Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 28.12.2015 - 14 W 84/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Maßgeblicher Zeitpunkt für Anfallen der Gebühr nach Nr. 207 GvKostG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GvKostG -KV Nr. 207
Gebühren des Gerichtsvollziehers für den Versuch einer gütlichen Einigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Maßgeblicher Zeitpunkt für Anfallen der Gebühr nach Nr. 207 GvKostG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fulda, 24.08.2015 - 53 M 2129/15
- LG Fulda, 08.10.2015 - 5 T 201/15
- OLG Frankfurt, 28.12.2015 - 14 W 84/15
- OLG Frankfurt, 28.12.2015 - 14 W 84/15 Anmerkung: Die Entscheidung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.05.2013 - II ZB 7/11
Partnerschaftsregistersache: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2015 - 14 W 84/15
Er gibt allerdings nicht immer hinreichenden Hinweis auf den Willen des Gesetzgebers (BGH, Beschluss vom 16.5.2013 - II ZB 7/11 -, zit.n.Juris Rdn. 27). - OLG Karlsruhe, 25.08.2015 - 11 W 3/15
Gerichtsvollzieherkosten: Anfall einer Einigungsgebühr; Erhebung einer Gebühr für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2015 - 14 W 84/15
Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts Fulda sowie der dort zitierten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Stuttgart und Köln, die auch von dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 25.8.2015 - 11 W 3/15, zit.n.Juris) vertreten wird, wonach die Gebühr nach Nr. 207 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtsvollzieherkostengesetz bereits dann nicht anfällt, wenn der Gerichtsvollzieher entweder mit der Sachpfändung oder mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt ist. - OLG Stuttgart, 04.02.2015 - 8 W 458/14
Gerichtsvollzieherkosten: Kostenansatz für den Versuch einer gütlichen Erledigung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2015 - 14 W 84/15
Allerdings sei der sprachliche Befund nicht eindeutig, wie das Oberlandesgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 4.2.2015 (8 W 458/14, zit.n.Juris) zu Recht ausführe, weil in der Nachbemerkung jeweils im Singular von einer Maßnahme oder Amtshandlung die Rede sei, was dafür spreche, dass der Gesetzgeber es für ausreichend erachtet habe, dass die eine oder die andere Amtshandlung in Auftrag gegeben worden sei.
- OLG Düsseldorf, 27.03.2014 - 10 W 33/14
Erfallen der Gebühr für die gütliche Erledigung bei Beauftragung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2015 - 14 W 84/15
Das Amtsgericht Stadt1 hat die Erinerung mit Beschluss vom 24.8.2015 (Bl. 29 f. d.A.) zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, es teile die Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 27.3.2014, 10 W 33/14) und des Landgerichts Stendal (Beschluss vom 18.2.2015, 25 T 219/14), wonach die Ausnahmeregelung in KV 207 GvKostG eng auszulegen und einer Auslegung nicht zugänglich sei. - OLG Düsseldorf, 03.03.2015 - 10 W 25/15
Voraussetzungen der Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2015 - 14 W 84/15
Zwar verweise das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinen Beschlüssen vom 3.3.2015 (10 W 25/15) und vom 27.3.2014 (10 W 33 /14, jeweils zit.n.Juris) zutreffend darauf, dass im Hinblick auf Ausnahmebestimmungen der Grundsatz der engen Auslegung dafür spreche, den in der Nachbemerkung genannten Tatbestand nur eingreifen zu lassen, wenn beide mit "und" verknüpften Bedingungen erfüllt seien. - LG Stendal, 18.02.2015 - 25 T 219/14
Gerichtsvollzieherkosten: Gebühr für einen im Rahmen eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.12.2015 - 14 W 84/15
Das Amtsgericht Stadt1 hat die Erinerung mit Beschluss vom 24.8.2015 (Bl. 29 f. d.A.) zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, es teile die Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 27.3.2014, 10 W 33/14) und des Landgerichts Stendal (Beschluss vom 18.2.2015, 25 T 219/14), wonach die Ausnahmeregelung in KV 207 GvKostG eng auszulegen und einer Auslegung nicht zugänglich sei.
- LG Verden, 21.03.2016 - 6 T 143/15
Entstehen der Gerichtsvollziehergebühr gemäß Nr. 207 KV-GvKostG bei einem …
Rn. 23 So haben das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 11.06.2014, Az. 17 W 66/14), das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 04.02.2015, Az. 8 W 458/14), das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 25.08.2015, Az. 11 W 3/15), das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 28.12.2015, Az. 14 W 84/15), das Landgericht Dresden (Beschluss vom 28.06.2013, Az. 2 T 325/13), das Landgericht Freiburg (Beschluss vom 22.01.2014, Az. 3 T 177/13) sowie das Landgericht Hannover (Beschluss vom 17.02.2015, Az. 92 T 16/15) die Auffassung vertreten, dass die Gebühr Nr. 207 des KV-GvKostG bereits dann nicht anfalle, wenn der Gerichtsvollzieher entweder mit der Sachpfändung oder mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt sei.
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