Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.07.2010 - 14 ZB 09.2481 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Grundsätzlich kein Dienstunfall, wenn Dienststelle aufgesucht wird, obwohl der Beamte krankgeschrieben war;Widersprüchliche Angaben (gesteigertes Vorbringen) in Bezug auf den Dienstunfall Keine ernstlichen Zweifel; kein Verfahrensfehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 14 ZB 09.2481
Rn. 3 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 14 ZB 09.2481
Rn. 3 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 14 ZB 09.2481
Rn. 3 Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn bereits ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164; BVerfG vom 3.3.2004 BVerfGE 110, 77/83; BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 14 ZB 09.2481
Die Richtigkeitszweifel müssen sich allerdings auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl. 2004, 838/839). - BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 3.08
Dienstunfall; Risikoverteilung; räumlicher Machtbereich des Dienstherrn; …
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 14 ZB 09.2481
Vielmehr setzt die Zurechnung voraus, dass eine besonders enge ursächliche Verknüpfung besteht (BVerwG vom 22.1.2009 BayVBl 2009, 347). - BVerwG, 17.10.1991 - 2 C 8.91
Soldatenversorgung - Dienstunfall - Truppenärztliche Versorgung
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 14 ZB 09.2481
An einer solchen Verknüpfung fehlt es regelmäßig, wenn der Beamte dienstunfähig ist (BVerwG vom 17.10.1991 BVerwGE 89, 117). - VGH Bayern, 18.08.2009 - 14 ZB 09.205
Keine ernstlichen Zweifel.
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 14 ZB 09.2481
Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen (weiteren) Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 26.4.2005 Az. 14 ZB 05.758; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 13 zu § 124 m.w.N.). - VGH Bayern, 26.04.2005 - 14 ZB 05.758
Auszug aus VGH Bayern, 19.07.2010 - 14 ZB 09.2481
Eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht kann grundsätzlich dann nicht geltend gemacht werden, wenn ein anwaltlich vertretener Beteiligter - wie hier der Kläger - es in der mündlichen Verhandlung unterlassen hat, einen (weiteren) Beweisantrag zu stellen (vgl. BVerwG vom 2.3.1978 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164; BayVGH vom 26.4.2005 Az. 14 ZB 05.758; BayVGH vom 18.8.2009 Az. 14 ZB 09.205;… Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, RdNr. 13 zu § 124 m.w.N.).
- VGH Bayern, 17.03.2016 - 3 B 15.327
Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall trotz Krankschreibung
Damit liegt eine andere Grundkonstellation vor, als das Aufsuchen der Dienststelle ausschließlich zum Zwecke der Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, bei der ein dienstlicher Zusammenhang fehlt (vgl. VG Ansbach, U. v. 29.7.2009 - AN 11 K 07.03351, nachgehend BayVGH, B. v. 19.7.2010 - 14 ZB 09.2481 - jeweils juris).Insoweit schließt sich der Senat nicht dem Beschluss des 14. Senats des Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Juli 2010 (14 ZB 09.2481 - juris Rn. 8) an, wonach grundsätzlich dann kein Dienstunfall vorliegt, wenn die Dienststelle aufgesucht wird, obwohl der Beamte krankgeschrieben ist.
- VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 ZB 15.148
Anerkennung einer akuten Lumbago als Dienstunfallfolge
Der Kläger hat hierzu in sich widersprüchliche und auch gesteigerte Angaben gemacht, die erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit seines Vorbringens begründen, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Kläger am 3. März 2014 bei einer Dienstverrichtung einen Körperschaden erlitten hat (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2010 - 14 ZB 09.2481 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 09.10.2015 - 3 ZB 12.1708
Beamtenversorgung; Meniskusabriss auf dem Weg zum Dienst; Anerkennung als …
Rn. 19 Wenn der Kläger demgegenüber nunmehr behauptet, die Verletzung sei nicht beim normalen Gehen, sondern beim Tritt in ein Loch auf unebenem Asphalt mit stärkerer Gewalteinwirkung aufgetreten, ist dieses gesteigerte Vorbringen angesichts der schriftlichen Unfallschilderungen und der Angaben von Dr. K. nicht als glaubwürdig anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2010 - 14 ZB 09.2481 - juris Rn. 7). - VG München, 16.05.2013 - M 12 K 12.1155
Dienstunfall während attestierter Dienstunfähigkeit
Angesichts ihrer Dienstunfähigkeit bestand für sie keine Verpflichtung, sich zu ihrer Dienststelle zu begeben, sodass auch keine besonders enge ursächliche Verknüpfung des Unfalls mit dem Dienst vorliegen kann (BVerwG, U. v. 17.10.1991 - 2 C 8/91, BVerwGE 89, 117, juris, Rn 22; BayVGH, U. v. 19.7.2010 - 14 ZB 09.2481, juris, Rn 8; beide ohne weitere Begründung).
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