Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 29.09.2006 - 14 W 590/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- MIR - Medien Internet und Recht
Eine speicherintensive E-Mail, bei der es sich um unverlangte Werbung handelt und bei der sich erst nach Lektüre weiter Passagen der Mitteilung erschließt, das der Adressat Opfer einer Spam-Mail geworden ist, stellt einen (Rechts-) Verstoß von einigem Gewicht dar, bei ...
- LawCommunity.de
Streitwert bei E-Mail-Werbung
- JurPC
Streitwert bei E-Mail-Werbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung gegen die Versendung von Werbe-E-Mails an eine Anwaltskanzlei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Rechtsprechungsübersicht)
Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Streitwertfestsetzung bei unerwünschten Werbe-E-Mails
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Spam hat keinen Bagatellcharakter
- beck.de (Kurzinformation)
Hoher Streitwert bei Spam-Mails
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwertfestsetzung bei einem Anspruch auf Untersagung der Versendung von Werbemails
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Streitwert bei Spam-Mail
Verfahrensgang
- LG Mainz, 14.08.2006 - 2 O 188/06
- OLG Koblenz, 29.09.2006 - 14 W 590/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 356
- GRUR 2007, 352
- MMR 2007, 190
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der …
Allerdings betreffen die letztgenannten Entscheidungen - soweit ersichtlich - stets den gewerblichen Bereich und nicht - wie hier - den privaten Bereich (z.B. BGH, VI ZR 65/04, Beschluss vom 30.11.2004, juris: 3.000 EUR; OLG Koblenz, MDR 2007, 356: 10.000 EUR, in beiden Fällen bei Versendung an ein RA-Büro, vgl. auch die von der Klägerin angeführten Entscheidungen). - OLG Hamm, 11.04.2013 - 9 W 23/13
Streitwert einer Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben
Bei einer Unterlassungsklage ist dabei insbesondere auch das Unterlassungsinteresse der Klägerin und damit ihre aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278). - AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10
Streitwert der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung …
Rn. 13 Dem Gericht ist eine Vielzahl von in der Rechtsprechung vertretenen Auffassungen zum Streitwert oder zum Gegenstandswert der Abwehr unverlangter E-Mail-Sendungen bekannt, die im Wesentlichen zwischen 500 EUR (z.B. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262, zit. nach Juris) und 10.000 EUR (OLG Koblenz, GRUR 2007, 352, zit. nach Juris) rangieren, wobei überwiegend als Begründung auf eigene Entscheidungen oder solche anderer Gerichte verwiesen wird; auch die Klägerin argumentiert mit Hinweisen auf Rechtsprechungsgewohnheiten. - OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten …
Rn. 10 des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.09.2006 - 14 W 590/06 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- AG Euskirchen, 16.04.2004 - 17 C 964/03
Anspruch auf Ersatz von durch die Versendung einer Werbeemail entstandenen …
Auszug aus OLG Köln, 29.09.2006 - 14 W 590/06
Es handelt sich um ein Ärgernis, dessen finanziellem Anreiz nur durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden kann (vgl. Harald Schneider in AGS 2004, 262 [AG Euskirchen 16.04.2004 - 17 C 964/03] m.w.N.).
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