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| VGH Bayern, 14.08.2008 - 14 ZB 07.1314 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beihilfe; Haushaltshilfe; Teilzeitbeschäftigung; Polizeibeamtin; Schichtdienst; Fürsorgepflicht; Gleichbehandlungsgrundsatz; mittelbare Folgekosten; mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 04.10.2006 - 14 ZB 05.280
Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2008 - 14 ZB 07.1314
Sie sind auch nicht ohne weiteres ersichtlich (vgl. BayVGH vom 4.10.2006 Az. 14 ZB 05.280 und vom 24.11.1994 Az. 3 B 94.1260).
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.2014 - 2 S 1877/13
Beihilfe für die Kosten einer Haushaltshilfe - Aufteilung der Haushaltsführung …
Erst wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Haushaltsführung nicht durch zumutbare Eigenleistung oder eigene finanzielle Aufwendungen gewährleistet werden kann, wäre möglicherweise der Wesenskern der dem Dienstherrn obliegenden Fürsorgepflicht verletzt (BayVGH, Beschluss vom 14.08.2008 - 14 ZB 07.1314 - juris). - VG München, 09.07.2015 - M 17 K 14.3676
Kein Anspruch auf Erstattung von Komfortleistungen im Rahmen der Wahlleistung …
Derartige nicht medizinisch indizierte Leistungen sind auch nicht unmittelbar durch die Krankheit verursacht und damit als mittelbare Folgekosten aus den allgemeinen Bezügen des Beamten zu bestreiten (BayVGH, B. v. 14...2008 - 14 ZB 07.1314 - juris Rn. 4;… BVerwG, U. v. 17.10.1991 - 2 C 21/90 - juris Rn. 24). - VG Ansbach, 04.04.2017 - AN 1 K 16.02265
Kein Anspruch auf Erstattung von Kosten für ein Einbettzimmer während eines …
Derartige nicht medizinisch indizierte Leistungen seien nicht unmittelbar durch die Krankheit verursacht und damit als mittelbare Folgekosten aus den allgemeinen Bezügen des Beamten zu bestreiten (BayVGH, B.v, 14.8.2008, Az. 14 ZB 07.1314, Rn. 4, juris;… BVerwG, U.v. 17.10.1991, Az. 2 C 21/90, Rn. 24, juris). - VG München, 09.07.2015 - M 17 K 14.2779
Kein Anspruch auf Erstattung von Komfortleistungen im Rahmen der Wahlleistung …
Derartige nicht medizinisch indizierte Leistungen sind auch nicht unmittelbar durch die Krankheit verursacht und damit als mittelbare Folgekosten aus den allgemeinen Bezügen des Beamten zu bestreiten (BayVGH, B. v. 14.8.2008 - 14 ZB 07.1314 - juris Rn. 4;… BVerwG, U. v. 17.10.1991 - 2 C 21/90 - juris Rn. 24).
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