Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 28.06.1994 - 14 W 335/94 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,12444) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97 2. Der Einzelrichter hat seine Entscheidung unter Hinweis auf einen Beschluß des Senats (JurBüro 1995, 305) damit begründet, daß die Bekl als BGB-Gesellschaft in Anspruch genommen worden seien und im Hinblick auf ihre gesamthänderische Verbundenheit ein besonders zu vergütender anwaltlicher Mehraufwand bei der Fallbearbeitung gefehlt habe.
- OLG Koblenz, 28.04.1997 - 14 W 210/97
Erhöhte Gebühr bei BGB -Gesellschaft, Erbengemeinschaft und …
Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO sei seinem Sinn und Zweck nach nicht anwendbar, wenn Forderungen im Streit seien, die einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (vgl. Beschlüsse JurBüro 1990, 1448 und 1991, 71 sowie 14 W 411/93 vom 18. Juni 1993, 14 W 22/94 vom 14. Januar 1994 und 14 W 335/94 vom 28. Juni 1994) oder einer Erbengemeinschaft (Beschluß MDR 1993, 284 ) zuständen. - OLG Koblenz, 07.04.1997 - 14 W 179/97
Erhöhte Gebühr bei BGB -Gesellschaft, Erbengemeinschaft und …
Allerdings hat der Senat mehrfach entschieden, daß die Norm nach ihrem Sinn und Zweck nicht anwendbar ist, wenn Forderungen im Streit sind, die einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zustehen (vgl. Beschlüsse JurBüro 1991, 71, 14 W 411/93 vom 18. Juni 1993, 14 W 22/94 vom 14. Januar 1994 und 14 W 335/94 vom 28. Juni 1994).
dejure.org
Übersicht OLG Koblenz
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.