Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.07.2009 - 14 ZB 08.168 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kürzung der Förderung; Beurlaubung eines Soldaten ohne Dienstbezüge; Studium an der Bundeswehrhochschule; Gleichbehandlungsgrundsatz; Verfassungswidrigkeit; unechte Rückwirkung; Richtervorlage; Auslegung einer Norm; teleologische Reduktion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 14 ZB 08.168
Soweit der Normgeber für die Frage, in welcher Weise er ein bestimmtes Sachgebiet regeln will, Wertungen und fachbezogene Abwägungen vornimmt, können diese verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn sie eindeutig widerlegbar oder offensichtlich fehlerhaft sind oder wenn sie der verfassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen (vgl. BVerfG vom 17.7.2002 NJW 2002, 2543/2549 m.w.N.; vgl. zu Art. 118 Abs. 1 BV VerfGH vom 28.10.2004 VerfGH 57, 156/158; VerfGH vom 4.5.2007 VerfGH 60, 101/112). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 14 ZB 08.168
Rn. 2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dann begründet, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163 f.; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 14 ZB 08.168
Rn. 2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind dann begründet, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163 f.; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 14 ZB 08.168
Zu diesem Zweck kann es erforderlich sein, Normen zu erlassen, die in erheblichem Umfang an in der Vergangenheit liegende Umstände anknüpfen (BVerfG vom 22.3.1983 BVerfGE 63, 343/357). - BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01
Vermittlungsausschuss
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 14 ZB 08.168
Aus demselben Grund scheidet auch eine nach Auffassung des Klägers gebotene teleologische Reduktion des § 13 b Satz 1 SVG aus, denn auch diese würde gegen den eindeutigen Wortlaut der Bestimmung verstoßen (vgl. zur teleologischen Reduktion bei eindeutigem Wortlaut BVerfG vom 15.1.2008 BVerfGE 120, 56, juris RdNr. 53). - BVerfG, 15.12.1959 - 1 BvL 10/55
Platow-Amnestie
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 14 ZB 08.168
Die einzelnen Auslegungsmethoden nach dem Wortlaut der Vorschrift (grammatikalische Auslegung), nach ihrem Zusammenhang (systematische Auslegung) und nach ihrem Zweck (teleologische Auslegung) schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich gegenseitig (BVerfG vom 15.12.1959 BVerfGE 10, 234/244). - BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88
Sachverständigenentschädigung
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 14 ZB 08.168
Zu den denkbaren Auslegungsmöglichkeiten gehört auch die Erörterung einer verfassungskonformen Auslegung, wenn offensichtlich mehrere Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die zu unterschiedlich starken Eingriffen in grundrechtlich geschützte Positionen führen (vgl. BVerfG vom 12.2.1992 BVerfGE 85, 329 = juris, RdNr. 20). - VerfGH Bayern, 28.10.2004 - 8-VII-03
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 14 ZB 08.168
Soweit der Normgeber für die Frage, in welcher Weise er ein bestimmtes Sachgebiet regeln will, Wertungen und fachbezogene Abwägungen vornimmt, können diese verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn sie eindeutig widerlegbar oder offensichtlich fehlerhaft sind oder wenn sie der verfassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen (vgl. BVerfG vom 17.7.2002 NJW 2002, 2543/2549 m.w.N.; vgl. zu Art. 118 Abs. 1 BV VerfGH vom 28.10.2004 VerfGH 57, 156/158; VerfGH vom 4.5.2007 VerfGH 60, 101/112). - VerfGH Bayern, 04.05.2007 - 9-VII-06
Hochschulsatzung zur Vergabe von Studienplätzen
Auszug aus VGH Bayern, 17.07.2009 - 14 ZB 08.168
Soweit der Normgeber für die Frage, in welcher Weise er ein bestimmtes Sachgebiet regeln will, Wertungen und fachbezogene Abwägungen vornimmt, können diese verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn sie eindeutig widerlegbar oder offensichtlich fehlerhaft sind oder wenn sie der verfassungsrechtlichen Wertordnung widersprechen (vgl. BVerfG vom 17.7.2002 NJW 2002, 2543/2549 m.w.N.; vgl. zu Art. 118 Abs. 1 BV VerfGH vom 28.10.2004 VerfGH 57, 156/158; VerfGH vom 4.5.2007 VerfGH 60, 101/112).
- VGH Bayern, 30.01.2017 - 14 B 16.2258
Kürzung der Versorgungsleistung für Soldaten auf Zeit bei Beurlaubung ohne …
- VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00737
Kürzung des Anspruchs auf Forderung der schulischen und beruflichen Bildung nach …
Es sind deshalb keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die verhältnismäßig geringen Auswirkungen der Neuregelung zu einer nicht mehr angemessenen Berufsförderung zu Lasten des Klägers führen würden (vgl. BayVGH, Urteil vom 6.4.2009, Az. 14 B 08.3031, BayVGH, Urteil vom 17.7.2009, Az. 14 ZB 08.168). - VG Hannover, 16.03.2011 - 2 A 3565/10
Zum Umfang des Anspruchs eines Soldaten auf Förderung seiner schulischen und …
Insoweit wird auf die Entscheidungen des Bayerischen VGH vom 06.04.2009 - 14 B 08.3031, sowie vom 17.07.2009 - 14 ZB 08.168 - (beide bei Juris ) Bezug genommen.
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