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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.07.2005 - 14 ZB 05.862   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,73574
VGH Bayern, 06.07.2005 - 14 ZB 05.862 (https://dejure.org/2005,73574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.2005 - 14 ZB 05.862 (https://dejure.org/2005,73574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 14 ZB 05.862 (https://dejure.org/2005,73574)
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Augsburg, 30.05.2017 - Au 5 K 16.1826

    Gebührenfestsetzung für Baugenehmigung bezüglich einer Werbeanlage

    Die Ermessensentscheidung kann nur dann verwaltungsgerichtlich beanstandet werden, wenn ein offensichtlicher, gröblicher Verstoß gegen die Bemessungsgrundsätze festzustellen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2005 - 14 ZB 05.862 - juris Rn. 11).

    Eine Pauschalisierung und Typisierung der Tarifgestaltung ist in diesem Zusammenhang zulässig, da mit der Regelung des Art. 16 KG ein gesetzliches Korrektiv besteht, um wirtschaftliche Härten angemessen auszugleichen (BayVGH, B.v. 6.7.2015 - 14 ZB 05.862 - juris Rn. 11).

  • VG Ansbach, 10.06.2015 - AN 9 K 14.01825

    Baugenehmigung; Werbeanlage; Gebühr; Äquivalenzprinzip; Bedeutung der …

    Die Ermessensentscheidung kann nur dann verwaltungsgerichtlich beanstandet werden, wenn ein offensichtlicher, gröblicher Verstoß gegen die Bemessungsgrundsätze festzustellen ist (vgl. BayVGH, B. v. 6.7.2005 - 14 ZB 05.862).

    Im Interesse der Verwaltungsökonomie und der Selbstbindung der Behörde entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz darf die Behörde - wie vorliegend in den amtsinternen Richtlinien für die Gebührenfestsetzung geschehen - in Ausfüllung der Bemessungsmaßstäbe Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelegenheit eine Pauschalierung und Typisierung der Tarifgestaltung vornehmen (vgl. BayVGH, B. v. 6.7.2005 - 14 ZB 05.862 - juris Rn. 11).

  • VG Ansbach, 22.07.2015 - AN 9 K 15.00204

    Genehmigungsfreistellung; vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; …

    Soweit im Kostenverzeichnis eine Rahmengebühr im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KG vorgesehen ist, ist die Gebühr im Einzelfall nach Art. 6 Abs. 2 KG nach dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand aller beteiligten Behörden und Stellen (Personal- und Sachaufwand) und der Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2005 - 14 ZB 05.862 - juris).

    Nach ständiger Rechtsprechung führt die Bemessung einer Rahmengebühr unter Ausübung des Ermessens nur dann zur Fehlerhaftigkeit der Gebühr und zur Aufhebung des Gebührenbescheids, wenn das Äquivalenzprinzip gröblich verletzt wird oder ein offensichtlicher, gröblicher Verstoß gegen die Bemessungsgrundsätze festzustellen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2005 - 14 ZB 05.862).

  • VGH Bayern, 05.09.2022 - 23 ZB 19.1985

    Verwaltungsgebühren für Errichtung und Betrieb von Spielhallen

    Rn. 33 (aa) Bei der Ermittlung der Gebühr innerhalb eines Rahmens nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 KG ist der Behörde ein weiter Ermessensspielraum eröffnet (…vgl. BayVGH, U.v. 28.9.2007 - 26 B 03.1774 - juris Rn. 15 f.;… Rott/Stengel a.a.O. Erl. 9 zu Art. 6 KG), der ihr zur Verwaltungsvereinfachung - wiederum unter Berücksichtigung der Bemessungsgrundlagen - auch erlaubt, mittels amtsinterner Richtlinien bzw. durch eine entsprechende Verwaltungspraxis für die Gebührenfestsetzung eine gewisse Pauschalisierung und Typisierung der Tarifgestaltung vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2005 - 14 ZB 05.862 - juris Rn. 11;… Rott/Stengel a.a.O. Erl. 3 zu Art. 6 KG).
  • VGH Bayern, 02.03.2023 - 23 ZB 22.2639

    Gebühren für glücksspielrechtliche Spielhallenerlaubnis bei Befreiung vom …

    Rn. 29 Im Übrigen erlaubt es der der Beklagten bei der Ermittlung der Gebühr innerhalb eines Rahmens nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 KG eröffnete, weite Ermessensspielraum, zur Verwaltungsvereinfachung - unter Berücksichtigung der Bemessungsgrundlagen - mittels amtsinterner Richtlinien bzw. durch eine entsprechende Verwaltungspraxis für die Gebührenfestsetzung eine gewisse Pauschalisierung und Typisierung der Tarifgestaltung vorzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2005 - 14 ZB 05.862 - juris Rn. 11; Rott/Stengel, Verwaltungskostenrecht in Bayern, Stand Juni 2020, Erl. 3 zu Art. 6 KG).
  • VG München, 17.07.2019 - M 18 K 16.2309

    Gebührenbescheid im Anerkennungsverfahren als Prüflaboratorium

    Innerhalb des Gebührenrahmens darf die Behörde eine Pauschalierung und Typisierung der Tarifgestaltung vornehmen, sofern hierdurch kein offensichtlicher, gröblicher Verstoß gegen die Bemessungsgrundsätze, insbesondere eine gegen das Äquivalenzprinzip verstoßende unangemessene Gebühr festgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2005 - 14 ZB 05.862 - juris Rn. 11;… OVG NW, B.v. 13.5.2009 - 11 A 4656/06 - juris Rn. 26;… OVG NW, B.v. 2.2.2009 - 9 B 1788/08 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg U.v. 24.3.2003 - 1 LB 152/02 - juris).
  • VGH Bayern, 13.02.2012 - 15 ZB 10.131

    Ausschöpfen des Gebührenrahmens für einen Vorbescheid; Kostenentscheidung bei …

    Rn. 15 cc) Nachdem die ergangene Entscheidung für die Klägerin mit Blick auf die zur Ausführung des Vorhabens erforderlichen Investitionen von hoher wirtschaftlicher Bedeutung ist und der mit der Vorbescheidserteilung verbundene Verwaltungsaufwand aufgrund der bodenrechtlich relevanten Auswirkungen des industriell zu bewertenden Vorhabens deutlich über dem Durchschnitt liegt, begegnet es keinen Bedenken, dass die Beklagte angesichts des ihr durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 KG eröffneten weiten Ermessensspielraums (BayVGH vom 28.9.2007 Az. 26 B 03.1774 juris; BayVGH vom 6.7.2005 Az. 14 ZB 05.862 juris) den Gebührenrahmen ausgeschöpft hat.
  • VG München, 09.03.2016 - M 7 K 15.2530

    Wirtschaftlicher Nutzen der Amtshandlung als wesentlicher Aspekt bei …

    Da dem Beklagten bei der Festsetzung der Verwaltungsgebühr ein weites Ermessen (so BayVGH, B. v. 6. Juli 2005 - 14 ZB 05.862 - juris Rn. 11 u. BayVGH, U. v. 9. Juli 1971 - 56 II 69 - BayVBl. 387/388 zum KG a. F.;… Rott/Stengel, a. a. O., Art. 6 KG Rn. 9;… str., offen gelassen von BayVGH, B. v. 21. März 2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 12) zusteht, das gem. § 114 Satz 1 VwGO nur eingeschränkt der gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ist die Sache nicht spruchreif im Sinne von § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO, was eine gerichtliche Verpflichtung zur Festsetzung einer bestimmten niedrigeren Gebühr ausschließt.
  • VG München, 30.04.2020 - M 24 K 18.1825

    Besitzeinweisungsverfahren nach AEG, Kostenerhebung im Einstellungsbeschluss, …

    Aber auch für den Fall, dass Art. 6 Abs. 1 S. 3 KG die zutreffende Rechtsgrundlage sei, sei die Ermessensentscheidung der Beklagten (vgl. Art. 6 Abs. 2 S. 1 KG; BayVGH, B.v. 6.7.2005 - 14 ZB 05.862 - juris Rn. 11) ermessensfehlerhaft.
  • VG Regensburg, 11.05.2023 - RN 8 S 22.2885

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine unselbstständige Kostenentscheidung

    Die Ermessensentscheidung kann nur dann verwaltungsgerichtlich beanstandet werden, wenn ein offensichtlicher, gröblicher Verstoß gegen die Bemessungsgrundsätze festzustellen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.7.2005 - 14 ZB 05.862 - juris Rn. 11;… VG Augsburg, U. v. 30.5.2017 - Au 5 K 16.1826 - BeckRS 2017, 117339 Rn. 26, 27).
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