Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.12.2012 - 14 ZB 10.3116 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rücknahme der Dienstunfallanerkennung; Gewährung von Unfallausgeich; erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 12.11.2009 - 3 B 05.633
Beamtenrecht
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 14 ZB 10.3116
Rn. 2 1. Die Behauptung, das Verwaltungsgericht sei von dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. November 2009 (Az. 3 B 05.633) zur Verteilung der materiellen Beweislast für die Kausalität eines Unfallereignisses abgewichen, ist nicht dargelegt. - VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 ZB 11.2520
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 14 ZB 10.3116
Welche Anforderungen an Umfang und Dichte seiner Darlegung zu stellen sind, hängt wesentlich von der Intensität ab, mit der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begründet worden ist (vgl. BayVGH vom 9.8.2012 Az. 14 ZB 11.2520 Rd.Nr. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 24.10.2012 - 3 B 08.2648
Fortbestehen von Unfallfolgen; Unfallausgleich
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 14 ZB 10.3116
Dabei wurden für den Teilgegenstand Dienstunfallanerkennung 5.000,-- Euro und für den Teilgegenstand Unfallausgleich - in Anlehnung an Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 (NVwZ 2004, 1327) - der zweifache Jahresbetrag (24 Monate) der angestrebten maßgeblichen Grundrente, die hier 120 Euro im Monat betragen würde, angesetzt (vgl dazu auch : BayVGH vom 24.10.2012 Az. 3 B 08.2648 RdNr. 40, st. Rspr.; SächsOVG vom 30.5.2012 Az. 2 A 170/09 ). - OVG Sachsen, 30.05.2012 - 2 A 170/09
Streitwert, Unfallausgleich
Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2012 - 14 ZB 10.3116
Dabei wurden für den Teilgegenstand Dienstunfallanerkennung 5.000,-- Euro und für den Teilgegenstand Unfallausgleich - in Anlehnung an Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 (NVwZ 2004, 1327) - der zweifache Jahresbetrag (24 Monate) der angestrebten maßgeblichen Grundrente, die hier 120 Euro im Monat betragen würde, angesetzt (vgl dazu auch : BayVGH vom 24.10.2012 Az. 3 B 08.2648 RdNr. 40, st. Rspr.; SächsOVG vom 30.5.2012 Az. 2 A 170/09 ).
- VGH Bayern, 13.01.2014 - 14 CS 13.1790
Dienstunfall (Zeckenbiss); Rücknahme der Anerkennung von Unfallfolgen für die …
Jedoch genügt die Behörde ihrer materiellen Beweislast bei der Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts, dessen Voraussetzungen - wie vorliegend - der Beamte zu beweisen hatte, schon dadurch, dass sie nachweist, dass bei Erlass des Verwaltungsakts dessen Voraussetzungen nicht vorgelegen haben (…BayVGH, U.v. 12.11.2009 - 3 B 05.633 - juris Rn. 49; B.v. 5.12.2012 - 14 ZB 10.3116 - juris Rn. 7).Dabei wurde für den Teilgegenstand Rücknahme der Anerkennung von Dienstunfallfolgen - in Anlehnung an Nr. 1.5 und 10.8 des Streitwertkatalogs - ein Betrag von je 2.500 Euro, für den Teilgegenstand Unfallausgleich - in Anlehnung an Nr. 1.5 und 10.4 des Streitwertkatalogs - die Hälfte des zweifachen Jahresbetrags (24 Monate) der angestrebten maßgeblichen Grundrente, die hier 666 Euro im Monat betragen würde, demnach 7.992 Euro (…stRspr, u.a. BayVGH, U.v. 24.10.2012 - 3 B 08.2648 - juris Rn. 40; B.v. 5.12.2012 - 14 ZB 10.3116 - juris Rn. 21) und für den Teilgegenstand Unfallruhegehalt - ebenfalls in Anlehnung an Nr. 1.5 und 10.4 des Streitwertkatalogs - die Hälfte des zweifachen Jahresbetrags (24 Monate) des Unterschiedsbetrags zwischen gezahlter und begehrter Versorgung, der hier im Monat 274, 57 Euro betragen würde, demnach 3.294,84 Euro, angesetzt.
- VGH Bayern, 21.11.2013 - 3 C 13.2326
Streitwertbeschwerde; Dienstunfallanerkennung; Gewährung von …
Rn. 5 1. Der Verwaltungsgerichtshof legt in ständiger Rechtsprechung bei Klagen, die auf Anerkennung eines Unfallereignisses als Dienstunfall gerichtet sind, den Auffangstreitwert gemäß § 52 Absatz 2 GKG und damit 5.000 EUR zugrunde (vgl. B.v. 5.12.2012 - 14 ZB 10.3116 - juris Rn. 21; B.v. 25.10.2012 - 3 ZB 10.27; siehe auch Nr. 10.8 der Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 31.5./1.6.2012 und am 18.7.2013 beschlossenen Änderungen).
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