Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 20.01.1991 - 14 W 828/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anwaltliche Mehrwertsteuer; Vorsteuerabzugsberechtigung; Kostenfestsetzungsverfahren; Buchen als Einnahme
Papierfundstellen
- MDR 1991, 548
- VersR 1991, 1307
- DB 1991, 1068
- Rpfleger 1991, 341
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.03.1990 - VII E 9/89
Keine Erstattung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren, soweit …
Auszug aus OLG Koblenz, 20.01.1991 - 14 W 828/90
Im zivilprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren ist für die Prüfung eventuell steuerrechtlich schwieriger materieller Fragen kein Raum (gegen BFH BB 90, 1263 = JurBüro 90, 1452 = BRAK-Mitt 90, 185 mit Anm. von Pott).*.Er hat für das finanzgerichtliche Verfahren eine Erstattungspflicht dann verneint, wenn der Erstattungsberechtigte vorsteuerabzugsberechtigt ist (vgl. BB 90, 1263 = JurBüro 90, 1452 mit Anm. von Mümmler = BRAK-Mitt. 90, 185 mit Anm. von Pott).
- OLG Bamberg, 10.05.1991 - 6 W 7/91
Notwendigkeit der Einschaltung von Verkehrsanwälten für die Kostenentscheidung; …
Andere Oberlandesgerichte halten die Umsatzsteuer auf die Anwaltsvergütung nach wie vor unabhängig davon für erstattungsfähig, ob der Erstattungsberechtigte zum Vorsteuerabzug berechtigt sei (OLG Frankfurt NJW 91, 571 = JurBüro 91, 550; KG NJW 91, 573 = MDR 91, 356; OLG Nürnberg RPfl 91, 77 = JurBüro 91, 548; OLG München RPfl 91, 77 = JurBüro 91, 552; OLG Celle NdsRPfl 91, 28; OLG Koblenz Beschluß vom 20.01.1991, 14 W 828/90; OLG Bamberg, Beschluß vom 29.01.1991, 4 W 121/90). - OLG Rostock, 15.07.1994 - 1 W 72/94
Einlegung einer Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Fehlerhafte …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 26.02.1991 - 14 W 98/91
Erstattungsfähigkeit einer geltend gemachten Mehrwertsteuer bei Berechtigung zum …
Nach der bisherigen, aber auch der neueren Rechtsprechung des Senats ist die geltend gemachte Mehrwertsteuer erstattungsfähig, obgleich die Beklagte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 20.01.1991 Az. 14 W 828/90, vom 6.2.1991 Az. 14 W 71.91 und vom 19.2.1991 Az. 14 W 92/91).
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