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| VGH Bayern, 27.10.2009 - 14 ZB 09.30257 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Asylrecht (Iran); rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung; exilpolitische Betätigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 27.05.2008 - 14 ZB 08.30097
Asylrecht (Iran); Zulassungsantrag; grundsätzliche Bedeutung; exilpolitische …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 14 ZB 09.30257
Danach ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten nur dann anzunehmen, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (BayVGH vom 18.7.2001, Az. 19 ZB 96.35512; zuletzt vom 27.5.2008, Az. 14 ZB 08.30097).
- VG Bayreuth, 23.11.2009 - B 3 K 08.30067
Iran: Kein Abschiebungsschutz wegen Konversion und Aktivitäten im Internet
Bereits im Urteil der Kammer vom 27.10.2007 (Az. B 3 K06.30056, zur Bindungswirkung siehe oben unter 2. a.), das das erste Asylfolgeverfahren des Klägers rechtskräftig zum Abschluss brachte, wurde eine Verfolgungsgefahr für den Kläger im Hinblick auf seine exilpolitischen Betätigungen (insbesondere Mitgliedschaft in der CPI, Demonstrationsteilnahme und Internetauftritte) verneint und zwar unter Zugrundelegung des Maßstabs der ständigen Rechtsprechung des BayVGH, wonach eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten - selbst bei unterstellter Kenntnis der iranischen Behörden - nur dann anzunehmen ist, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt vom 27.10.2009, Az. 14 ZB 09.30257, , RdNr. 3).Die erkennende Einzelrichterin schließt sich dieser Einschätzung, die in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BayVGH steht (siehe etwa Beschlüsse vom 27.10.2009, a.a.O., RdNr. 3 und vom 27.05.2008, Az.14 ZB 08.30097, , RdNr. 2), insbesondere auch insofern an, als für Aktivitäten im Internet in gleicher Weise der Maßstab der Herausgehobenheit bzw. Exponiertheit heranzuziehen ist, wie für sonstige exilpolitische Tätigkeiten (BayVGH vom 22.11.2007, Az. 14 ZB 07.30660, , RdNr. 5).
Dass und wie der Kläger mit seiner (regime-)kritischen Kollektion im Sinne der zitierten ständigen Rechtsprechung des BayVGH (siehe Beschluss vom 27.10.2009, a.a.O., RdNr. 3) auf die Verhältnisse im Iran "einwirken" könnte, bleibt unerfindlich.
- VG Bayreuth, 07.12.2011 - B 3 K 10.30113
Folgeantrag; Iran; Nachfluchtaktivitäten (regime- und islamkritische Äußerungen); …
Rn. 27 Soweit der Kläger die Verbreitung politischer, regimekritischer Inhalte in den Jahren 2007/2008 anführt, ist - wie schon im Urteil des Gerichts vom 18.02.1998 (B 3 K 97.31223, Seite 5 des Urteilsabdrucks) - der Maßstab der ständigen Rechtsprechung des BayVGH zugrunde zu legen, wonach eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten - bei unterstellter Kenntnis der iranischen Behörden - nur dann anzunehmen ist, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten in den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (BayVGH in ständiger Rechtsprechung, zuletzt vom 27.10.2009, Az. 14 ZB 09.30257 RdNr. 3; siehe auch Lagebericht Iran des Auswärtigen Amtes vom 04.11.2011, Seite 40).Rn. 30 Den bis zum Sommer 2008 entfalteten islamkritischen Aktivitäten des Klägers kommt insofern kein eigenständiges Gefährdungspotential im Sinne eines Wiederaufgreifensgrundes zu, weil sich der Kläger, der in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren um Asyl nachsucht, damit nicht als ernsthafter Kritiker des islamischen Regimes profiliert hat (vgl. BayVGH vom 27.10.2009 a. a. O., RdNr. 3), und sie außerdem schon über drei Jahre - ohne Hinzutreten weiterer entsprechender Aktivitäten - zurückliegen.
- VG Würzburg, 15.12.2009 - W 6 K 09.30096
Iran: Wegen nicht exponierter und niedrig profilierter exilpolitischer …
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten - auch bei unterstellter Kenntnis der iranischen Behörden hiervon - nur dann anzunehmen ist, wenn der Betreffende bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (so auch BayVGH B.v. 27.10.2009, 14 ZB 09.30257; B.v. 27.05.2008, 14 ZB 08.30097, jeweils m.w.N.).Diese Maßstäbe zur Verfolgung bei exilpolitischen Aktivitäten haben der Einzelrichter und der VGH auch der exilpolitischen Tätigkeit für die AKP zugrunde gelegt (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2009, a.a.O; VG Würzburg, U.v. 17.07.2009, W 6 K 08.30001).
- VG Würzburg, 31.01.2022 - W 8 K 21.31264
Unbegründeter Folgeantrag eines iranischen Asylbewerbers wegen exilpolitischer …
Demgegenüber ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten nur anzunehmen, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervortritt und sein gesamtes Verhalten den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran hineinwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2012 - 14 ZB 12.30263 - juris; B.v. 17.10.2009 - 14 ZB 09.30257 - juris). - VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 ZB 12.30263
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung (Iran); Grundsätzliche Bedeutung …
Danach ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten nur dann anzunehmen, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (vgl. zuletzt BayVGH vom 27.10.2009 Az. 14 ZB 09.30257 RdNr. 3 m.w.N.). - VG Würzburg, 14.11.2012 - W 6 K 12.30072
Teilnahme an Hungerstreik und Protestaktion (Zeltlager, "Protestcamp") in …
Demgegenüber ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten nur anzunehmen, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervortritt und sein gesamtes Verhalten den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran hineinwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 09.08.2012, Az.: 14 ZB 12.30263; BayVGH, B.v. 17.10.2009, Az.: 14 ZB 09.30257). - VG Würzburg, 19.12.2012 - W 6 K 12.30171
Iran: § 60 Abs. 1 AufenthG, Würzburger Protestaktion und Hungerstreik, Atheist
Demgegenüber ist eine Gefahr politischer Verfol gung wegen exilpolitischer Aktivitäten nur anzunehmen, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervortritt und sein gesamtes Ver halten den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran hineinwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 09.08.2012, Az.: 14 ZB 12.30283; BayVGH, B.v. 17.10.2009, Az.: 14 ZB 09.30257). - VG Würzburg, 14.11.2012 - W 6 K 12.30073
Teilnahme an Hungerstreik und Protestaktion (Zeltlager, "Protestcamp") in …
Demgegenüber ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten nur anzunehmen, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervortritt und sein gesamtes Verhalten den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran hineinwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 09.08.2012, Az.: 14 ZB 12.30263; BayVGH, B.v. 17.10.2009, Az.: 14 ZB 09.30257). - VGH Bayern, 07.12.2012 - 14 ZB 12.30385
Asylverfahren; Iran
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten nur dann angenommen werden kann, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervorgetreten ist und sein Gesamtverhalten ihn den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (vgl. z.B. BayVGH vom 9.8.2012 Az. 14 ZB 12.30263 RdNr. 3; vom 27.10.2009 Az. 14 ZB 09.30257 RdNr. 3 m.w.N.). - VG Regensburg, 21.08.2012 - RO 4 K 12.30081
Iran, exilpolitische Tätigkeit, Teilnahme an Protestcamp, ZdE
Demgegenüber ist eine Gefahr politischer Verfolgung wegen exilpolitischer Aktivitäten nur anzunehmen, wenn der iranische Bürger bei seinen Aktivitäten besonders hervortritt und ihn sein Gesamtverhalten den iranischen Stellen als ernsthaften, auf die Verhältnisse im Iran einwirkenden Regimegegner erscheinen lässt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.10.2009, Az.: 14 ZB 09.30257). - VG Würzburg, 30.10.2017 - W 8 K 17.32061
Keine Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung wegen exilpolitischer Tätigkeit als …
- VG Würzburg, 26.08.2015 - W 6 K 15.30206
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Würzburg, 14.09.2011 - W 6 K 10.30241
Iran: Keine Gefährdung allein wegen Mitgliedschaft im Zentralrat der Ex-Muslime
- VG Würzburg, 22.02.2017 - W 6 K 16.30864
Keine Verfolgungsgefahr wegen untergeordneter exilpolitischer Betätigung bei …
- VGH Bayern, 25.01.2013 - 14 ZB 12.30326
Verletzung des rechtlichen Gehörs, insbesondere wegen Nichtberücksichtigung der …
- VG Würzburg, 04.01.2012 - W 6 K 10.30331
Iran; Folgeverfahren; Drei-Monats-Frist (teilweise nicht eingehalten); …
- VG Regensburg, 30.04.2013 - RO 4 K 12.30373
Exponierte Position in Flüchtlingsbewegung führt zu Zuerkennung der …
- VG Würzburg, 14.09.2011 - W 6 K 10.30244
Iran; (wiederholtes) Folgeverfahren; (kein) Wiederaufgreifensgrund; Versäumung …
- VG Würzburg, 18.04.2012 - W 6 K 11.30147
Iran: Klageabweisung, exilpolitische Aktivitäten, Internet
- VG Würzburg, 12.12.2011 - W 6 K 11.30001
Gerichtsbescheid; Iran; Flüchtlingsanerkennung; Aserbaidschaner (Azari, Azeri); …
- VG Augsburg, 26.02.2010 - Au 7 K 09.30213
Iran; Asylfolgeantrag; Veröffentlichung eines Artikels im Internet
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