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| VGH Bayern, 12.04.2010 - 14 ZB 09.2383 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit nicht in ausreichender Weise geltend gemacht; kein Verfahrensfehler; kein förmlicher Beweisantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 14 ZB 09.2383
Rn. 3 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 14 ZB 09.2383
Rn. 3 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 14 ZB 09.2383
Rn. 3 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 14 ZB 09.2383
Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838/839). - BVerwG, 01.12.2009 - 4 B 37.09
Zuständigkeitsfehler gem. § 46 Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwVfG ) i.R.d. …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 14 ZB 09.2383
Rn. 9 Im Übrigen setzt die ordnungsgemäße Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne unbedingten Beweisantrag auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. BVerwG vom 1.12.2009 ZfBR 2010, 160). - BVerwG, 03.11.2009 - 9 B 87.09
Maßgeblichkeit des materiellrechtlichen Standpunkts der Vorinstanz für die Frage …
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 14 ZB 09.2383
Die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (BVerwG vom 3.11.2009 Az.: 9 B 87/09; BVerwG vom 23.1.1996 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1). - VGH Bayern, 18.08.2009 - 14 ZB 09.205
Keine ernstlichen Zweifel.
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 14 ZB 09.2383
Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 26.4.2005 Az. 14 ZB 05.758; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 13 zu § 124 m.w.N.). - VGH Bayern, 26.04.2005 - 14 ZB 05.758
Auszug aus VGH Bayern, 12.04.2010 - 14 ZB 09.2383
Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 26.4.2005 Az. 14 ZB 05.758; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 13 zu § 124 m.w.N.).
- VGH Bayern, 24.08.2011 - 14 ZB 09.1067
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; …
Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier die Klägerin - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205; BayVGH vom 12.4.2010 Az. 14 ZB 09.2383).Die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (BVerwG vom 3.11.2009 Az. 9 B 87/09; BayVGH vom 12.4.2010 Az. 14 ZB 09.2383).
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