Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 11.11.1982 - 14 W 598/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 467
- Rpfleger 1983, 85
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 16.09.1977 - 12 W 577/77
Auszug aus OLG Koblenz, 11.11.1982 - 14 W 598/82
Für die Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten ist das Prozeßgericht des ersten Rechtszugs zuständig (Aufgabe der Rechtsprechung des OLG Koblenz vom 16.9.1977 - 12 W 577/77 - Rpfleger 77, 454 i. A. an BGH vom 25.2.1982 Rpfleger 82, 235 = JurBüro 82, 849 AnwBl 82, 252).Die Beklagte beantragten u. a. die Festsetzung von 200, 35 DM Zwangsvollstreckungskosten (Vertretung durch den Anwalt zur Abwendung der Zwangsvollstreckung) gegen den Kl. Der Rechtspfleger des LG lehnte die Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluß vom 16.9.1977 (12 W 577/77) ab, weil dafür das AG als Vollstreckungsgericht zuständig sei.
- OLG Koblenz, 25.02.2003 - 14 W 132/03
Erstattungsfähigkeit von Korrespondenzanwaltskosten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG München I, 20.11.1984 - 20 T 16 489/84 Das Vollstreckungsgericht ist für die Festsetzung von Zwangsvollstreckungskosten zuständig (So auch OLG München, 1983-03-04, 11 W 855/83, MDR 1983, 586; So auch OLG Hamm, 1983-03-21, 23 W 83/83, MDR 1983, 674; Entgegen BGH, 1982-02-25, I ARZ 495/81, NJW 1982, 2070; Entgegen OLG Koblenz, 1982-11-11, 14 W 598/82 &, Rpfleger 1983, 85).
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