2006 - V ZB 91/06
Anwaltsgebühren bei Parteiwechsel
bb) Demgegenüber soll der Parteiwechsel nach der Gegenauffassung selbst dann nicht verschiedene Angelegenheiten begründen, wenn der Rechtsanwalt nur die beiden wechselnden Beklagten vertritt und er den Auftrag zur Vertretung des neuen Beklagten erst nach dem Ausscheiden des alten erhalten hat (OLG Zweibrücken, JurBüro 1982, 1730, 1731;… Schumann/Geißinger, BRAGO, 2. Aufl., § 13 Rdn. 25; früher auch OLG Koblenz, JurBüro 1985, 1822; NJW-RR 2000, 1369; 1370). - LAG Köln, 07.09.2018 - 4 Ta 95/18
Insolvenzverwalter; Insolvenzforderung; Gebühren
Begründet wird dies insbesondere damit, dass das Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103 f ZPO auf der Kostengrundentscheidung aufbaut und der Rechtspfleger gehindert ist, nachträglich und isoliert im Kostenfestsetzungsverfahren eine Differenzierung danach vorzunehmen, ob es sich bei den festzusetzenden Kosten um Insolvenz- oder um Masseforderungen handelt (…OLG Hamm, Beschluss v. 19.02.1990, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss v. 25.05.1999 - 14 W 323/99 - OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.01.2001 - 10 W 1/01 - OLG Köln, Beschluss v. 10.09.2004 - 17 W 150/04 - Aufnahme in die Kostengrundentscheidung auch nach OLG Rostock, Urteil v. 05.11.2001 - 3 U 168/99 - anders und im Ergebnis wie hier: BFH Urteil v. 10.07.2002 - I R 69/00 -). - LAG Köln, 07.09.2018 - 4 Ta 91/18
Behandlung von gerichtlichen Gebührenforderungen in der Insolvenz der Beklagten
Begründet wird dies insbesondere damit, dass das Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103 f ZPO auf der Kostengrundentscheidung aufbaut und der Rechtspfleger gehindert ist, nachträglich und isoliert im Kostenfestsetzungsverfahren eine Differenzierung danach vorzunehmen, ob es sich bei den festzusetzenden Kosten um Insolvenz- oder um Masseforderungen handelt (…OLG Hamm, Beschluss v. 19.02.1990, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss v. 25.05.1999 - 14 W 323/99 - OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.01.2001 - 10 W 1/01 - OLG Köln, Beschluss v. 10.09.2004 - 17 W 150/04 - Aufnahme in die Kostengrundentscheidung auch nach OLG Rostock, Urteil v. 05.11.2001 - 3 U 168/99 - anders und im Ergebnis wie hier: BFH Urteil v. 10.07.2002 - I R 69/00 -). - BGH, 24.07.2003 - IX ZR 313/00 Die Vorinstanz hatte dies mit Recht bejaht (OLG Frankfurt, RIW 2001, 374, 376 = NJW-RR 2000, 1369, 1370 = IPRax 2002, 399, 400; ebenso Soergel/v. Hoffmann, op.
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