Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 460/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Titulierung einer Erstattungsforderung i.S. von § 15a Abs. 2 RVG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Gesamtvergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anrechnung und Titulierung einer als Nebenforderung zur Hauptsache eingeklagten Geschäftsgebühr auf einen Abgeltungsvergleich über sämtliche Forderungen auch bei lediglich bestimmbarem Einzelbetrag; Auslegung eines Gesamtvergleichs zur umfassenden Abgeltung einer als ...
Verfahrensgang
- LG Trier, 21.06.2010 - 6 O 226/09
- OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 460/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 431
- MDR 2010, 1426
- Rpfleger 2011, 118
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 18.03.2010 - 8 W 132/10
Kostenfestsetzung: Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 460/10
Auf dieser Linie bewegt sich die Entscheidung der Rechtspflegerin, die sich zur Begründung ihrer Rechtsansicht auf Beschlüsse des OLG Stuttgart (8 W 132/10) und OLG Karlsruhe (13 W 159/09) stützt. - OLG Karlsruhe, 15.04.2010 - 13 W 159/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 460/10
Auf dieser Linie bewegt sich die Entscheidung der Rechtspflegerin, die sich zur Begründung ihrer Rechtsansicht auf Beschlüsse des OLG Stuttgart (8 W 132/10) und OLG Karlsruhe (13 W 159/09) stützt. - OLG Koblenz, 01.09.2009 - 14 W 553/09
Zur Anwendung des neuen § 15 a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes in …
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2010 - 14 W 460/10
Zur näheren Begründung wird insoweit auf den in AGS 2009, 420 abgedruckten Senatsbeschluss vom 01.09.2009 verwiesen (14 W 553/09).
- OLG Koblenz, 18.11.2013 - 14 W 634/13
Gebührenanrechnung nach einem Prozessvergleich
Der Senat hat die Streitfrage der Parteien bereits entschieden (Beschluss vom 24.08.2010, 14 W 460/10, in AGS 2010, 465 -466 = JurBüro 2010, 585 -586 = MDR 2010, 1426 -1427 = Rpfleger 2011, 118 -119 = NJW-RR 2011, 431 ).Er hat daher bei Abschluss eines Prozessvergleichs für eine eindeutige Regelung zu sorgen, wenn die Kosten der vorgerichtlichen Vetretung in die Vergleichssumme einbezogen sein sollen (so der Fall des Senatsbeschlusses 14 W 460/10 aaO).
- OLG Celle, 29.09.2010 - 2 W 266/10
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen …
Rn. 27 Jedenfalls für die Fälle, in denen sich der Vergleich nicht ausdrücklich dazu verhält, inwieweit auch die Geschäftsgebühr mit abgegolten worden ist (zu der anderen Konstellation, dass die Abgeltungsklausel ausdrücklich die Geschäftsgebühr mit umfasst siehe OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. Juli 2010 (Az.: 8 W 317/10), zitiert nach JURIS sowie OLG Koblenz, Beschluss vom 24. August 2010, Az.: 14 W 460/10, zitiert nach ibr-online), schließt sich der Senat der zuletzt genannten überwiegenden Rechtsprechung an. - OLG Düsseldorf, 08.12.2011 - 15 W 91/11 Von einer Titulierung im Sinne von § 15a Abs. 2 Alt. 2 RVG ist nach Abschluss eines Prozessvergleichs dann auszugehen, wenn der Vergleich einen bezifferten Einzelbetrag als auf die Geschäftsgebühr entfallend benennt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.04.2010, 13 W 159/09, NJW-Spezial 2010, 379; OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2010, 25 W 113/10, RVGreport 2010, 467; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 24.08.2010, 14 W 460/10, JurBüro 2010, 585).
- LG Berlin, 15.09.2015 - 41 S 218/14
Mietwagenkosten: Schwacke-Mietpreisspiegel als geeignete Schätzungsgrundlage; …
Dass über die hinlänglich bekannten Argumente hinausgehende - aus Sicht der Beklagten - weitere Mängel der Schätzgrundlage sich hier auf den zu entscheidenden Fall im erheblichen Umfang auswirken (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 17.05.2011 - VI ZR 142/10, NJW-RR 2011, 431), hat die Beklagte mit konkretem Sachvortrag nicht ausreichend dargetan.
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