Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 12.09.1983 - 14 W 469/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1984, 1052
Wird zitiert von ...
- FG Sachsen-Anhalt, 30.04.2010 - 2 KO 271/10
Höhe der anzusetzenden Geschäftsgebühr für das Verwaltungsverfahren - Überprüfung …
Rn. 25 Der erkennende Senat hat bereits entschieden (Beschluss vom 19. September 1995 II 1/95, EFG 1996, 149), dass ein unterlegener Beteiligter die außergerichtlichen Kosten des Gegners nur dann trägt, wenn er der Erinnerung (überhaupt) entgegengetreten ist (ebenso z.B. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. September 1983 14 W 469/83, JurBüro 1984, 446; Beschluss vom 3. Juli 1989 14 W 457/08, juris; OLG-Bamberg, Beschluss vom 6. März 1981 5 W 8/81, JurBüro 1981, 1348; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. März 1970 3 W 9/70, juris; AG Linz, Beschluss vom 22. Dezember 2004 2 C 107/04, AGS 2006, 306; AG Kenzingen, Beschluss vom 29. Juli 1994 C 396/93, FamRZ 1995, 1167).
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