Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Einschaltung eines Detektivs zur Ermittlung der Anschrift eines prozeßentscheidenden Zeugen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Festsetzung von Detektivkosten zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 91 ZPO
Prozeßrecht; Einschaltung eines Detektivs zur Ermittlung der Anschrift eines prozeßentscheidenden Zeugen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1158
- MDR 1999, 384
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 24.10.1990 - 14 W 671/90
Vorprozessuale Detektivkosten; Erstattungsfähigkeit; Gerichtliche …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98
Es ist weder behauptet noch sonst ersichtlich, daß dem Kläger andere, billigere Möglichkeiten zu Gebote gestanden hätten, die Adresse des Zeugen S. in Erfahrung zu bringen oder daß die eingeschaltete Detektei überflüssige Kosten verursacht hätte (vgl. dazu Senatsbeschlüsse 14 W 671/90 vom 24. Oktober 1990 = NJW-RR 1991, 894 und 14 W 503/95 vom 25. August 1995).
- OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02
Kostenfestsetzung: Dedektivkosten - Erstattungsfähigkeit
Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war (Senatsbeschlüsse, NJW-RR 1991, 894 und - 14 W 391/98 - vom 8. Juni 1998). - LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03
Erforderliche Kosten, Kosten eiiner Zeitungsanzeige, eines Zeitungsinserates zur …
In einer neueren Entscheidung hat das OLG Koblenz (NJW-RR 1999, Seite 1158) Kosten in Höhe von 1.000,00 DM als erstattungsfähig angesehen, die durch die Einschaltung eines Detektives zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen angefallen waren, nachdem der Zeuge trotz eingeholter Auskünfte bei zwei Melde- und einem Gewerberegister unauffindbar war. - OLG Köln, 19.09.2012 - 17 W 150/12
Allgemeiner Prozessaufwand der Partei
Rn. 14 So sind etwa Kosten für die Einschaltung einer Detektei zur Anschriftenermittlung als erstattungsfähig angesehen worden, wenn Anfragen beim Melderegister erfolglos geblieben waren (OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1158) oder von Bekanntschaftsverhältnissen oder von Gründen für die Anmietung eines Mietwagens beim Verdacht eines gestellten Unfalls (OLG Schleswig JB 1991, 1657; KG JB 2004, 32). - OLG Köln, 13.07.2015 - 17 W 118/15 So sind etwa Kosten für die Einschaltung einer Detektei zur Anschriftenermittlung als erstattungsfähig angesehen worden, wenn Anfragen beim Melderegister erfolglos geblieben waren (OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1158) oder von Bekanntschaftsverhältnissen oder von Gründen für die Anmietung eines Mietwagens beim Verdacht eines gestellten Unfalls (OLG Schleswig JurBüro 1991, 1657; KG JurBüro 2004, 32).
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