Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.03.2009 - 14 ZB 08.3233 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beihilfe; Leistungsausschluss; verschreibungspflichtiges Arzneimittel Acomplia; Arzneimittel-Richtlinien; Fürsorgepflicht; Härtefall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07
Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare …
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 14 ZB 08.3233
Rn. 3 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.6.2008 Az. 2 C 2.07 - juris), der sich der Verwaltungsgerichtshof anschließt, waren die Regelungen über den Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel zu dem im vorliegenden Fall maßgebenden Zeitpunkt (noch) anwendbar.Das gilt auch für die Übertragung der Entscheidungskompetenz über den Ausschluss bestimmter Arzneimittel auf den nach § 91 Abs. 1 Satz 1 SGB V gebildeten Bundesausschuss im Wege der Verweisung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 BhV a.F. (vgl. BVerwG vom 28.5.2008 Az. 2 C 24/07 juris RdNr. 18; vom 26.6.2008 Az. 2 C 2.07 juris RdNr. 20).
Im Hinblick auf diese Aufwendungen kann dem Antrag nicht entgegengehalten werden, er sei erst nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt worden (BVerwG vom 26.6.2008 - Az. 2 C 2.07).
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 14 ZB 08.3233
Bereits mit Urteil vom 17. Juni 2004 (BVerwGE 121, 103) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Beihilfevorschriften zwar gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstoßen und deshalb nichtig sind, jedoch übergangsweise grundsätzlich weiter anzuwenden sind. - VGH Bayern, 16.07.2008 - 14 BV 07.1547
Beihilfe; nicht verschreibungspflichtige Medikamente
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 14 ZB 08.3233
Es hielt es angesichts der bisherigen Dauer des Übergangszeitraums für hinnehmbar, dass die Beihilfevorschriften auf dem Stand der 27. und 28. ÄndVwV vom 17. Dezember 2003 und vom 30. Januar 2004 bis spätestens zum Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode des Bundestags grundsätzlich weiterhin anwendbar sind (vgl. BayVGH vom 16.7.2008 Az. 14 BV 07.1547; vom 10.11.2008 Az. 14 ZB 06.1346). - VGH Bayern, 10.11.2008 - 14 ZB 06.1346
Beihilfe; nicht verschreibungspflichtige Medikamente; Arzneimittel-Richtlinie; …
Auszug aus VGH Bayern, 20.03.2009 - 14 ZB 08.3233
Es hielt es angesichts der bisherigen Dauer des Übergangszeitraums für hinnehmbar, dass die Beihilfevorschriften auf dem Stand der 27. und 28. ÄndVwV vom 17. Dezember 2003 und vom 30. Januar 2004 bis spätestens zum Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode des Bundestags grundsätzlich weiterhin anwendbar sind (vgl. BayVGH vom 16.7.2008 Az. 14 BV 07.1547; vom 10.11.2008 Az. 14 ZB 06.1346).
- VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917
Keine ernstlichen Zweifel; Beihilfe
§ 12 Abs. 2 BhV a.F. findet auch im Falle der Beschränkung der beihilfefähigen Kosten für verschreibungspflichtige Hilfsmittel i.S.d. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2008 (BVerwGE 131, 234) entsprechende Anwendung (wie BayVGH vom 20.3.2009 Az. 14 ZB 08.3233).Demzufolge sind für die Dauer des Übergangszeitraums auch die Aufwendungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel durch Antrag gemäß § 12 Abs. 2 BhV a.F. geltend zu machen (vgl. BayVGH vom 20.3.2009 Az. 14 ZB 08.3233), soweit diese Aufwendungen aufgrund entsprechender Regelungen in der Beihilfeverordnung oder den hierauf beruhenden Hinweisen des Bundesministeriums des Innern nicht beihilfefähig sind.
- VGH Bayern, 17.05.2010 - 14 B 08.3164
Beihilfe; Begriff des Arzneimittels; Medizinprodukte; Nasenspülsalz Emser
Demzufolge sind für die Dauer des Übergangszeitraums auch die Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel durch Antrag gemäß § 12 Abs. 2 BhV geltend zu machen (vgl. BayVGH vom 20.3.2009 Az. 14 ZB 08.3233), soweit diese Aufwendungen aufgrund entsprechender Regelungen in der Beihilfeverordnung oder den hierauf beruhenden Hinweisen des Bundesministeriums des Innern nicht beihilfefähig sind (BVerwG vom 26.6.2008 BVerwGE 131, 234). - VG München, 23.04.2009 - M 17 K 08.5852
Beihilfe; Höchstbetrag für Aufwendungen zu Hörgeräten; Härtefall
Im Hinblick auf diese Aufwendungen kann dem Antrag nicht entgegengehalten werden, er sei erst nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt worden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28.5.2008, Az. 2 C 24/07 zur Heranziehung von § 12 Abs. 2 BhV a.F. im Falle der Ausschlussregelung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b BhV a.F.; BayVGH, Beschl. v. 20.3.2009, Az. 14 ZB 08.3233 zur Heranziehung von § 12 Abs. 2 BhV a.F. im Falle der Ausschlussregelung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a BhV a.F.).
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