Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.03.2016 - 14 ZB 15.1373 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BayNatSchG Art. 52 ; BNatSchG § 29 Abs. 1 S. 2
Anforderungen an die Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs sowie an die Wirksamkeit einer Baumschutzverordnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs sowie an die Wirksamkeit einer Baumschutzverordnung
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 12.05.2015 - RO 4 K 14.2097
- VGH Bayern, 08.03.2016 - 14 ZB 15.1373
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94
Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 14 ZB 15.1373
Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 16. Juni 1994 - 4 C 2.94 - entschieden, dass der räumliche Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung mit der Formulierung "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne" hinreichend bestimmt umschrieben sei.Wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 1994 - 4 C 2.94 - (BVerwGE 96, 110) ausgeführt hat, ist mit den von der Beklagten in § 1 Abs. 1 BaumSchVO verwendeten Formulierungen "Der Bestand an Bäumen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne wird geschützt" der räumliche Geltungsbereich der inmitten stehenden Baumschutzverordnung hinreichend bestimmt umschrieben.
Indem die Beklagte in § 1 Abs. 1 BaumSchVO auf den "Geltungsbereich der Bebauungspläne" verweist, greift sie die auch sonst übliche Gesetzestechnik der Verweisung auf andere Rechtsvorschriften auf (vgl. BVerwG, U. v. 16.6.1994 - 4 C 2.94 - BVerwGE 96, 110).
Dass durch die gewählten Formulierungen der Baumschutzverordnung der Baumschutz "dynamisch" auch auf Gebiete ausgedehnt wird, die erst zu einem späteren Zeitpunkt durch die tatsächliche Ausweitung des Bebauungszusammenhangs oder durch die künftige Aufstellung von Bebauungsplänen die gesetzlichen Kriterien erfüllen, ist nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, U. v. 16.6.1994 a. a. O.).
- VGH Bayern, 04.11.2005 - 7 ZB 05.1999
Beweisantrag im schriftlichen Verfahren, Vorabentscheidung über Beweisantrag, …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 14 ZB 15.1373
Haben die Beteiligten auf mündliche Verhandlung verzichtet (§ 101 Abs. 2 VwGO), hat das Gericht vorab lediglich über einen nach Verzicht, nicht aber über einen zuvor oder gleichzeitig gestellten Beweisantrag zu entscheiden (vgl. BVerwG, U. v. 30.5.1989 - 1 C 57.87 - NVwZ 1989, 1078; BayVGH, B. v. 4.11.2005 - 7 ZB 05.199 - BayVBl 2006, 446;… Geiger in Eyermann, VwGO, § 86 Rn. 29).Damit hat sich der Kläger der Möglichkeit der Geltendmachung des Anspruchs auf Vorabentscheidung über die Beweisanträge begeben (vgl. BayVGH, B. v. 4.11.2005 - 7 ZB 05.199 - BayVBl 2006, 446).
- BVerwG, 20.01.1992 - 2 B 2.92
Unzulässigkeit der außerordentlichen Rechtsbeschwerde
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 14 ZB 15.1373
Auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 4. Juni 2004 - 2 B 2/92 - werde verwiesen.
- BVerwG, 16.10.2013 - 8 CN 1.12
Friedhofssatzung; Grabmale; Verwendungsverbot; Kinderarbeit, ausbeuterisch; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 14 ZB 15.1373
Es genügt, wenn die Betroffenen die Rechtslage anhand objektiver Kriterien erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können (vgl. BVerwG, U. v. 16.10.2013 - 8 CN 1.12 - BVerwGE 148, 133 Rn. 21 m. w. N.). - BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13
Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 14 ZB 15.1373
Nachdem der bereits vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertretene Kläger nach seinem Verzicht auf mündliche Verhandlung mit Schriftsatz vom 6. Mai 2015 keinen schriftlichen Beweisantrag mehr gestellt hat, wäre die Aufklärungsrüge nur dann begründet, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage der seiner Entscheidung zugrunde liegenden Rechtsauffassung, und zwar selbst dann, wenn diese der rechtlichen Überprüfung nicht standhält, eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. BVerwG, U. v. 22.10.2015 - 7 C 15.13 - juris Rn. 35 m. w. N.;… B. v. 28.7.2014 - 1 B 6.14 - juris Rn. 3 m. w. N.). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 14 ZB 15.1373
Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 14 ZB 15.1373
Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit i. S. d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B. v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 14 ZB 15.1373
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548). - BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11
Aufklärungsrüge; fehlender Beweisantrag; Erforderlichkeit eines weiteren …
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 14 ZB 15.1373
Rn. 22 Die Aufklärungsrüge erfordert die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig waren, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese Feststellungen nach der maßgeblichen Rechtsauffassung der Vorinstanz zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätten führen können (BVerwG, B. v. 25.6.2012 - 7 BN 6.11 - juris Rn. 7). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09
Bebauung neben Weinberg zulässig
Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2016 - 14 ZB 15.1373
Derartige Satzungen stellen somit "Rechtsverordnungen im materiellen Sinne" dar (vgl. OVG RhPf, U. v. 20.1.2010 - 8 C 10725/09 - BauR 2010, 1539 Rn. 42 zur Rechtsnatur einer Gestaltungssatzung in Abgrenzung zu einer Rechtsverordnung im materiellen Sinne). - BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87
Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung - …
- BVerwG, 28.07.2014 - 1 B 6.14
Begründung einer Aufklärungsrüge mit der Aufdrängung einer weiteren …
- VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 ZB 11.452
Witwengeld
- BVerwG, 04.12.2015 - 5 B 18.15
Formulierung einer konkreten Rechtsfrage i.R. der auf den Zulassungsgrund der …
- VGH Bayern, 20.11.2013 - 10 ZB 13.827
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Darlegungsanforderungen; Unzumutbarkeit …
- VG Ansbach, 27.10.2017 - AN 1 K 16.00194
Rücknahme eines Zuwendungsbescheids für Baumaßnahmen an öffentlicher …
Rn. 64 Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ginge zwar grundsätzlich davon aus, dass eine Änderung auch höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Änderung der Rechtslage grundsätzlich nicht herbeiführe (u. a. BVerwG vom 7.12.2011 - 8 B 70.11, juris; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 14 ZB 15.1373, juris). - VG Ansbach, 27.10.2017 - AN 1 K 16.00313
Änderung der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Anwendung der Nr. …
Rn. 59 Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ginge zwar grundsätzlich davon aus, dass eine Änderung auch höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Änderung der Rechtslage grundsätzlich nicht herbeiführe (u. a. BVerwG vom 7.12.2011 - 8 B 70.11, juris; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 14 ZB 15.1373, juris).
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