Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.02.2015 - 14 ZB 14.105 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beihilfe;Erstattungsfähigkeit von durch einen Heilpraktiker erbrachten ambulanten psychotherapeutischen Leistungen (verneint)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BhV § 49 Abs. 3; BhV BY §§ 9 ff.
Erstattungsfähigkeit von durch einen Heilpraktiker erbrachten ambulanten psychotherapeutischen Leistungen (hier: psychologische Exploration und eine stützende Psychotherapie) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von durch einen Heilpraktiker erbrachten ambulanten psychotherapeutischen Leistungen (hier: psychologische Exploration und eine stützende Psychotherapie)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 124 (Kurzinformation)
Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Keine Erstattungsfähigkeit der von Heilpraktiker erbrachten Psychotherapie
Verfahrensgang
- VG München, 21.11.2013 - M 17 K 13.3754
- VGH Bayern, 17.02.2015 - 14 ZB 14.105
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05
Treibhausgas-Emissionsberechtigungen
Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2015 - 14 ZB 14.105
Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Normgeber' die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen können (stRspr' vgl. z.B. BVerfG' B.v. 13.3.2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118' 79). - BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08
Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis, …
Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2015 - 14 ZB 14.105
Die in § 2 Abs. 1 Buchst. i 1. DVO-HeilprG vorgesehene Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten zielt nicht auf den Nachweis einer Fachqualifikation oder eines bestimmten Ausbildungsstands' sondern dient der Abwehr von Gefahren für die Volksgesundheit im konkreten Einzelfall (stRspr' vgl. z.B. BVerwG' U.v. 26.8.2009 - 3 C 19.08 - BVerwGE 134' 345 Rn. 22 m.w.N.); dies gilt auch, soweit nur eine inhaltlich auf die Ausübung der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis erteilt wird (vgl. BVerwG' U.v. 21.1.1993 - 3 C 34.90 - BVerwGE 91, 356). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2015 - 14 ZB 14.105
Rn. 2 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wären nur anzunehmen' wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG' B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009' 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG' B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.0 - DVBl 2004' 838/839).
- BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90
Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2015 - 14 ZB 14.105
Die in § 2 Abs. 1 Buchst. i 1. DVO-HeilprG vorgesehene Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten zielt nicht auf den Nachweis einer Fachqualifikation oder eines bestimmten Ausbildungsstands' sondern dient der Abwehr von Gefahren für die Volksgesundheit im konkreten Einzelfall (…stRspr' vgl. z.B. BVerwG' U.v. 26.8.2009 - 3 C 19.08 - BVerwGE 134' 345 Rn. 22 m.w.N.); dies gilt auch, soweit nur eine inhaltlich auf die Ausübung der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis erteilt wird (vgl. BVerwG' U.v. 21.1.1993 - 3 C 34.90 - BVerwGE 91, 356). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2015 - 14 ZB 14.105
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor' wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt' aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt' dass die Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG' B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011' 546/548). - BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12
Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2015 - 14 ZB 14.105
Auch für diese Fallgruppe gilt' dass die vom Normgeber für eine Differenzierung im Beihilferecht angeführten Gründe auch vor der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn Bestand haben müssen' in der die Beihilfe ihre Grundlage hat (vgl. z.B. BVerwG' U.v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 43 Rn. 29). - BVerwG, 03.03.1989 - 2 NB 1.88
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen - Deligierung des Arztes - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2015 - 14 ZB 14.105
Diese ungleiche heilberufliche Qualifikation der unterschiedlichen Berufsgruppen darf der Verordnungsgeber generalisierend und typisierend berücksichtigen (vgl. BVerwG' B.v. 3.3.1989 - 2 NB 1.88 - ZBR 1989' 244;… VGH BW' U.v. 27.7.2004 - 4 S 1853/03 - juris Rn. 17). - VGH Baden-Württemberg, 27.07.2004 - 4 S 1853/03
Keine Beihilfefähigkeit für von Zahnarzt verordneten Heilbehandlungen
Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2015 - 14 ZB 14.105
Diese ungleiche heilberufliche Qualifikation der unterschiedlichen Berufsgruppen darf der Verordnungsgeber generalisierend und typisierend berücksichtigen (vgl. BVerwG' B.v. 3.3.1989 - 2 NB 1.88 - ZBR 1989' 244; VGH BW' U.v. 27.7.2004 - 4 S 1853/03 - juris Rn. 17).
- KG, 17.07.2015 - 5 U 57/14
Wettbewerbsverstoß im Internet: Werturteile über die Qualifikation von …
So hat der Gesetzgeber die krankenkassenrechtliche und beihilferechtliche Erstattung von psychotherapeutischen Leistungen in einer generalisierenden Betrachtung auf die Fälle beschränkt, in denen diese Leistungen durch Psychotherapeuten oder Vertragsärzte erbracht wurden, § 28 Abs. 3 SGB V, § 10 Abs. 3, Abs. 4 BayBhV (vergleiche etwa LSG Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 10.4.2014, L 8 SO 16/14 B ER, juris Rn. 1 f;… LSG Baden-Württemberg, NZS 2014, 827 juris Rn. 22;… BVerwG, NJW 1989, 2962 juris Rn. 8; Bay VGH, Beschluss vom 17.2.2015, 14 ZB 14.105, juris Rn. 7).
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