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| VGH Bayern, 14.01.2004 - 14 ZB 03.2266 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 17.04.2012 - 14 ZB 11.1730
Keine ernstlichen Zweifel
Unabhängig davon ist höchst zweifelhaft, ob die für geruchsemittierende, genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geltende GIRL, die vom Land Bayern im Bereich der Landwirtschaft jedoch nicht verbindlich eingeführt worden ist, vorliegend überhaupt anwendbar ist (für eine Heranziehung als Erkenntnisquelle: BayVGH vom 25.5.2004 Az. 20 B 01.2294; Hausmann, NVwZ 1999, 1160; die Anwendbarkeit der GIRL wegen erheblicher struktureller Mängel und Zweifel an Zuverlässigkeit und Angemessenheit ihre Ergebnisse offen lassend: BayVGH vom 29.3.2004 Az. 15 CS 03.2891; vgl. auch BayVGH vom 28.8.2001 BayVBl 2002, 309/310 ff.; BayVGH vom 14.1.2004 Az. 14 ZB 03.2266).Letztlich verweist sie selbst auch auf die Anwendung der VDI-Richtlinie 3471 (Schweine), sofern - was vorliegend weder vorgetragen noch sonst ersichtlich ist - nicht besondere Umstände des Einzelfalles eine andere Vorgehensweise erforderten (s. auch BayVGH vom 14.1.2004 a.a.O.; BayVGH vom 17.9.2002 Az. 14 ZB 02.681; BayVGH vom 21.3.2006 Az. 14 CS 06.134).
- VGH Bayern, 25.05.2004 - 20 B 01.2294
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Stallgebäudes; Erhöhung …
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