Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Anwaltsblatt
§ 6 BRAGebO
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97
- OLG Koblenz, 23.07.1997 - 14 W 382/97
Papierfundstellen
- DB 1998, 717
- AnwBl 1998, 537
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.10.1983 - III ZR 109/82
Voraussetzungen der Erhöhung der Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern
Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97
Von dieser Rechtsprechung ist der Senat indessen neuerlich abgerückt (Beschl. v. 28.4.1997 14 W 210/97. Er hat die Meinung, ein typischerweise gleichgelagertes Auftraggeberinteresse hindere die Anwendung von § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, ausdrücklich aufgegeben und sich im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung der ganz überwiegenden gegenteiligen Auffassung (vgl. BGH NJW 1984, 2296 und die Nachweise bei von Eicken in Gerold/Schmidt, BRAGO, 12. Aufl., § 6 Rdnr. 3, 10 und 14) angeschlossen. - OLG Koblenz, 28.04.1997 - 14 W 210/97
Erhöhte Gebühr bei BGB -Gesellschaft, Erbengemeinschaft und …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97
Von dieser Rechtsprechung ist der Senat indessen neuerlich abgerückt (Beschl. v. 28.4.1997 14 W 210/97. Er hat die Meinung, ein typischerweise gleichgelagertes Auftraggeberinteresse hindere die Anwendung von § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO, ausdrücklich aufgegeben und sich im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung der ganz überwiegenden gegenteiligen Auffassung (vgl. BGH NJW 1984, 2296 und die Nachweise bei von Eicken in Gerold/Schmidt, BRAGO, 12. Aufl., § 6 Rdnr. 3, 10 und 14) angeschlossen. - OLG München, 27.04.1994 - 11 W 1312/94
Vertreten eines nicht rechtsfähigen Vereins durch einen Rechtsanwalt als …
Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97
Eine solche Prozeßführung schließt grundsätzlich die Obliegenheit ein, ein einzelnes Sozietätsmitglied mit der prozessualen Geltendmachung der Honorarforderungen zu beauftragen (Senat JurBüro 1994, 729;… von Eicken aaO § 6 Rdnr. 15 m. w. N.). - OLG Koblenz, 28.06.1994 - 14 W 335/94
Auszug aus OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97
2. Der Einzelrichter hat seine Entscheidung unter Hinweis auf einen Beschluß des Senats (JurBüro 1995, 305) damit begründet, daß die Bekl als BGB-Gesellschaft in Anspruch genommen worden seien und im Hinblick auf ihre gesamthänderische Verbundenheit ein besonders zu vergütender anwaltlicher Mehraufwand bei der Fallbearbeitung gefehlt habe.
- BGH, 05.01.2004 - II ZB 22/02
Anwaltsgebühren bei Vertretung einer Sozietät von Steuerberatern und …
Für Aktivprozesse einer Anwaltssozietät, insbesondere bei Honorarklagen, fällt nach der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung und h.M. in der Literatur eine Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO für den die Anwaltssozietät vertretenden Rechtsanwalt nicht an (vgl. OLG Düsseldorf, MDR 2000, 851, 852 und NJW-RR 2002, 645, 646; OLG Nürnberg, MDR 1997, 689, 690; OLG Koblenz, JurBüro 2002, 256; JurBüro 1998, 302 ff. sowie JurBüro 1994, 729; Hans.OLG Hamburg, MDR 1999, 256; im Ergebnis OLG Köln, JurBüro 1994, 94;… von Eicken in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 15. Aufl. 2002, § 6 Rdn. 15 m.w.N.;… Frauenholz in Riedel/Sußbauer, BRAGO 8. Aufl. 2000, § 6 Rdn. 13; a.A. KG Berlin, MDR 1999, 1023 m.w. Hinweisen auf die Gegenansicht). - OLG Düsseldorf, 30.05.2005 - 24 W 25/05
Zur Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlages gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO bei …
Der dadurch gem. § 6 Abs. 1 BRAGO angefallene Mehrvertretungszuschlag ist nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen herrschenden Ansicht durch den unterlegenen Prozessgegner zu erstatten (OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat MDR 2000, 851 = OLGR 2000, 333; ebenso schon 23. Zivilsenat, MDR 1978, 854; ferner OLG München JurBüro 1981, 212; OLG Braunschweig JurBüro 1990, 335; Hans. OLG Hamburg JurBüro 1989, 1676; OLG Zweibrücken MDR 1998, 800; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Koblenz JurBüro 1998, 302; Hans. OLG Hamburg MDR 1999, 256; zur Gegenmeinung s. u. 3.). - OLG Düsseldorf, 06.04.2000 - 10 W 30/00
Begründetheit des Mehrvertretungszuschlages in einem Passivprozess gegen eine …
Der dadurch gemäß § 6 Abs. 1 BRAGO angefallene Mehrvertretungszuschlag ist nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung inzwischen herrschenden Ansicht, der sich der Senat auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 BRAGO anschließt, durch den unterlegenen Prozeßgegner zu erstatten (OLG Düsseldorf - 23. Zivilsenat - MDR 1978, 854; OLG München JurBüro 1981, 212; OLG Braunschweig JurBüro 1990, 335; OLG Hamburg JurBüro 1989, 1676; OLG Zweibrücken MDR 1998, 800; OLG Koblenz, JurBüro 1998, 302; OLG Hamburg MDR 1999, 256;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, Kommentar zur BRAGO, 14. Aufl., § 6, Rdnr. 14 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen - anderer Ansicht: OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142). - OLG Koblenz, 28.09.2001 - 14 W 643/01 Der für den Honorarprozess einer Anwaltssozietät anders beurteilte Ausnahmefall (Senat vom 23.7., Az.: 14 W 382/97), ist mit dem hier kostenrechtlich zu entscheidenden Fall einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern nicht vergleichbar (so auch BGH JurBüro 1984, 377 = NJW 1984, 2296 nur Leitsatz).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.07.1997 - 14 W 382/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAGO § 6 Abs. 1 S. 2
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 23.06.1997 - 14 W 382/97
- OLG Koblenz, 23.07.1997 - 14 W 382/97
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 28.06.2001 - 14 W 320/01
Kostenfestsetzung; Erhöhungsgebühr gemäß § 6 BRAGO bei BGB -Gesellschaft
Diese Erwägungen hat der Senat nachfolgend bekräftigt (Beschlüsse - 14 W 382/97 - vom 23.7.1997, - 14 W 117/98 - vom 7.4.1998, - 14 W 761/98 - vom 4.11.1998 und - 14 W 310/99 - vom 18.5.1999).Allerdings hat sich der Senat auch in der jüngeren Vergangenheit gegen die Festsetzbarkeit erhöhter Gebühren nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO ausgesprochen, wenn diese Gebühren in dem Honorarprozess einer Anwaltssozietät gegen einen Mandanten entstanden sind (Beschluss 14 W 382/97 vom 23.7.1997).
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