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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.08.2009 - 14 ZB 09.205   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,72920
VGH Bayern, 18.08.2009 - 14 ZB 09.205 (https://dejure.org/2009,72920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.08.2009 - 14 ZB 09.205 (https://dejure.org/2009,72920)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. August 2009 - 14 ZB 09.205 (https://dejure.org/2009,72920)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine ernstlichen Zweifel.Keine besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten, da Sachverhalt aufgrund eingeholter Gutachten geklärt und Rechtsfolge sich aus dem Gesetz ergibt.Kein Verfahrensmangel wegen Nichteinholung eines Obergutachtens, da dessen Einholung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 14 ZB 09.205
    Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind gegeben, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 14 ZB 09.205
    Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind gegeben, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 14 ZB 09.205
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838/839).
  • BVerwG, 09.06.2001 - 4 B 40.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 14 ZB 09.205
    Lediglich wenn die Richtigkeit der vorgelegten Gutachten substantiiert bestritten wird oder wenn sich dem Verwaltungsgericht die Erstellung eines neuen Gutachtens aufdrängt, weil die Grundvoraussetzungen der Verwertung der vorliegenden Gutachten nicht gegeben sind, muss es ein weiteres Gutachten einholen (vgl. BVerwG vom 2.3.1995 Buchholz 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 267 und vom 9.6.2001 Az. 4 B 40.01;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, RdNr. 15a zu § 98).
  • VGH Bayern, 26.04.2005 - 14 ZB 05.758
    Auszug aus VGH Bayern, 18.08.2009 - 14 ZB 09.205
    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 26.4.2005 Az. 14 ZB 05.758;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 13 zu § 124 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 26/10

    Grenzen der Verpflichtung eines Gerichts zur weiteren Aufklärung eines …

    Die Einholung weiterer Gutachten liegt im Ermessen des Gerichts (BVerwG, NVwZ 1993, 268; BayVGH, B. v. 18.08.2009 - 14 ZB 09.205).
  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 14 ZB 09.2481

    Grundsätzlich kein Dienstunfall, wenn Dienststelle aufgesucht wird, obwohl der …

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen (weiteren) Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 26.4.2005 Az. 14 ZB 05.758; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 13 zu § 124 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.08.2011 - 14 ZB 09.1067

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; …

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier die Klägerin - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205; BayVGH vom 12.4.2010 Az. 14 ZB 09.2383).
  • VGH Bayern, 30.03.2011 - 14 ZB 09.2352

    Zulassungsantrag; Beamtenrecht; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; …

    Ein Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 13 zu § 124 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.03.2011 - 14 ZB 09.2354

    Zulassungsantrag; Beamtenrecht; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; …

    Ein Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 13 zu § 124 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.03.2011 - 14 ZB 09.2353

    Zulassungsantrag; Beamtenrecht; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; …

    Ein Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 13 zu § 124 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 14 ZB 09.1822

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier die Klägerin - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 26.4.2005 Az. 14 ZB 05.758; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 13 zu § 124 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 12.04.2010 - 14 ZB 09.2383

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit nicht in ausreichender Weise geltend …

    Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 26.4.2005 Az. 14 ZB 05.758; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 13 zu § 124 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.06.2011 - 14 ZB 09.3141

    Zulassungsantrag; Beamtenrecht; Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeit; Studium …

    Ein Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205).
  • VGH Bayern, 30.03.2011 - 14 ZB 09.2355

    Zulassungsantrag; Beamtenrecht; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; …

    Ein Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 13 zu § 124 m.w.N.).
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