Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.03.2002 - 14 ZB 02.585 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 14.2400
Wirksamkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung
Auch wenn viel dafür spricht, dass der Bebauungsplan Nr. 43 unwirksam ist, haben Behörden mangels Normverwerfungskompetenz grundsätzlich von der Gültigkeit eines Bebauungsplans auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2002 - 14 ZB 02.585 - juris Rn. 1). - VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 15.295
Wirksamkeit einer Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet
Auch wenn viel dafür spricht, dass der Bebauungsplan Nr. 43 unwirksam ist, haben Behörden mangels Normverwerfungskompetenz grundsätzlich von der Gültigkeit eines Bebauungsplans auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2002 - 14 ZB 02.585 - juris Rn. 1). - VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 15.873
Grenzziehung von Landschaftsschutzgebieten
Auch wenn viel dafür spricht, dass der Bebauungsplan Nr. 43 unwirksam ist, haben Behörden mangels Normverwerfungskompetenz grundsätzlich von der Gültigkeit eines Bebauungsplans auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 18.3.2002 - 14 ZB 02.585 - juris Rn. 1). - VGH Bayern, 24.03.2020 - 1 ZB 18.69
Einem Bauvorhaben entgegenstehende Rechtsverordnung über einen geschützten …
Denn der Baugenehmigungsbehörde steht grundsätzlich keine Normverwerfungskompetenz zu (…BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 2 N 10.230 - juris Rn. 22; B.v. 18.3.2002 - 14 ZB 02.585 - juris).
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