Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährungsbegehren bzgl. weiterer Beihilfeleistungen für physiotherapeutische Behandlungen; Beihilfefähigkeit notwendiger und wirtschaftlich angemessener Aufwendungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährungsbegehren bzgl. weiterer Beihilfeleistungen für physiotherapeutische Behandlungen; Beihilfefähigkeit notwendiger und wirtschaftlich angemessener Aufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 132 (Kurzinformation)
Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Heilmittel: Einholung eines Gutachtens trotz ärztlicher Verordnung
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283
Rn. 5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283
Rn. 5 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
- BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14
Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283
Ein solcher bestünde nur, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der obergerichtlichen Rechtsprechung oder des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der üblichen Auslegungsregeln nicht eindeutig beantwortet werden könnte (st. Rspr.; vgl. nur BVerwG, B. v. 9.10.2014 - 2 B 60.14 - NVwZ-RR 2015, 50 Rn. 7). - BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12
Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283
Die Behandlung muss darauf gerichtet sein, die Krankheit zu therapieren (BVerwG, U. v. 10.10.2013 - 5 C 32.12 - ZBR 2014, 134 Rn. 13 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2013 - 1 A 334/11
Anspruch auf Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283
Die vom Kläger in Bezug genommenen Passagen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Juni 2013 - 1 A 334/11 - (…juris Rn. 84 f.) stützen dessen Auffassung schon deshalb nicht, weil es dort nur um die Frage ging, ob § 6 Abs. 1 Satz 2 BBhV a. F. eine allgemeine Härtefallregelung in Bezug auf (grundsätzlich notwendige) nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel darstellt, was das Gericht verneint hat. - VGH Bayern, 24.06.2015 - 14 ZB 15.568
Beihilfeausschluss für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283
Rn. 24 Um eine solche zu begründen, muss der Rechtsmittelführer (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Rechtsfrage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt; Darlegungen zu offensichtlichen Punkten sind dabei entbehrlich (…Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72 m. w. N.; BayVGH, B. v. 24.6.2015 - 14 ZB 15.568 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 14.05.2014 - 14 ZB 13.2658
Beihilfe; medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen für eine Linsenimplantation …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283
Auf der Grundlage einer solchen Begutachtung kann sie die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen trotz ärztlicher Verordnung durch eigene Entscheidung verneinen (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - juris Rn. 7 f. m. w. N. zu den weitgehend gleichlautenden bayerischen Beihilfebestimmungen). - VGH Bayern, 06.09.2011 - 14 ZB 11.409
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, wenn gerügt wird, das …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283
Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung von Beweismitteln rechtfertigt die Zulassung der Berufung dagegen nicht (BayVGH, B. v. 6.9.2011 - 14 ZB 11.409 - juris Rn. 5 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 1 A 1202/15
Anordnung der Verfahrenstrennung im Beschlusswege durch das VG und Entscheidung …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283
Dies bedeutet aber nicht, dass - wie auch bei den übrigen Arten von Aufwendungen, die vom Verordnungsgeber hinsichtlich ihrer Erstattungsfähigkeit näher konkretisiert werden (vgl. etwa §§ 22, 25 BBhV) - im Einzelfall - etwa bei einem Übermaß an diagnostischen Maßnahmen (vgl. etwa OVG NW, B. v. 27.8.2015 - 1 A 1202/15 - juris Rn. 22) - eine Überprüfung i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 BBhV (alter und neuer Fassung) nicht ergehen und zu dem Ergebnis führen kann, dass trotz Vorliegens der grundsätzlichen Voraussetzungen (einschließlich ärztlicher Verordnung) nach § 23 Abs. 1 BBhV a. F. eine medizinische Notwendigkeit zu verneinen ist. - BVerwG, 22.02.1968 - II C 11.67
Beihilfe zu Aufwendungen für Zahnersatz bei Verwendung von Gold oder …
- VGH Bayern, 21.01.2015 - 14 ZB 13.489
Rückforderung von Trennungsgeld
- VGH Bayern, 05.03.2014 - 14 ZB 11.2115
Reaktivierung einer Posttraumatischen Belastungsstörung als (weitere) Folge eines …
- VG München, 08.12.2016 - M 17 K 16.483
Beihilfe für laserassistierte Katarakt-Operation
Allerdings belegt eine ärztliche Verordnung nicht automatisch, dass jedwede Behandlung medizinisch indiziert wäre (vgl. BayVGH, B. v. 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 - juris Rn. 8, 9 m. w. N.; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Ländern und Kommunen, Stand 1. Juli 2016, § 6 BBhV, Anm. 2 (2), (3)). - VGH Bayern, 30.11.2017 - 14 B 15.2489
Beihilfefähigkeit von physiotherapeutischer Behandlung
Rn. 16 b) Die Auffassung des Klägers, § 6 Abs. 1 Satz 1 BBhV gelte wegen Satz 2 dieser Vorschrift nicht für Aufwendungen für Heilmittel, so dass hier bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung die medizinische Notwendigkeit nicht gesondert durch die Festsetzungsstelle geprüft werden könne, geht fehl (BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 - juris Rn. 10). - VG München, 07.06.2021 - M 17 K 19.2737
Zur Beihilfefähigkeit einer Schulteroperation
Auf der Grundlage einer solchen Begutachtung kann sie die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen trotz ärztlicher Verordnung durch eigene Entscheidung verneinen (BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 - juris Rn. 9 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - juris Rn. 7 f. m.w.N.).
- VG München, 07.02.2019 - M 17 K 17.4947
Beihilfe für zahnmedizinische Behandlungen bei Überschreiten des 2,3-fachen …
Damit ist bereits dem Wortlaut der Bayerischen Beihilfeverordnung zu entnehmen, dass eine amtsärztliche Stellungnahme grundsätzlich ein höherer Beweiswert zukommt als einem privatärztlichen Attest und die Festsetzungsstelle die medizinische Notwendigkeit und Angemessenheit von Aufwendungen trotz ärztlicher Verordnung oder Stellungnahme durch eigene Entscheidung verneinen kann (…BayVGH, B.v. 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VGH Bayern, 06.12.2017 - 14 ZB 16.2202
Zur beihilfenrechtlichen Erstattungsfähigkeit von Behandlungskosten (hier: …
Damit ist bereits dem Wortlaut der Bayerischen Beihilfeverordnung zu entnehmen, dass eine amtsärztliche Stellungnahme grundsätzlich ein höherer Beweiswert zukommt als einem privatärztlichen Attest und die Festsetzungsstelle die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen trotz ärztlicher Verordnung oder Stellungnahme durch eigene Entscheidung verneinen kann (vgl. in diesem Sinne auch BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VG München, 08.07.2021 - M 17 K 19.2673
Erfolglose Klage auf höhere Beihilfe für Hallux valgus-Operation
Auf der Grundlage einer solchen Begutachtung kann sie die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen trotz ärztlicher Verordnung durch eigene Entscheidung verneinen (BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 - juris Rn. 9 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - juris Rn. 7 f. m.w.N.). - VG Bayreuth, 09.02.2021 - B 5 K 20.401
Beihilfefähigkeit einer Liposuktionsbehandlung, wissenschaftlich allgemein …
In diesem Sinn kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Gutachters besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2014 - 14 ZB 11.2115 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 - juris Rn. 12). - VG Ansbach, 28.06.2022 - AN 18 K 20.00601
Keine Beihilfe für kieferorthopädische Kronenverlängerung
Die Notwendigkeit einer Extrusion ist anhand der vorgelegten Unterlagen nicht nachvollziehbar." Bereits dem Wortlaut der Bayerischen Beihilfeverordnung ist in § 48 Abs. 7 BayBhV zu entnehmen, dass einer amtsärztlichen Stellungnahme grundsätzlich ein höherer Beweiswert zukommt als einem privat-ärztlichen Attest und die Festsetzungsstelle die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen trotz ärztlicher Verordnung oder Stellungnahme durch eigene Entscheidung verneinen kann (…vgl. BayVGH, B. v. 6.12.2017 - 14 ZB 16.2202 -, juris Rn. 18; sowie zu den weitgehend gleichlautenden Bestimmungen der Bundesbeihilfeverordnung BayVGH, B. v. 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 -, juris Rn. 9). - VG München, 08.07.2021 - M 17 K 19.4699
Anwendung GOÄ Nr. 2148 neben GOÄ Nr. 2151 - Beihilfeleistungen für eine …
Auf der Grundlage einer solchen Begutachtung kann sie die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen trotz ärztlicher Verordnung durch eigene Entscheidung verneinen (BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 14 ZB 15.1283 - juris Rn. 9 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 14.5.2014 - 14 ZB 13.2658 - juris Rn. 7 f. m.w.N.).
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