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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.01.2000 - 14 WF 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6285
OLG Köln, 18.01.2000 - 14 WF 3/00 (https://dejure.org/2000,6285)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.01.2000 - 14 WF 3/00 (https://dejure.org/2000,6285)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 14 WF 3/00 (https://dejure.org/2000,6285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1021 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.09.1993 - 1 WF 157/93
    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2000 - 14 WF 3/00
    Er steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung nachehelichen Unterhalts außerhalb des Ehescheidungsverbunds ohne vernünftige, nachvollziehbare Gründe nicht zur gänzlichen Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit führt, sich eine solche isolierte Rechtsverfolgung vielmehr nur auf die vermeidbaren Mehrkosten auswirkt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf - 1. FamS., FamRZ 1994, 635f. - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - ; im gleichen Sinne OLG Düsseldorf - 1. FamS., FamRZ 1994, 312 - für Klage auf Trennungsunterhalt außerhalb des Verbundes von Ehetrennungsverfahren und Unterhaltsverfahren nach italienischem Recht - OLG Köln - 25 FamS., MDR 1994, 1123f. - für die isolierte Klage auf Zugewinnausgleich).

    Ob eine dahingehende Beschränkung der Bewilligung bereits in der Grundentscheidung zum Ausdruck kommen muß - wie das Amtsgericht angenommen hat - oder der Einwand vermeidbarer Mehrkosten erst im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf - 1. FamS., FamRZ 1994, 635f.), ist eine nachrangige Frage.

  • OLG Düsseldorf, 28.09.1993 - 1 WF 168/92

    Isoliertes Betreiben einer Folgesache; Scheidungsverbund; Prozeßkostenhilfe; …

    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2000 - 14 WF 3/00
    Er steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung nachehelichen Unterhalts außerhalb des Ehescheidungsverbunds ohne vernünftige, nachvollziehbare Gründe nicht zur gänzlichen Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit führt, sich eine solche isolierte Rechtsverfolgung vielmehr nur auf die vermeidbaren Mehrkosten auswirkt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf - 1. FamS., FamRZ 1994, 635f. - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - ; im gleichen Sinne OLG Düsseldorf - 1. FamS., FamRZ 1994, 312 - für Klage auf Trennungsunterhalt außerhalb des Verbundes von Ehetrennungsverfahren und Unterhaltsverfahren nach italienischem Recht - OLG Köln - 25 FamS., MDR 1994, 1123f. - für die isolierte Klage auf Zugewinnausgleich).
  • OLG Köln, 16.02.1994 - 25 WF 30/94
    Auszug aus OLG Köln, 18.01.2000 - 14 WF 3/00
    Er steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach die Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung nachehelichen Unterhalts außerhalb des Ehescheidungsverbunds ohne vernünftige, nachvollziehbare Gründe nicht zur gänzlichen Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit führt, sich eine solche isolierte Rechtsverfolgung vielmehr nur auf die vermeidbaren Mehrkosten auswirkt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf - 1. FamS., FamRZ 1994, 635f. - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - ; im gleichen Sinne OLG Düsseldorf - 1. FamS., FamRZ 1994, 312 - für Klage auf Trennungsunterhalt außerhalb des Verbundes von Ehetrennungsverfahren und Unterhaltsverfahren nach italienischem Recht - OLG Köln - 25 FamS., MDR 1994, 1123f. - für die isolierte Klage auf Zugewinnausgleich).
  • OLG Schleswig, 06.10.2003 - 8 WF 179/03

    Prozesskostenhilfe für die nachträgliche Geltendmachung von familienrechtlichen …

    In der Rechtsprechung wird zwar überwiegend angenommen, dass Prozesskostenhilfe für eine Klage nach Rechtskraft der Scheidung, die auch während des Scheidungsprozesses als Folgesache hätte geltend gemacht werden können, wegen unnütz teurer und deshalb mutwilliger Prozessführung verweigert werden müsse (so OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1083; OLG Dresden FamRZ 1999, 601; OLG Köln FamRZ 2000, 1021; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1217).
  • OLG Köln, 18.07.2002 - 14 WF 99/02

    Prozesskostenhilfe bei teilweiser Geltendmachung von Folgesachen außerhalb des …

    Rn. 8 Die angefochtene Beschränkung der Prozesskostenhilfebewilligung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschluss vom 18.1.2000 - 14 WF 3/00 -, FamRZ 2000, 1021 = NJWE-FER 2000, 189), wonach die Geltendmachung von Folgesachen - nachehelicher Unterhalt und Zugewinn - außerhalb des Ehescheidungsverbunds ohne vernünftige, nachvollziehbare Gründe nicht zur gänzlichen Versagung von Prozeßkostenhilfe wegen Mutwilligkeit führt, sich eine solche isolierte Rechtsverfolgung vielmehr nur auf die vermeidbaren Mehrkosten auswirkt (ebenso u.a. OLG Düsseldorf - 1. FamS., FamRZ 1994, 635f., unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - im gleichen Sinne OLG Düsseldorf - 1. FamS., FamRZ 1994, 312 - für Klage auf Trennungsunterhalt außerhalb des Verbundes von Ehetrennungsverfahren und Unterhaltsverfahren nach italienischem Recht - OLG Köln - 25. FamS., MDR 1994, 1123f. - für die isolierte Klage auf Zugewinnausgleich).
  • OLG Brandenburg, 22.10.2001 - 10 WF 13/01

    Versagung der Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bei nachträglicher isolierter …

    Wählt sie dennoch einen prozessualen Weg, der mit Mehrkosten verbunden ist, dann ist Prozesskostenhilfe in vollem Umfang zu versagen (OLG Jena, FamRZ 2000, 100; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430) und nicht etwa - teilweise - zu bewilligen mit der Maßgabe, die zusätzlichen Kosten seien von der Prozesskostenhilfebewilligung ausgenommen (OLG Dresden, FamRZ 1999, 601; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 756; OLG Köln, FamRZ 2000, 1021).
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