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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1969   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,71487
VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1969 (https://dejure.org/2010,71487)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.03.2010 - 14 ZB 08.1969 (https://dejure.org/2010,71487)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. März 2010 - 14 ZB 08.1969 (https://dejure.org/2010,71487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassungsantrag; Beihilfe; 100%-Regel; Überversicherung; Eigenbeteiligung; Fürsorgeprinzip; Alimentation; grammatikalische, systematische, teleologische Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1969
    Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung im Sinn dieser Vorschrift sind dann gegeben, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163 f.; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1969
    Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung im Sinn dieser Vorschrift sind dann gegeben, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163 f.; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1969
    Die Beihilfe ist zwar nur eine die Eigenvorsorge ergänzende Leistung, sie darf aber nicht ohne Rücksicht auf die vorhandenen Versicherungsmöglichkeiten ausgestaltet werden (vgl. BVerfG vom 7.11.2002 ZBR 2003, 203).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1969
    Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit muss anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838 f.).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1969
    Soweit der Dienstherr dem Beamten, Richter oder Versorgungsempfänger eine Eigenvorsorge in vollem Umfang in Krankheits- und Pflegefällen zumutet, die vernünftigerweise nur durch den Abschluss von Kranken- und Pflegeversicherungen erreicht werden kann, dann müssen die Bezüge so bemessen sein, dass die zu zahlenden Versicherungsprämien den amtsangemessenen Lebensunterhalt nicht beeinträchtigen (BVerwG vom 3.7.2003 BVerwGE 118, 277 = juris RdNr. 15).
  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 8 ZB 19.2200

    Abwälzung einer Gemeinde ihrer Räum- und Streupflicht auf Anlieger

    Rn. 28 Die von der Beklagten als grundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Rechtsfrage, "ob sich aus Art. 51 Abs. 5 BayStrWG die Möglichkeit ergibt, die Räum- und Streupflicht für selbständige Gehwege auf den Anlieger abzuwälzen", ist nicht klärungsbedürftig, da sie - wie oben ausgeführt - ohne weiteres an Hand des Gesetzes unter Berücksichtigung der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung zu beantworten ist (…vgl. BayVGH, B.v. 7.3.2016 - 5 ZB 15.1418 - juris Rn. 18; B.v. 22.3.2010 - 14 ZB 08.1969 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 14 ZB 10.1396

    Aufhebung der Trennung von Verfahren; Antrag auf Zulassung der Berufung …

    In dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 22. März 2010 Az. 14 ZB 08.1969 hat der Senat ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 23.09.2010 - 14 BV 09.1186

    Eigenbeteiligung von 6 Euro je Rechnungsbeleg für ambulante ärztliche, …

    Rn. 12 Seine Auffassung, dass Art. 86a Abs. 3 Satz 5 Nr. 1 BayBG a.F. ebenso wie Art. 96 Abs. 3 Satz 5 Nr. 1 BayBG in der gegenwärtig geltenden Fassung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, entspricht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 22.3.2010 Az. 14 ZB 08.1969 ).
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